Weniger Stunden für L Führerschein wenn man Am hat?

2 Antworten

§4 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

Bin mir nicht 100% sicher wegen dem Vorbesitz sollten es nur 6 Stunden sein und auch nur 20 Fragen in der Prüfung, allerdings auch weniger max. erlaubte Fehler.

Aber wenn du dich für den FS anmeldest werden die dir das schon sagen…