Wem gehört dem Pfandautomaten in Supermärkten / Getränkehändler?

4 Antworten

Der gehört dem Unternehmen oder dem Händler der den jeweiligen Laden betreibt. Ob es auch Mietgeräte gibt weiß ich nicht.

Der Automat ist nichts anderes als eine technische Hilfe für den Händler, welche die Leergutrücknahme erleichtern soll. Er ist nicht Pflicht.

Der Betreiber eines Supermarktes (oder auch jeder andere Einzelhändler) ist verpflichtet, die Rücknahme von Pfandflaschen vorzunehmen, wenn er selber welche verkauft. Ob er das mit einem Automaten oder von Hand macht, kann jeder selber entscheiden. Es scheint aber wirtschaftlich sinnvoller zu sein, da einen Automaten hinzustellen, sonst würden das nicht praktisch alle machen.

Wem der Automat gehört, ist damit aber nicht gesagt. Kann sein, dass der Supermarkt die Dinger vom Hersteller oder Automatenhändler kauft. Es kommen aber auch Leasing- oder Mietmodelle in Betracht. Der Getränkehersteller hat damit aber normalerweise nichts zu tun.

So viel ich weiss ist der Laden dafür zuständig.Es ist halt Gesetz und wenn die Getränke verkaufen,sind die dafür zuständig.

Cokedose  25.11.2016, 12:27

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Rücknahmeautomaten. Auch die Pfandpflicht auf Einweggetränke ist kein Gesetz.

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Wippich  25.11.2016, 12:29
@Cokedose

Es geht ja um die Kosten!Die Kosten für die Rücknahme egal ob durch Automat oder Mensch.

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Wippich  25.11.2016, 12:30
@Wippich

Gesetz oder Verordnung wo ist der unterschied.

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Cokedose  25.11.2016, 13:22
@Wippich

Da gibt es eine Menge Unterschiede, genau deshalb gibt es ja auch beide.

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Sowohl als auch, das Pfandgeld wird aufgeteilt, Läden mit Eigenmarken wie „ja!“  pekommen weniger vom  Hersteller der Getränke