Wann wird Jugendfeuerwehr gerufen?

5 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Die Jugendfeuerwehr ist mehr eine Spaßveranstaltung, quasi damit diejenigen, die 18 werden, schon Feuerwehr im Blut haben und gerne in die Einsatzabteilung gehen wollen. Natürlich wird nicht nur Spiel und Spaß gemacht, sondern auch schon einiges gelernt, das später im Einsatz hilfreich ist. Das ersetzt aber nicht die normale Feuerwehr-Grundausbildung.

Bei Einsätzen ist die Jugendfeuerwehr nicht involviert. Teilweise üben die älteren Jugendfeuerwehrler, die bald in die Einsatzabteilung wechseln werden, auch schon bei deren Übungen mit und fährt "zum Reinschnuppern" zu Einsätzen mit.

Wenn jemand mit 16 neu zur Feuerwehr kommt, kann es sein dass derjenige nicht mehr in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, sondern direkt die Übungen der Einsatzabteilung mitmacht. Auch, wenn er erst mit 18 offiziell zu Einsätzen mitfahren darf. Solche Dinge sind, wie vieles bei der Feuerwehr, von Standort zu Standort unterschiedlich.

Nein, die Jugend darf das auch gar nicht.

Die Jugendarbeit innerhalb der Feuerwehr soll den Nachwuchs in der Feuerwehr fördern und die ersten Grundlagen vermitteln. Dinge die ich der JF gelernt habe vor vielen Jahren, die sitzen heute immer noch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr

Nein, die Jugendfeuerwehr wird grundsätzlich nicht zu Einsätzen alarmiert. In der JF geht es nur um Spiel und Spaß und eine behutsame Ausbildung im Bereich der Feuerwehrarbeit.

In vielen Bundesländern ist der Einsatz von Minderjährigen gesetzlich sogar verboten (z.B. in Schleswig-Holstein). In anderen Bundesländern ist der ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen in den Feuerwehrgesetzen zwar erlaubt, allerdings unter Berücksichtigung anderer Gesetze (z.B. Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz usw.) rechtlich zumindest zweifelhaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Nein. Die Jugendfeuerwehr nimmt nicht am aktiven Einsatzdienst teil.

Prinzipiell gar nicht.

Je nach Feuerwehrgesetz des einzelnen Bundesland dürfen teilweise Angehörige der Feuerwehr ab 16 Jahren auch im Einsatzdienst tätig werden.

Nur weil es in einem Bundesland erlaubt ist wird es dort aber nicht zwangsläufig genutzt.

Bei uns in der Stadt z.B. wird auf 16 und 17 jährige nur bei Schadensereignissen größeren Ausmaß zurückgegriffen und dann auch nur für Hintergrund arbeiten, bspw. Sandsäcke füllen an der Wache.