Wenn etwas kaputt geliefert wird, wie z.B. Glas, Elektronik wo Batterie Säure raus rinnt oder offene Chemikalien, darf man das dann wieder zurück senden?
Also ist das dann nicht gefährlich für die Post?
Und was sollte ich dann machen, wenn ich es nicht zurück schicken darf?
3 Antworten
Gefahrgut in defekter Verpackung darfst du nicht versenden und das nimmt weder die Post noch irgend eine Spedition an. Die haben sonst ein gewaltiges Problem wenn das Fahrzeug in eine Kontrolle kommt.
Das Zeug muss erst so verpackt werden dass es wieder in Ordnung ist und keine Gefahr mehr darstellt.
Das musst du dann mit dem Händler ausmachen.
Fakt ist aber: Beschädigte Gefahrgutsendungen dürfen NICHT befördert werden. Wenn du das Zeug trotzdem irgendwie auf die Reise schickst und es fällt bei einer Kontrolle auf, dann gibt es saftige Bussgelder (im mittleren 3-stelligen Bereich)
- Für dich als "Versender" weil du das so übergeben hast
- Für denjenigen der es aufs Fahrzeug gepackt hat (der "Verlader")
- Für den Fahrer weil er es so transportiert hat
- für die Firma / Spedition weil die der "Beförderer" sind.
und wenn es ganz blöd läuft bleibt der LKW an der Kontrollstelle stehen und es kommt erst mal die Feuerwehr um das Zeug zu beseitigen. Die schreiben dann auch noch eine Rechnung
Sagen: Ich verweigere die Annahme, dann gehts zurück, der Rest ist das Problem des Händlers und der Spedition
Aber dann schicke ich wissentlich, Gefahrengut zurück, mache ich mich dann nicht strafbar?
Du hast es auch geliefert bekommen kannst du doch zurückschicken. Das macht schon die Spedition.
Klar, beim Händler lauft es unter der Versandgarantie, Privat sollte der Absender dann dafür geradestehen.
Meinte, das es dann gefährlich sein kann, wenn ich es zurück schicke, das sich dann jemand verletzt.
Da es sich ja in einem entsprechenden Umkarton/Versandkarton befindet, nutze ich diesen dann wieder. Da verletzt sich keiner, hat ja keiner Zugriff drauf. Zusätzlich spreche ich telef. mit dem Versender, der eventuell eine Spedition dann beauftragt.
Ist das überhaupt legai, wenn man so etwas zurück schickt mit der Post?
Wieso denn nicht? - Wenn es DIr so zu gesendet wird, kannst DU den gleichen Weg auch wieder zurück beschreiten.
Aber ich weiß ja dann das es gefährlich für die Post sein könnte, wenn Batterie Säure oder so raus rinnt, das ist dann ja gefährdenden Handeln von mir, so etwas einfach wieder zurück zu senden.
Jetzt mach doch keine "Doktorarbeit" draus, melde es beim Absender oder der Firma und dann soll man sich drum kümmern - das ist mir mit einer KFZ-Batterie mal passiert und es hat genau so funktioniert.
Im gelieferten Behälter erneut verpacken und es wurde dann durch GLS - HazardousGoodsService wieder abgeholt.
Also darf man es behalten und bekommt wahrscheinlich sein Geld zurück