Wenn auf der Arbeit etwas schief gelaufen ist - würdet ihr das mitteilen?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja. 57%
Abhängig davon, dass/ob 29%
Nein 14%
annie80  26.04.2022, 20:21

Das Problem wurde aber gelöst, es geht dir nur darum ob man es dem Vorgesetzen mitteilt?

guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 20:23

Jein. Das Problem hat sich mehr oder weniger alleine gelöst, aber auf schlechte Art mit dadurch sicherlich unzufriedenen Kunden…

annie80  26.04.2022, 20:38

Wie ist das Verhältnis untereinander? Könnte der Fehler wieder passieren?

guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 20:41

Neutral bis gut, manche kenne ich nicht persönlich, ja der Fehler kann wieder passieren.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja.

Ich würde Kontakt mit den betroffenen Kollegen aufnehmen und ihnen das sagen. Auch wenn man sich nicht persönlich kennt, sollte das möglich sein, per Mail oder besser Telefon.

Und auch dem Vorgesetzen informieren. Mit der Begründung, den Informationsfluss zu verbessern, damit das nicht wieder passiert. Also mit der Betonung darauf, du willst niemanden anschwärzen.

(Unter der Voraussetzung, dass niemand "eins auf den Deckel" bekommt - aber so wie ich es verstehe, ist das kein Problem.)


guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 21:03

Das Problem ist, dass ich, weil ich es ja auch nicht wusste - dass das Problem auftauchen wird, nicht wirklich drauf geachtet habe, welche Kollegen das waren - daher geht ansprechen nicht, sonst wäre das definitiv der Weg meiner Wahl gewesen.

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annie80  26.04.2022, 21:49
@guitschee

Dann ist es keine Lösung, es bei allen Beteiligten anzusprechen?

Und sonst halt das weglassen und nur die vorgesetzte Person informieren.

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Nein

Ich würde versuchen, mit der Person in ein Gespräch zu kommen und würde es ihr dann sagen


guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 20:19

Wie gesagt, das geht leider nicht.

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guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 20:20
@NaturCBP

Weil ich selber in dem Fall zu ihnen keinen Kontakt aufnehmen könnte. Home-Office und ich mir nur einen Namen der vier Kollegen gemerkt habe, die das gerade betraf. (Die anderen drei kenne ich nicht persönlich).

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Ja.

Wenn ich einen Fehler mache, kann das auch mal über 100 000 Euro kosten. Ich muss (!) das mitteilen, um den Schaden zu begrenzen.

Das ist übrigens ein Aspekt, der uns (immer noch) den Asiaten überlegen macht, denn die würden Fehler niemals zugeben.


guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 21:02

Nun in unserem Fall wird das vermutlich keine Geldnachteile bringen…

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tunik123  26.04.2022, 21:09
@guitschee

Eine Charge Chips mit nicht funktionierender maskenprogrammierter ROM-Software kostet eben. Da kann man nur hoffen, die Produktion noch rechtzeitig anhalten zu können. Dazu muss man allerdings den Arsch in der Hose haben ...

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Abhängig davon, dass/ob

Ich sie leiden mag oder sie hasse.


guitschee 
Fragesteller
 26.04.2022, 20:17

Ich hasse niemanden und selbst wenn, fände ich das wirklich mies vom Charakter her. Alle diese Kollegen sind völlig okay.

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Ja.

Wieso sollte ein Arbeitnehmer mehr Arbeiten müssen, wenn er einen Fehler macht, den er selbst nicht zu vertreten hat?

Ersteinmal würde er ja wenn dann zu Schadensersatz verpflichtet sein. Das aber eben auch dann nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und er den Schaden gemäß § 280 BGB zu vertreten hat.

Wenn kein Schaden vorliegt oder der Arbeitgeber selbst oder niemand den Schaden zu vertreten hätte, dann wäre die Sache klar, dann meldet man das selbstverständlich dem Arbeitgeber, denn der profitiert sicherlich davon, wenn er von dem Umstand Kenntnis erlangt-

Wenn Schäden vorliegen und der Kollege oder andere Personen, zu denen man ein womöglich gehobeneres Verhältnis hat, den Schaden zu vertreten haben, dann bedarf der Umstand genauererer Überlegung.

Möchte man, dass der Arbeitgeber auf seinem Schaden sitzen bleibt, obwohl er selbst nichts dafür kann? Das wäre nur dann moralisch nicht verwerflich, wenn der Arbeitgeber genug Geld hat und die andere Person nicht.

Kann sich der fehler wiederholen? Wenn ja, dann ist dabei nicht nur der wiederholte Schaden des Arbeitgebers, sondern auch anderweitig verursachtes Leid, z.B. unzufriedene Kunden sowie die Schuldakkumulierung bei der Person, die den Schaden zu vertreten hat, zu berücksichtigen.

Da das Leid hier meiner Auffassung nach schwerer wiegt, wäre es definitiv angeraten, den Kollegen zu informieren.
Dass der Arbeitgeber dabei informiert wird, halte ich für vertretbar, schon da die Alternative, den Kollegen direkt zu informieren, je nach verwendeter Philosophie eine ähnliche moralische Bewertung hätte, insbesondere wenn diese Alternative selbst nicht ohne größeren Aufwand (der womöglich auch nur weiteres Leid erzeugt) möglich wäre.
(Die optimale Lösung wäre aber wohl eigentlich, mit dem Kollegen selbst zu sprechen und ihn zu animieren, das selbst dem Arbeitgeber zu melden und, sollte er dies nicht tun, nocheinmal neu zu bewerten, ob man das dem Arbeitgeber melden sollte oder nicht sowie dnan entsprechend zu handeln.)

EDIT:

Zur Vertretbarkeit des Schadens siehe auch:

https://www.juraindividuell.de/artikel/arbeitnehmerhaftung-schadensersatzpflicht-des-arbeitnehmers/

Ein Arbeitnehmer ist bis zu einem gewissem Grad vor hoch ausfallendem Schadensersatz geschützt.