Welche Strafe haltet ihr für den 13-Jährigen für angemessen, der im Streit seinen 42-Jährigen Angehörigen lebensgefährlich mit einem Messer verletzte?
Mal angenommen die Strafmündigkeit würde herabgesetzt werden.
5 Antworten
Ein 13-Jähriger ist nicht strafmündig. Er wird wohl psychiatrisch behandelt werden.
Einweisung in eine geschlossene Abteilung.
Das spielt keine Rolle, da er vom Gesetz her nicht strafmündig ist.
Beschwerden darüber bitte an den Gesetzgeber.
Eltern und Jugendamt werden ihm jedoch den Hosenboden langziehen.
Er wird nicht mehr so leben wie vorher.
Deine Frage ist falsch gestellt. Nach deutschem Recht gibt es für einen 13-Jährigen keine Strafe, weil er strafunmündig ist.
Stattdessen greifen Jugendamt und Familiengericht ein. Die Folge sind erzieherische Massnahmen, die bis zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gehen können. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Intervention.
Selbst wenn man mit 13 schon strafmuendig waere (was man natuerlich nicht ist), koennte man die Frage nur beantworten, wenn man die genauen Tatumstaende kennen wuerde. Deine schlagwortartige Zuammenfassung in nur einem Satz sagt darueber aber natuerlich rein gar nichts aus.
Er ist nicht strafmündig. Somit gibt es keine Strafe iSd StGB für ihn.