Wenn ich Teilzeit ( 120 Std ) arbeite für 2100 Brutto, habe ich dann noch Anspruch auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter, oder evtl. Wohngeld🤔🤔🤔🤔?

4 Antworten

Kommt auf die individuellen Umstände an !

Geht man davon aus, dass Du alleine wohnst, solltest Du ja wissen was Du für einen Grundbedarf ohne Anrechnung von eigenem Einkommen hast bzw.hattest.

Würdest Du bei diesem Bruttoeinkommen mit Steuerklasse 1 um die 1500 Euro Netto aufs Konto bekommen, könntest Du unter derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter den max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 348 Euro in Abzug bringen.

Dann blieben voraussichtlich max.um die 1152 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Als Single liegt der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 563 Euro, zieht man diesen vom anrechenbaren Nettoeinkommen ab, würden für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom voraussichtlich noch um die 589 Euro bleiben.

Musst Du weniger an Warmmiete zahlen, würde kein Anspruch mehr bestehen, dann solltest Du einen möglichen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen lassen.

Kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findest Du im Internet.

Das kann man pauschal nicht sagen es müssen alle Einnahmen z.B. Unterhalt usw berechnet werden um zu sagen ob dir eventuell Wohngeld zusteht.

Bei 2100 hast du ca 1500 € raus.

Wenn du alleinstehen ohne Kinder bist dürfte dir ALG2 nicht zustehen. Wohngeld richtet sich nur teilweise nach dem EInkommen hier geht es auch um die Wohnkosten an sich. Wohngeld könntest du also versuchen.