Welche Zertifikate kann man erlangen bei der freiwilligen Feuerwehr?

3 Antworten

Das kommt ganz darauf an, was Du mit "Zertifikaten" bei der Feuerwehr meinst...

In der Regel absolvierst Du bei der Freiwilligen Feuerwehr über einen langen Zeitraum hinweg (mehrere Jahre, nicht selten Jahrzehnte) verschiedene Lehrgänge.

Dabei muss man allerdings beachten, dass das Feuerwehrwesen dem Länderrecht unterliegt und nach diesem in der Verantwortung der Kommunen, also der jeweiligen Städte und Gemeinden liegt. Im Klartext heißt das: Auch wenn sich prinzipiell alle Länder bzw. Kommunen an die sogenannte Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv_2_stand_01_2012.pdf halten, kann die Art und Durchführung der Ausbildung von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde doch ganz anders aussehen.

Das geht schon mit dem Mindestalter los. In einigen Bundesländern kann man mit 16 Jahren in die Einsatzabteilung wechseln, in anderen erst mit 18 Jahren. In den Ländern, wo das mit 16 Jahren möglich ist, da kann es dann wiederum sein, dass man bereits mit 16 Jahren den Grundausbildungslehrgang besuchen kann - in anderen läuft man bis zur Volljährigkeit erstmal nur außerhalb des Gefahrenbereichs mit.

Grundsätzlich durchläuft man mindestens die Lehrgänge Truppmann 1, Truppmann 2 und Sprechfunk. Meist nach einigen Jahren auch den ruppführer-Lehrgang.
Alles andere ist dann eine Frage dessen, was in der Wehr benötigt wird, der persönlichen Eignung (z.B. Atemschutztauglichkeit) und des persönlichen Interesses. Häufig werden Lehrgänge zum Atemschutzgeräteträger und zum Maschinisten besucht. Je nach Aufgabengebiet und Ausstattung der Wehr können sich dann weitere Lehrgänge anschließen wie Gefahrgut, Motorsägen, verschiedene Lehrgänge der Technischen Hilfe z.B. im Bereich Bahnanlagen, Drehleiter-Maschinist usw. oder eben nach Übernahme bestimmter Funktion dann Führungs- und Sonderlehrgänge (Gerätewartung, Brandschutzerziehung, Gruppen-, Zug-, Verbandsführung, Leiten einer Feuerwehr usw.).

Zur Grundausbildung gehört laut FwDV 2 auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Allerdings ist mir persönlich keine einzige Wehr bekannt, die diese intern anbietet. Vielmehr wird diese vor dem Eintritt in die Einsatzabteilung meist von allen privat absolviert (häufig mit dem Erwerb des Führerscheins) und in der Feuerwehr selbst findet dann bei den einen regelmäßig, bei den anderen weniger regelmäßig, eine Fortbildung statt.

Alle erfolgreich bestandenen Lehrgänge werden mit einer entsprechenden Lehrgangsbescheinigung bestätigt - das wären dann wohl die "Zertifikate", von denen Du sprichst.

Welche Lehrgänge Du nun mit 16 Jahren besuchen darfst, das hängt wie gesagt von Deinem Bundesland (Gesetz) und Deiner Kommune (Handhabung) ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Was meinst Du mit Zertifikate?

Bei uns kannst Du die Grundausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr erst ab 17 machen. Während der Grundausbildung ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Bei meinem DRK gab es dann auch eine Bescheinigung die nachher für den Führerschein galt.

Beim DRK eines Kameraden hieß es, dass das ein vergünstigter Kurs für die Feuerwehren ist, dort gibt es den Nachweis für den Führerschein nicht, es gibt nur eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis für die Feuerwehr.

MOzgoal 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:06

WOW!

Du hast den nagel auf den kopf getroffen. Genau das ist meine Intention. Ich möchte neben dem sozialen Aspekt, auch meine Vorteile aus der freiwilligen Feuerwehr ziehen. Der Erste-Hilfe-Kurs kostet 50 Euro und entfällt, wenn man bei der FF war. Danach hast du den Punkt mit dem Führerschein und DRK (deutsches rotes kreuz, ist das richtig?) angesprochen. Kannst du bitte netterweise mehr darüber erzählen? Und auch wenn du andere Tipps hast, um den preis des Führerscheines zu reduzieren, nehme ich diese dankend an.

Vielen vielen Dank

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SuperKuhnibert4  28.10.2021, 23:12
@MOzgoal
Ich möchte neben dem sozialen Aspekt, auch meine Vorteile aus der freiwilligen Feuerwehr ziehen.

Mit dieser Einstellung bist du bei der Feuerwehr womöglich an der falschen Adresse.

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SuperKuhnibert4  28.10.2021, 23:19
@MOzgoal

Der eigene Vorteil für (Freiwillige) Feuerwehrangehörige steht weit hinten an. Man sollte sich im Klaren sein, dass es sich um unbezahlte Arbeit handelt, die man aus Überzeugung leistet. Wenn diese Überzeugung fehlt, sollte man es besser sein lassen.

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MOzgoal 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:26
@SuperKuhnibert4

ich leiste die Arbeit rein ehrenamtlich, aber du musst dir im klaren sein, dass die Ausbildung, die man dort absolviert, auch bescheinigt wird. Also sind diese Bescheinigungen Erfolge, die man erricht hat und diese als ein Vorteil für das eigene Leben einstuft!! Oder siehst du diese erfolge als Nachteile ? :)

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SuperKuhnibert4  28.10.2021, 23:31
@MOzgoal

Als Nachteil sicher nicht. Aber einen großen persönlichen Vorteil sehe ich darin auch nicht. Man tut es, weil man es gerne tut. Der Eine absolviert zig Lehrgänge, dem Anderen reicht es, wenn er die Grundausbildung hinter sich gebracht hat.

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Meandor  30.10.2021, 10:49
@MOzgoal

Grundsätzlich verstehe ich auch SuperKuhnibert4. Ich persönliche finde es auch blöd, wenn ich in einem Ehrenamt oder für ein Ehrenamt Kurse oder Lehrgänge abschließe/abschließen muss; dieselben Lehrgänge aber erneut machen muss, nur dass sie im Beruf oder sonstwo anerkannt werden.

Die Aussage von dem DRK-Ortsverband (Ja, Deutsches Rotes Kreuz) fand ich damals auch doof. Ich wäre sogar bereit gewesen, einen Aufpreis oder eine Gebühr für die Ausstellung zu bezahlen, die waren aber nicht verhandlungsbereits. Aber Ende hat ich einen vollständigen Rot-Kreuz-Kurs und musste für meine Verwendung als betriebliche Ersthelfer erneut die Stunden absitzen. Das macht für mich keinen Sinn.

Andere Feuerwehrlehrgänge bringen im Regelfall nichts (mehr).

Als Atemschutzgeräteträger musste ich regelmäßig zur G26.3. Die Bescheinigung bringt unter Umständen was, wenn Du für eine andere Tätigkeit auch eine Übersuchung nach G26 machen musst.

Ich glaube, Leute mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung dürfen zum betrieblichen Feuerlöschhelfer bestellt werden, ohne Zusatzausbildung.

Als ausgebildete Gruppenführer oder als Feuerausbilder für Grundausbildung durfte man betriebliche Feuerlöschhelfer ausbilden; bin mir aber nicht sicher, ob das nicht gekippt wurde.

Ebenso durfte man als Zugführer auch ohne Zusatzqualifkation zum betrieblichen Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Dies wurde meines Wissens aber auch gekippt.

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MOzgoal 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:08

Und übrigens, mit Zertifikate meine ich Bescheinigungen oder Abzeichen, die man bei den Aktivitäten erreichen kann. Zum Beispiel Abzeichen beim schwimmen o.Ä.

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Du kannst den Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil 1) absolvieren, da ist der Erste-Hilfe-Lehrgang integriert. Danach den Lehrgang zum Sprechfunker. Nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang gibt es eine Lehrgangsbescheinigung.

Das ist jedenfalls in Rheinland-Pfalz so.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.