Welche Länder haben keine Rundfunkgebühren?

7 Antworten

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In Europa gibt es wohl in folgenden Ländern keinen Rundfunkbeitrag:

  • Estland, hier gibt es keine staatliche Abgabe und es wird zudem auch keine Werbung gesendet.
  • Spanien, auch hier gibt es keine staatliche Abgabe.
  • Rumänien, hier gab es bis 2016 einen Rundfunkbeitrag, der jedoch zum 01.02.2017 komplett abgeschafft wurde.

In sehr vielen EU-Ländern ist der Rundfunkbeitrag zudem deutlich günstiger als in Deutschland wie z.B. Tschechien, Slowakei, Slowenien, Portugal, Polen, Italien, Griechenland.

Man sieht es leider immer wieder: Deutschland ist teuer und eines der Länder mit den höchsten Abgabelasten.

Gruß NicoFFFan


UbuRoi  13.10.2021, 14:33

Am Besten TV abschaffen, zu viel visueller Billig-Schrott. Radio ist noch Okay.

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Zum Beispiel Dänemark. Oder auch die frühere BRD, also der "Westen", da galt, wer kein Gerät hat, muss nichts zahlen.


Otaku19995  13.10.2021, 14:22
da galt, wer kein Gerät hat, muss nichts zahlen.

Dafür musste er aber wenn er 2 Geräte hatte doppelt bezahlen, obwohl er möglicherweise nur auf einem empfängt. Sicherlich kein Modell dass heute so gut ankommmt, wo in jedem Kinderzimmeer ein potentiellen Endgerät steht.

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Havenari  14.10.2021, 00:25
@Otaku19995
Dafür musste er aber wenn er 2 Geräte hatte doppelt bezahlen

Nein, nicht wirklich. Jedenfalls nicht seit 1985.

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Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von mir zu viel Steuern.

Das mag so sein oder auch nicht, "zu viel" ist ja auch immer relativ. Andererseits solltest du dich freuen, denn das bedeutet ja auch, dass es dir wirtschaftlich gut geht - sonst hättest du ja keine hohe Steuerlast. Allerdings:

Ich suche nach einem Land ohne Rundfunkgebühren

Was das Eine mit dem Anderen zu tun haben soll, ist unklar. Weder sind Sozialabgaben Steuern, noch ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer.


jursi190  13.10.2021, 14:20
Andererseits solltest du dich freuen

Natürlich. Wer freut sich denn auch nicht, wenn er in einem Land leben darf, in dem es mit die höchste Abgabenlast gibt.

denn das bedeutet ja auch, dass es dir wirtschaftlich gut geht

Nein.

noch ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer.

Vielleicht nicht. Dennoch ist der Rundfunkbeitrag äußerst unsozial und hat mit gerechter Abgabenlastverteilung nichts zutun.

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FordPrefect  13.10.2021, 14:48
@jursi190
Natürlich. Wer freut sich denn auch nicht, wenn er in einem Land leben darf, in dem es mit die höchste Abgabenlast gibt.

Da der Abgabenlast auch enstprechend umfassende Versorgung und Lebensqualität entgegenstehen, welche durch eben selbige Abgaben gesichert wird, freuen sich eben alle.

Dennoch ist der Rundfunkbeitrag äußerst unsozial

Nein, ist er nicht. Genau deswegen gibt es übrigens auf Antrag auch Befreiung davon - vorausgesetzt, man erfüllt eben die Voraussetzungen dafür. tatsächlich ist der jetzige Rundfunkbeitrag wesentlich sozialverträglicher gestaltet, als es die GEZ Gebühren früher (bis 2013) waren.

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jursi190  13.10.2021, 15:02
@FordPrefect
freuen sich eben alle.

ME nicht. Denn es kommt einzig und allein auf den sinnvollen Einsatz der verfügbaren Mittel an und eben nicht, ob man besonders viel zur Verfügung hat und dann besonders viel "versemmeln" kann.

Befreiung 

Ja sicher - Voraussetzungen ist da auch genau der Stichpunkt.

Wo setzen denn diese Voraussetzungen an? Wenn man bspw. "nur" hörgeschädigt, oder gehörlos ist, einen Behinderungsgrad von mind. 80 oder einen Blindheitsgrad von mind. 60 hat, erhält man großzügiger Weise auch "nur" eine Ermäßigung.

Schüler, Studenten und Auszubildende, die für ihre Ausbildung die häusliche Wohnungen gegen eine WG oder Wohnung getauscht haben, werden grds. nicht ermäßigt und schon gar nicht befreit.

Menschen, die z. B. aufgrund des Programms keinen öffentlich-rechtlichen Sender schauen wollen, müssen trotzdem bezahlen.

Das ist nicht sozial gerecht!

Man könnte diese Problematik so einfach lösen, indem man denen, die dieses Programm schauen möchten, einen entsprechenden Zugang verschafft (bspw. mittels Passwortschutz) und denen, die das nicht möchten die ~ 19 Euro im Monat lässt - für manche sind ebendiese ~ 19 Euro nicht wenig.

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FordPrefect  13.10.2021, 15:07
@jursi190
Schüler, Studenten und Auszubildende, die für ihre Ausbildung die häusliche Wohnungen gegen eine WG oder Wohnung getauscht haben, werden nicht ermäßigt und schon gar nicht befreit.

Das ist schlicht falsch.

Erstens wird der Rundfunkbeitrag je Haushalt, und eben *nicht* mehr -- wie früher - je Person berechnet, und zweitens ist u.a. der Bezug von Sozialleistungen und/oder BAFÖG gerade ein Befreiungsgrund.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Menschen, die z. B. aufgrund des Programms keinen öffentlich-rechtlichen Sender schauen wollen, müssen trotzdem bezahlen.

Und das ist gerade sozial gerecht. Es wird niemand gezwungen, das Angebot des ÖR zu nutzen, wenn es ihm nicht gefällt. Aber der ÖR ist eine verfassungsrechtlich verpflichtende Aufgabe der Länder, und daher sind diese Kosten auch für alle Haushalte umzulegen, unabhängig von der Nutzung. Wem das nicht gefällt, muss eben wegziehen.

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jursi190  13.10.2021, 15:13
@FordPrefect
Das ist schlicht falsch.

Das ist grds. richtig, denn

erstens: Ich muss natürlich bezahlen, wenn ich in einer Wohnung lebe. Wenn ich in einer WG unterkomme, wird der Betrag ja logischerweise aufgeteilt.

Zweitens habe ich nicht von BAföG o.ä. gesprochen, weil auch nicht jeder, der BAföG braucht, BAföG bekommt.

Und das ist gerade sozial gerecht. 

Es ist nicht sozial gerecht, wenn die Zahlung verpflichtend ist. Sozial gerecht wird es ja erst dann, wenn ich als Zuschauer bspw. durch "Abstimmung" bei der Programmgestaltung mitwirken könnte.

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FordPrefect  13.10.2021, 15:18
@jursi190
erstens: Ich muss natürlich bezahlen, wenn ich in einer Wohnung lebe.

Nein - nur dann, wenn du nicht befreit bist. Sonst schon, das stimmt. Aber die Prämisse deinerseits bezog sich ja ausdrücklich auf "Schüler, Studenten und Auszubildende". Und von denen ist fast jeder berechtigt, die Befreiung zu beantragen. Und die Zahl derjenigen, welche weder BAFÖG noch anderweitige staatliche Leistungen beziehen, wird doch recht überschaubar sein.

Wenn ich in einer WG unterkomme, wird der Betrag ja logischerweise aufgeteilt.

Nur dann, wenn es dort mehrere Zahlungspflichtige gäbe, und dann auch nur 1 Beitrag je Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner. Wie gesagt, bis 2013 wären es soviele Beiträge wie Gemeldete gewesen.

Es ist nicht sozial gerecht, wenn die Zahlung verpflichtend ist.

So ein Unsinn.

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jursi190  13.10.2021, 15:31
@FordPrefect
Und von denen ist fast jeder berechtigt, die Befreiung zu beantragen. Und die Zahl derjenigen, welche weder BAFÖG noch anderweitige staatliche Leistungen beziehen, wird doch recht überschaubar sein.

Das kenne ich praxisgemäß leider anders.

Nur dann, wenn es dort mehrere Zahlungspflichtige gäbe

Hab ich doch gesagt. Und natürlich nur ein Beitrag pro WG, das wäre ja auch noch schöner... Dennoch muss ich grds. bezahlen. Natürlich je nach Mitbewohner weniger, trotzdem bleibt es wahrscheinlich für die Mehrzahl aus dem Fenster geworfen.

A: Es ist nicht sozial gerecht, wenn die Zahlung verpflichtend ist.
B: So ein Unsinn.

Gerecht ist also, wenn alle bezahlen müssen, obwohl sie das, was sie bezahlen müssen, nicht wollen. Und nicht gerecht ist dann, wenn diejenigen, die das wollen, bezahlen und die anderen eben nicht. Ich verstehe.

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FordPrefect  13.10.2021, 15:36
@jursi190
Das kenne ich praxisgemäß leider anders.

Also soweit mir bekannt, wirst du praktisch keine WG finden, in der nicht 50 - 100% der Bewohner aus dem einen oder anderen Grund beitragsbefreit sind. Wenn das bei dir anders ist, OK, das kann ich nun kaum beurteilen.

Hab ich doch gesagt. Und natürlich nur ein Beitrag pro WG, das wäre ja auch noch schöner...

Und genau so war die Rechtslage bis 2013 nunmal. Wenn da in einer WG 5 Bewohner waren mit Empfangsgeräten, dann wurden 5x Beiträge fällig.

Gerecht ist also, wenn alle bezahlen müssen

Im Rahmen ihrer jeweiligen Verpflichtung, aber natürlich. Ich will auch keine Steuern zahlen müssen, von denen andere ihre E-Auto Förderung erhalten. Oder Abgaben wie die EEG Umlage, von der nur derjenige etwas hat, der eine PV Anlage auf Kosten anderer betreibt. Aber so ist es eben in einem Gemeinwesen. Unsozial ist nicht, wenn ich eine Leistung, die mir zusteht und die mir die Länder verpflichtend bereitstellen müssen, nicht abrufe. Das ist dann meine freie Entscheidung.

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jursi190  13.10.2021, 15:58
@FordPrefect
Also soweit mir bekannt, wirst du praktisch keine WG finden, in der nicht 50 - 100% der Bewohner aus dem einen oder anderen Grund beitragsbefreit sind.

Ich kenne es de facto genau umgekehrt. Aber Du hast Recht, Deine Erkenntnisse kann ich natürlich auch nicht beurteilen.

Wir reden ja aber auch nicht allgemein von Steuern, mit denen Straßen in Stand gehalten, Lehrer bezahlt oder Kindergärten gebaut werden, sondern von einer Zwangsabgabe mit einem bestimmten Ziel.

Deine Beispiele (E-Auto-Förderung EEG Umlage etc.) wirst Du prozentual kaum auf Deine Steuerlast runterrechnen können. Aber sehr wohl geht der Rundfunkbeitrag auch zu 100% an die öffentlich-rechtlichen.

Es kann auch jeder Mensch in eine Kirche gehen und deren Dienste in Anspruch nehmen, aber nicht jeder Mensch zahlt Kirchensteuer.

Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Mein Problem ist hauptsächlich die Höhe dieser Last - bei 2 Euro monatlich wäre es der Mehrheit wohl egaler, als bei 18,36 Euro pro Monat. Aber wenn diese Beitragshöhe aus welchen Gründen auch immer sein muss, darf ich auch die Rechtfertigung dieser erfragen und die Frage der sozialen Gerechtigkeit aufwerfen, die mE nicht gegeben ist.

Interessant fände ich mal eine Bürgerumfrage in allen Bundesländern zur Kündigung oder Neuverhandlung dieses Staatsvertrages...

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Die Rundfunkgebühren haben nichts mit Steuern zu tun!

Aber: Du kannst Dich ja von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Dann zahlst Du keine mehr - darfst dann natürlich auch keinen "Rundfunk" benutzen!


MrUnbekannt47 
Fragesteller
 13.10.2021, 14:20

Leute die keine Geräte haben zahlen trotzdem Rundfunkgebühren

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jursi190  13.10.2021, 14:37

Eine Befreiung gibt es nur aus "sozialen" (z. B. ALG II, BAföG, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Grundsicherung) oder "gesundheitlichen" (Taubblindheit oder Sonderfürsorgeberechtigte ) Gründen.

Sozial und gesundheitlich natürlich ganz groß in " gesetzt, sonst könnte man ja einen falschen Eindruck erzeugen.

Nicht einmal Schüler und Studenten ohne Einkommen werden befreit oder ermäßigt... wie absurd.

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Diejenigen, die entweder überhaupt keinen Rundfunk haben oder diejenigen, bei denen der Rundfunkt direkt in Staatlicher Hand ist und die das anstatt über Rundfuunkgebühren direkt über Steuermittel finanzieren.