Feuerwehr Arzt bei freiwilligen Feuerwehr?
Moin eine Frage wird man wenn man zur freiwilligen Feuerwehr will zum Feuerwehr Arzt nach dem man sich der Freiwilligen Feuerwehr vorgestellt hat oder kann man mit dem Training schon beginnen und Lehr Gänge machen und erst bei der g 26 Untersuchung zum Arzt
4 Antworten
Siehe dazu DGUV V 49.
Im § 6 steht:
(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer darf Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, aus denen sich Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit ergeben, so hat sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer die Eignung ärztlich bestätigen zu lassen.
In aller Regel verzichtet der Träger Brandschutz auf eine Untersuchung. Es gibt allerdings vermehrt Träger welche darauf bestehen, wegen Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen.
Fazit: Niemand hier kann dir sagen wie dein Träger Brandschutz das handhabt.
Im Laufe der ersten Ausbildungsdienste wird man auch zum Arzt geschickt. Es braucht eine allgemeine Untersuchung, nicht nur falls man Atemschutzgeräteträger wird.
wenn man irgendwann nach der grundausbildung mit zu Einsätzen möchte, muss man aber
kann also jeder dahergelaufene einfach so mitmachen? Versicherungen sagen da nichts zu? Unfallversicherung? Da können ja versteckte Krankheiten lauern und wenn man sich dann im Dienst oder Einsatz verletzt deswegen?
Also zumindest bei uns in der Region kenne ich keine Wehr, die grundsätzlich alle neuen Kameraden/innen zum Doc schickt. Erst dann, wenn der-/diejenige zum AGT-Lehrgang soll.
Das passiert eigentlich nur, wenn es Unsicherheiten gibt... beispielsweise dann wenn der Neue gewisse Vorerkrankungen hat.
Man kann diese allgemeine Untersuchung machen, muss man aber nicht, die ist lediglich optional. Nur die G26.3 für Atemschutzgeräteträger ist verpflichtend.
Nein.
Btw: Ich möchte mehrere Satzzeichen kaufen.
Was?
G26.3 machst du erst, wenn diese Untersuchung auch notwendig ist. Dies ist erst dann der Fall wenn du auf Atemschutz Geräteträger Lehrgang sollst.
Ich meine ja nur nach der Vorstellung wie es abgeht wie gesagt war früher auch bei der Jugendfeuerwehr dabei
Jaein. Bei uns wird die G26.3 direkt nach Aufnahme (also nach Bestehen der Probezeit) - also durchaus schon vor der TM Ausbildung (die mit AGT abschließt) durchgeführt.
Wäre mir neu