Wen kann ich anrufen, wenn ich mich über Verkehrsregeln und Rechtsgrundlagen informieren möchte?

6 Antworten

Also deine letzte Frage kann man so nicht beantworten, da wir nicht in die Köpfe dieser Autofahrer schauen können. Die rechtliche Lage ist aber klar: biegt ein Autofahrer ab, egal ob rechts oder links, muss er Fußgänger passieren lassen. Ihnen also Vorrang gewähren.

Das gilt an normalen Einmündungen, an Ein- oder Ausfahrten, an Ampeln...


verreisterNutzer  18.11.2022, 20:11

Ja eben. Wieso sagt schon wieder jeder was Anderes. Die Anderen sagen sie haben keinen Vorrang. Hast du vielleicht eine eindeutige Rechtsgrundlage für mich?

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Paejexa  18.11.2022, 20:17
@verreisterNutzer

Hier, gefunden:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

§9 Abs. 3 StVO

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Wenn du eine persönliche Beratung möchtest, musst du eben einen Fahrlehrer oder einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen. Ersterer steht dir in der Fahrschule zur Verfügung, letzterer nimmt nen happigen Stundenlohn.

Die Antwort der anderen hier ist korrekt: Die StVO ist im Wortlaut frei im Internet verfügbar. Die kann man lesen und die kann man verstehen.

Du kannst natürlich auch Foren im Internet bemühen, wo dir dann "irgendwer" antwortet. Zum Beispiel GF. Da hast du dann eben keine Ahnung, ob der Antwortende weiß, was er schreibt. Ob das jemand ist, der überhaupt nen Führerschein hat, ob es jemand ist, der nicht irgendwas falsch verstanden hat... Und je nach Wissens- und Meinungshorizont bekommst du dann eben unterschiedliche Antworten.

Willkommen in der Erwachsenenwelt: Manche Menschen haben eine Meinung und denken, es sei Wissen. Oder sitzen schlichtweg einem Irrtum auf, weil nunmal kein Mensch perfekt ist. Das muss man eben erkennen und damit umgehen. Beispielsweise, indem man andere Quellen bemüht, wie o.g. Wortlaut der StVO. Kann anstrengend sein, ja. Da musst du eben selbst überlegen, ob es dir das korrekte Wissen wert ist, den entsprechenden Aufwand zu betreiben.

Oder eben das Geld für eine rechtsverbindliche Antwort vom Anwalt ausgeben.

Was in deinem Fall wahrscheinlich sinnvoller ist, wenn du in deiner vorherigen Frage, die dir hier so wichtig ist, nichtmal merkst dass der Antwortende dir die gleiche Antwort gibt wie deine andere Quelle.


verreisterNutzer  18.11.2022, 20:17

Diese beiden Quellen sind keine Rechtsgrundlagen. ,,Rechtstipps" ist keine offzielle Website vom Amt oder so. Der Paragraph auf den sich berufen wird, ist Paragraph 25 und da steht absolut nichts dazu drin.

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Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht - oder aber man schaut selbst in die Straßenverkehrsordnung.


verreisterNutzer  18.11.2022, 20:36

Mit welchen Kosten muss man beim Fachanwalt ungefähr rechnen?

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HugoHustensaft  18.11.2022, 20:37
@verreisterNutzer

Die Erstberatung darf meines Wissens nicht mehr als 190 € kosten ... die Straßenverkehrsordnung kann man gratis im Internet lesen.

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verreisterNutzer  18.11.2022, 20:40
@HugoHustensaft

Die StVO besagt laut §9, dass Fußgänger vor abbiegenden Fahrzeugen Vorrang haben. Dabei wird doch kein Unterschied gemacht und die Fußgänger in meiner letzten Frage haben Vorrang oder?

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Du kannst in die StVO schauen.


verreisterNutzer  18.11.2022, 20:02

Da steht auch nichts dazu. Siehe letzte Frage.

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WECoyote  18.11.2022, 20:03
@verreisterNutzer

Du hattest bei dieser Frage eine sehr gute Antwort bekommen, die einem Link inkl. bebilderter Erklärung beinhaltet hat.

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verreisterNutzer  18.11.2022, 20:04
@WECoyote

Ich habe aber auch noch eine Abbildung angehängt bei der nicht mehr alles so klar ist und gleich zwei Leute was Anderes gesagt haben.

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Auch dein angehängten Bild lässt sich mit der StVO beantworten.

Musst du nur den Paragraph suchen, lesen (!) und verstehen.


verreisterNutzer  18.11.2022, 20:18

Nun, es gibt Paragraph 9 und 25. Wenn man es genau nimmt greift Paragraph neun, da die Autofahrer abbiegen, haben also die Fußgänger Vorrang.

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