Welche Fleischsorte ist neben Schweinefleisch für Muslime ebenfalls Haram?

7 Antworten

Verwehrt hat Er euch NUR das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, für ihn soll es keine Sünde sein. Allah ist allvergebend, barmherzig.

Quelle: Quran (2:173)

Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist; (…)

Quelle: Quran (5:3)

Sprich: "Ich finde in dem, was mir offenbart ward, nichts , das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist unrein - oder Verbotenes, über das ein anderer Name angerufen ward als Allahs. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, dann ist dein Herr allverzeihend, barmherzig."

Quelle: Quran (6:145)

Verwehrt hat Er euch NUR das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, siehe, dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.

Quelle: Quran (16:115)

Der Quran ist hier absolut eindeutig; es gibt kein weiteres Tier, dessen Fleisch haram wäre. Trotzdem muss man nicht alles essen. ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  20.09.2021, 08:55

Doch, es ist nur nicht so ein dramatisches Verbot wie im Koran.

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kaffeemahler  20.09.2021, 11:52
@verreisterNutzer

Schwachsinn. Entweder etwas ist verboten oder nicht. Schwanger oder nicht. Tot oder nicht. Lediglich die Schwere der Sündhaftigkeit könnte theoretisch variieren, d.h. die Bestrafung - das Minus auf dem hasanat-Konto.

Welchen Teil von "Nur Allah darf verbieten!" hast Du nicht verstanden?

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verreisterNutzer  20.09.2021, 12:14
@kaffeemahler

So funktioniert der Islam nicht. Es gibt nicht nur erlaubt und verboten, sondern insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten.

Al-Ahkām al-chamsa [...] sind ein Konzept der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh), das zur normativen Einstufung beziehungsweise Bewertung menschlicher Handlungen verwendet wird. Die fünf Kategorien zeigen den jeweiligen Grad der Verpflichtung (Taklīf) an. [Wikipedia]

Wikipedia listet die fünf Kategorien auf:

  • obligatorisch (farḍ oder wāǧib)
  • empfohlen (mandūb), oder auch „erwünscht“ (mustaḥabb) bzw. sunna,
  • erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ)
  • verpönt (makrūh)
  • verboten (ḥarām oder maḥẓūr)
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kaffeemahler  20.09.2021, 12:15
@verreisterNutzer

Das sind Ausflüchte.

Die obersten 4 Kategorien sind allesamt erlaubt, die unterste die einzig verbotene.

Und daraum geht es auch nicht. Allah hat nur das Schweinefleisch verboten, kein anderes Tier.

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verreisterNutzer  20.09.2021, 12:20
@kaffeemahler

Noch einmal: Es gibt nicht nur die Unterscheidung zwischen erlaubt und verboten, sondern es gibt fünf Kategorien. Die dritte ist erlaubt (halal). Du kannst dir das Konzept einfach mal näher anschauen. Schönen Tag noch.

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kaffeemahler  20.09.2021, 12:30
@verreisterNutzer

Wenn DUU es Dir mal anschauen würdest, könntest Du erkennen, dass 4 dieser 5 Kategorien Erlaubtes näher beschreiben, während nur 1 Kategorie für Verbotenes steht.

Mashallah, schön, wenn Lesen so einfach ist.

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Sturmtaucher2  20.09.2021, 13:25
@verreisterNutzer
Noch einmal: Es gibt nicht nur die Unterscheidung zwischen erlaubt und verboten, sondern es gibt fünf Kategorien.

Dazu postest du ja selbst:

obligatorisch (farḍ oder wāǧib)

also erlaubt

empfohlen (mandūb), oder auch „erwünscht“ (mustaḥabb) bzw. sunna

also erlaubt

erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ)

jap, erlaubt

verpönt (makrūh)

unerwünscht, aber erlaubt

verboten (ḥarām oder maḥẓūr)

verboten

Also es gibt nur verboten oder (verschiedene Stufen) von erlaubt.

Und nur Allah darf verbieten.

Und nur Schweinefleisch ist verboten.

Alles andere fällt unter irgendeine Kategorie von "erlaubt".

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verreisterNutzer  20.09.2021, 13:32
@Sturmtaucher2

Auf für dich: Man unterscheidet zwischen fünf Kategorien. Nur weil ihr die Begriffe hier alle mit erlaubt übersetzt, werden eure Beiträge dadurch nicht besser.

Obligatorisch bedeutet eine Pflicht. Eine Pflicht ist etwas anderes als eine Erlaubnis, da man bei einer Erlaubnis die Wahl hat.

In den von mir zitierten Überlieferungen geht es um ein Verbot. Das kannst du noch einmal in meiner Antwort nachlesen. Ende der Diskussion.

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Sturmtaucher2  20.09.2021, 13:42
@verreisterNutzer
Nur weil ihr die Begriffe hier alle mit erlaubt übersetzt, werden eure Beiträge dadurch nicht besser.

Im Gegenteil.

Versuchst du hier grad, "makruh" zu verboten zu zählen?

Obligatorisch bedeutet eine Pflicht. Eine Pflicht ist etwas anderes als eine Erlaubnis, da man bei einer Erlaubnis die Wahl hat.

Damit ist es automatisch NICHT verboten, liegt in der Natur der Sache.

Etwas das Pflicht ist, ist nicht verboten. Geht ja gar nicht.

Wenn also vom FS gefragt wird, was verboten ist, ist egal "was alles obligatorisch ist".

Er wollte nur wissen, was verboten ist.

Und da sagt der Koran: nur Schwein (und eben Aß oder nicht halal geschlachtetes, aber das ist ja die Sterbensart und keine Fleischsorte)

In den von mir zitierten Überlieferungen geht es um ein Verbot.

Genau.

In den Überlieferungen.

Der Koran sagt jedoch, es sei ausschließlich Schwein verboten.

Kannst du in den Zitaten von Kaffeemahler nachlesen.

Wenn jetzt also die Überlieferungen dem Koran widersprechen, was davon stimmt dann laut Islam?

Oder steht in deinem Koran etwas anderes, etwas in dem noch andere Fleischsorten verboten werden?

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verreisterNutzer  20.09.2021, 14:08
@Sturmtaucher2

Ich sagte:

Ende der Diskussion.

Weitere Informationen findest du hier:

https://en.wikishia.net/view/Religiously_Non-Edible_Animals

Unter der Überschrift Meaning (Bedeutung) ist alles erklärt:

Tiere, deren Verzehr für Muslime verboten ist, werden als religiös nicht essbare Tiere bezeichnet. In einigen rechtswissenschaftlichen Quellen werden religiös nicht essbare Tiere in zwei Gruppen von Verboten eingeteilt: im Wesentlichen verboten und unwesentlich verboten.

Und unter der Überschrift Types (Typen) findest du weitere Informationen:

In der schiitischen Rechtsprechung gilt der Verzehr des Fleisches von einigen der drei Arten von Vierbeinern, Wassertieren und Vögeln als verboten. [...] Unter den Landtieren gelten verschiedene Arten von Raubtieren wie Leoparden und Bären sowie Reptilien wie Schlangen, Insekten wie Fliegen und Spinnen, Tiere wie Mäuse und Skorpione, die unterirdische Nester haben, und Verwandlungstiere wie Elefanten und Eidechsen als religiös nicht essbare Tiere. [...] Nach der schiitischen Rechtsprechung sind alle Wassertiere außer Fischen mit Schuppen und Garnelen verbotenes Fleisch. [...] Die schiitischen Rechtsgelehrten haben die religiös nicht essbaren Vögel in drei Gruppen eingeteilt: die Vögel mit Krallen, die verwandelten und die unreinen Vögel. Beispiele für Vögel, die Krallen haben, sind Adler, Falken und Geier. Pfauen, Bienen und Fledermäuse werden zu den verwandelten Vögeln gezählt. Unreine Tiere werden als solche definiert, die sich davor ekeln, von Menschen gegessen zu werden. In einigen rechtswissenschaftlichen Quellen werden Fliegen und Mücken als unreine Tiere bezeichnet.

Leidet begeht ihr den Fehler und bedient euch einer wörtlichen und kontextfreien Auslegung eines Verses. Da bedient ihr euch den typischen Mitteln, mit denen auch Salafisten argumentieren.

Ich werde die zitierten Texte in meiner Antwort noch zusätzlich ergänzen.

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Sturmtaucher2  20.09.2021, 14:13
@verreisterNutzer
In der schiitischen Rechtsprechung....
Leidet begeht ihr den Fehler und bedient euch einer wörtlichen und kontextfreien Auslegung eines Verses.

Ah so, wenn Allah im Koran sagt

Verwehrt hat Er euch NUR das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist.

oder

Ich finde in dem, was mir offenbart ward, nichts , das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist unrein - oder Verbotenes, über das ein anderer Name angerufen ward als Allahs.

oder

Verwehrt hat Er euch NUR das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist.

dann ist das weder wörtlich gemeint, noch ein absolutes Verbot da der Kontext fehlt?

Sorry, wenn DAS die schiitische Auslegung ist, liegen in diesem Fall die Schiiten ja noch weiter daneben, als die Sunniten.

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Sturmtaucher2  20.09.2021, 14:37
@kaffeemahler

Du:

Allah hat nur das Schweinefleisch verboten, kein anderes Tier.

Unser Prinz:

Leidet begeht ihr den Fehler und bedient euch einer wörtlichen und kontextfreien Auslegung eines Verses.

Ich spiele das jetzt mal nach.

2 Muslime treffen sich auf dem Sportplatz.

Einer geht richtung Umkleide und trifft auf Allah.

Muslim 1: "Hey Bro, was geht? Ich habe so einen Hunger, doch da steht alles mögliche auf der Speisekarte. Was davon darf ich nicht essen?

Allah: "Kein Problem. Also hör gut zu: Ich verbiete dir hiermit nur Schweinefleisch."

Muslim 1: "Ok, danke Bro!"

Daraufhin verschwindet Allah und der andere Muslim kommt um die Ecke.

Muslim 2: "Hey Kollegah, ich hab euer Gespräch gehört. Wir dürfen also nur kein Schwein von der Speisekarte wählen?"

Muslim 1: "Nein, nein, das hast du falsch verstanden. Das meinte er nicht wörtlich. Und du mußt den Kontext beachten. Als er sagte ICH VERBIETE DIR NUR SCHWEINEFLEISCH meinte er in wirklichkeit, er verbietet uns Schwein, Pfau, Elefant.... [hier noch 100 andere Tiere einfügen]"

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Also fangen wir von ganz von vorne an...das wird die hilfreichste Antwort die du zu dem Thema finden wirst...wir gucken erstmal in den Koran rein was er dazu sagt.

[6:145] Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Gräuel – oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. [...]

Also Allah zählt in diesem Vers auf was wir nicht essen dürfen als Muslime. Hier die Zusammenfassung davon in einer Liste.

1.) Verendetes (Aß)
2.) Blut
3.) Schweinefleisch
4.) Fleisch, worüber ein anderer Name aufgerufen wurde als Allahs z.B beim Schlachten.

Jetzt kommen aber viele gerne mit Hadithen also Aussprüchen des Propheten und fügen extra Verbote hinzu. Dass diese ganzen Hadithe eine Lüge sind lässt sich mit dem Koran widerlegen. Wenn wir uns nochmal ansehen wie der Vers [6:145] beginnt...dann merken wir, dass dort "Sag" steht...das bedeutet der Prophet sollte genau das hier sagen, was in dem Vers steht und nichts anderes...wenn wir weiterlesen sehen wir was er noch sagen sollte und zwar "Ich finde in dem, was mit eingegeben wurde nichts das verboten wäre, außer...".

Also...der Prophet hat laut Koran gesagt, dass nichts verboten ist außer diese vier Dinge aus der Liste...somit kann man alle anderen angeblichen Aussprüche des Propheten als Lüge abstempeln da er sowas laut Koran gar nicht sagen konnte/durfte....sonst würde der Vers nicht mit "Sag" beginnen...

iqKleinerDrache  20.09.2021, 07:08

da aber bei den meisten Fleisch nichts oder was anderes ausgerufen wird beim Schlachten dürfte das meiste nicht gegessen werden. Also nur Fleisch aus Islamischer Herstellung die zudem nach alter Tradition den Namen Allahs ausrufen beim Schlachten. Und damit würden alle anderen Erklärungen sowieso wegfallen. Denn die Islamischen Hersteller werden ja sowieso nichts Schlachten was nach den anderen Regeln verboten wäre.

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Die nachfolgenden Überlieferungen verdeutlichen, welches Fleisch im Islam verboten ist:

Al-Husain (a.) berichtete, dass Imam Ali (a.) sagte: „Ich befragte Gottes Gesandten (s.) über die Verwandelten. Daraufhin sprach er: Sie sind dreizehn und zu ihnen gehört der Elefant, der Bär, das Schwein, der Affe, der Aal, die Eidechse, die Fledermaus, der Triops, der Skorpion, die Spinne, der Hase und der Canopus und die Venus.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 16, Seite 316 – 317, Hadith 13]
Husain Ibn Khalid berichtete, dass er Imam Al-Kazim (a.) fragte: „Ist es erlaubt, das Fleisch des Elefanten zu verzehren?” Er sprach: „Nein.” Ich sprach: „Warum?” Er sprach: „Weil er eine Verunstaltung ist und Gott das Fleisch der Verwandelten verboten hat und auch das Fleisch von jenen, die ihnen in ihrer Gestalt ähneln.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 24, Seite 104, Hadith 2]
Abu Basir berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Gottes Gesandter (s.) verabscheute es, dass man von den Tieren das Fleisch des Hasen, der Eidechse, der Pferde und der Maultiere verzehrt, aber nicht mit einem Verbot wie das Verbot vom Verendeten, Blut und Schweinefleisch.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 16, Seite 319 Hadith 20]
Sulaiman Al-Ja’fari berichtete, dass Imam Ar-Rida (a.) sagte: „Weder ist es erlaubt, den Pfau zu essen, noch seine Eier.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 245 Hadith 9]
Hisham Ibn Al-Hakam berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Gott schuf Adam (a.) aus Lehm. So verbat er seiner Nachkommenschaft den Verzehr von Lehm [also Menschenfleisch].” [Bihar-ul-Anwar von Al-Majlisi, Band 57, Seite 106, Hadith 6]

Hier findest du weitere Informationen:

Tiere, deren Verzehr für Muslime verboten ist, werden als religiös nicht essbare Tiere bezeichnet. In einigen rechtswissenschaftlichen Quellen werden religiös nicht essbare Tiere in zwei Gruppen von Verboten eingeteilt: im Wesentlichen verboten und unwesentlich verboten. [...] In der schiitischen Rechtsprechung gilt der Verzehr des Fleisches von einigen der drei Arten von Vierbeinern, Wassertieren und Vögeln als verboten. [...] Unter den Landtieren gelten verschiedene Arten von Raubtieren wie Leoparden und Bären sowie Reptilien wie Schlangen, Insekten wie Fliegen und Spinnen, Tiere wie Mäuse und Skorpione, die unterirdische Nester haben, und Verwandlungstiere wie Elefanten und Eidechsen als religiös nicht essbare Tiere. [...] Nach der schiitischen Rechtsprechung sind alle Wassertiere außer Fischen mit Schuppen und Garnelen verbotenes Fleisch. [...] Die schiitischen Rechtsgelehrten haben die religiös nicht essbaren Vögel in drei Gruppen eingeteilt: die Vögel mit Krallen, die verwandelten und die unreinen Vögel. Beispiele für Vögel, die Krallen haben, sind Adler, Falken und Geier. Pfauen, Bienen und Fledermäuse werden zu den verwandelten Vögeln gezählt. Unreine Tiere werden als solche definiert, die sich davor ekeln, von Menschen gegessen zu werden. In einigen rechtswissenschaftlichen Quellen werden Fliegen und Mücken als unreine Tiere bezeichnet. [...] Nach der schiitischen Rechtsprechung ist der Verzehr von Fleisch religiös nicht genießbarer Tiere und jede Verwendung dieser Tiere in Nahrungsmitteln untersagt. Der Verzehr von Vogeleiern und das Trinken von Milch religiös nicht essbarer Tiere sind ebenso verboten wie der Verzehr ihres Fleisches.

Jetzt stellt sich die Frage wie es sich mit Fleisch verhält, das von Nicht-Muslimen stammt. In diesem Fall gibt es sowohl Überlieferungen, die es erlauben, als auch Überlieferungen, die es verbieten. Hier siehst du eine Erlaubnis dazu:

Yunus Ibn Bahman berichtete, dass er Imam Al-Kazim (a.) fragte: „Mir schenkte einer meiner nazarenischen Verwandten Hähnchen und Geflügel. Er hatte es bereits gebraten und bereitete mir eine Süßspeise namens Faludhajah zu, soll ich es essen?“ Er sprach: „Darin besteht kein Problem.“ [At-Tahdhib von At-Tusi, Band 9, Seite 69 – 70, Hadith 31]

Und nachfolgend ein Verbot:

Zaid Ash-Shahham berichtete, dass man Imam As-Sadiq (a.) fragte: „Wie verhält es sich mit dem Geschlachteten eines Schutzbefohlenen (Dhimmi)?“ Er sprach: „Iss nicht, ob er nun den Namen (Gottes) dabei nannte oder ob er ihn nicht nannte.“ [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 24, Seite 54, Hadith 5]

Leider sind die Aussagen bei diesem Thema widersprüchlich. Doch wie sollte man jetzt sich verhalten? Ayatollah Ali al-Sistani beantwortet die Frage wie folgt:

Frage: Ich lebe in Indien und habe eine Menge Zweifel an den Dingen, die ich benutze und esse. Was ist meine Pflicht bei solchen Dingen?
Antwort: Ein bekanntes religiöses Gesetz besagt: "Alles ist für dich rituell rein, solange du nicht feststellst, dass es rituell unrein ist." Dieses Gesetz erklärt alles für rein, solange man nicht sicher ist, dass ein bestimmter Gegenstand unrein geworden ist. Und solange man nicht sicher ist, dass es rituell unrein geworden ist, ist es als rein zu betrachten, und man kann alle Regeln der Reinheit darauf anwenden, ohne zu zögern oder zu zweifeln. Alle Arten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Fleisch, Fett und deren Extrakten sind für einen Muslim zulässig, solange er nicht weiß, dass sie rituell unrein sind.

Wir sehen, dass Dinge grundsätzlich rituell rein sind, sofern man nicht besser darüber weiß. Wir sehen aber auch, dass es bei Fleisch eben keine Ausnahme gibt, wo diese Regel nicht gilt.

Nachfolgend geht es speziell um das Fleisch der Christen und Juden:

Frage: Ist es erlaubt, von Christen und Juden zubereitete Speisen zu essen?
Antwort: Da die Anhänger der früheren Offenbarungsreligionen (d.h. die Juden, die Christen und die Zoroastrier) rituell rein sind, sind viele der Probleme bezüglich des Status und der Zulässigkeit der Speisen gelöst, wenn wir mit ihnen zusammenleben. Es wird für uns als Muslime erlaubt sein, von ihren Speisen zu essen, unabhängig davon, ob sie es mit ihren nassen Händen berührt haben oder nicht, solange wir nicht wissen oder sicher sind, dass sie aus etwas bestehen, das für uns verboten ist, wie verbotenes Fleisch.

Dies bedeutet, dass das Fleisch der Juden und Christen grundsätzlich erlaubt ist, sofern wir nicht wissen oder vermuten, dass sie Fleisch anbieten, das im Islam verboten ist.

Zuletzt geht es um die Frage wie es sich mit Fleisch verhält, das weder von Juden, noch von Christen, noch von Muslimen stammt, verhält:

Frage: Dürfen wir eine Mahlzeit essen, die von einem Nicht-Muslim zubereitet wurde, dessen Religion wir nicht kennen?
Antwort: Ja: Es ist erlaubt, das Essen (kein Fleisch, z.B. Nudeln, Salat, Kuchen) zu essen, und es ist nicht notwendig, dass der Muslim die Person, die das Essen zubereitet hat, über ihren Glauben oder Unglauben befragt, oder ob sie das Essen berührt hat oder nicht, auch wenn diese Befragung für denjenigen, der fragen möchte, sehr bequem und natürlich ist.

Wir sehen, dass es kein Problem darstellt Lebensmittel von Nicht-Muslimen zu konsumieren. Das gilt aber nur für Lebensmittel, die kein Fleisch sind.

kaffeemahler  20.09.2021, 06:56
Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, siehe, dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.

Quelle: Quran (16:115)

Somit stehen Deine hadithe im Widerspruch zum Quran und sind deshalb abzulehnen.

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verreisterNutzer  20.09.2021, 08:54
@kaffeemahler

Interpretiere es auch richtig.

Hammad Ibn Uthman berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Gottes Gesandter (s.) war von zurückhaltender Natur und er pflegte es etwas zu verabscheuen, ohne dass er es für verboten erklärte. Als ihm der Hase gebracht wurde, verabscheute er ihn, doch er selbst erklärte ihn nicht für verboten.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 16, Seite 319, Hadith 21]
Abu Basir berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Gottes Gesandter (s.) verabscheute es, dass man von den Tieren das Fleisch des Hasen, der Eidechse, der Pferde und der Maultiere verzehrt, aber nicht mit einem Verbot wie das Verbot vom Verendeten, Blut und Schweinefleisch.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 16, Seite 319 Hadith 20]
Muhammad Al-Hurr Al-Amili schreibt: „Die Bedeutung davon mag darin liegen, dass der Hase und die Eidechse zwar beide verboten sind, aber ihr Verbot hinsichtlich der Schärfe unterhalb des Verbotes von verendeten Tieren ist. Dies befürwortet der Gelehrte (At-Tusi) und andere außer ihm halten es für denkbar, von Achtsamkeit (Taqiyyah) auszugehen.” [Al-Wasa’il, Band 16, Seite 319]
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kaffeemahler  20.09.2021, 11:49
@verreisterNutzer

Tschuldigung, aber das ist doch absurd.

Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist.

Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Darüber hinaus ist es vollkommen normal, dass Menschen gewisse Dinge nicht essen wollen - weil sie nämlich frühkindlich nicht darauf geprägt wurden. Wenn also Muhammad keine Eidechse essen wollte, dann nicht weil es verboten gewesen wäre, sondern weil ihm der Verzehr ungewohnt gewesen wäre.

Was Du hier lieferst sind unter Gewaltanwendung konstruierte Erklärungsversuche für die verbietenden hadithe. Wie leichtfertig Du bereit bist, shirk zu begehen, grenzt an ein Wunder.

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verreisterNutzer  20.09.2021, 12:10
@kaffeemahler

Mit Verlaub, aber deine unsachliche Argumentationsweise ist deplatziert. Der Vorwurf des Polytheismus ist völlig inakzeptabel.

Es geht um die Verwandelten. Ich habe gezielt drei Überlieferungen zitiert, die es verdeutlichen. Zudem geht es nicht um ein Verbot wie beim Schweinefleisch. Das wird auch in der Überlieferung deutlich.

Es gibt also Lebensmittel, bei denen es ein strenges Verbot gibt. Dieses bezieht sich auf den von dir genannten Koranvers. Und es gibt Lebensmittel, auf die man besser verzichtet.

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kaffeemahler  20.09.2021, 12:14
@verreisterNutzer

Es geht bei shirk nicht um Polytheismus, sondern darum, dass Du Dich mit Allah auf eine Stufe stellst, wenn Du Verbote publizierst, die keine sind.

Die Verwandelten? Sorry, schon wieder Schwachsinn.

Entweder Eidechse ist verboten oder nicht. Das war die Frage. Eidechse ist NICHT verboten. Ob man trotzdem besser darauf verzichten solle, ist eine andere Frage, aber nicht diese hier.

Nochmal: Es gibt keine strengen Verbote. Es gibt nur "verboten" oder "nicht verboten". makruh ist der Gruppe "nicht verboten" zuzuzählen.

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verreisterNutzer  20.09.2021, 12:17
@kaffeemahler

Shirk ist das Gegenteil von Tauhid (Einheit Gottes). Der Islam ist eine monotheistische Religion, was auf das Prinzip des Tauhid zurück geht. Shirk ist das Gegenteil, sprich Polytheismus.

Auf Aussagen wie "schon wieder Schwachsinn" kannst du das nächste Mal verzichten. Auf dem Niveau diskutiere ich nicht. Die Erklärung zu verboten und nicht verboten kann man in meinem Kommentar bei deiner Antwort nachlesen.

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Schau mal hier:

In dem Buch Halal und Haram von Hasip Asutay steht ab Seite 23:

Schweine, Kadaver und Tiere, die nicht im Namen Allahs, sondern im Namen anderer"Gottheiten" geschlachtet wurden. Dies wurde von Allah dem Erhabenen im Edlen Quran eindeutig verboten.
Tiere, die ihre Beute mit ihren Reißzähnen erlegen, wie Wolf, Bär, Löwe, Tiger, Leopard, Zobel, Marder, Affe, Fuchs, Hyäne, Katze, Hund oder Wiesel.
Vögel, die ihre Beute mit ihren Krallen erlegen, wie Geier, Bussard, Adler, Möwe, Gabelweihe, Reiher, Kolkrabe, Krähe, Dohle, Elster, Rabe, Habicht oder Schmutzgeier. Das Fleisch von Vögeln, die Krallen besitzen, aber ihre Beute nicht mit diesen erlegen, ist zum Verzehr geeignet. Ein Beispiel dafür ist die Taube.
Tiere, die von Natur aus Ekel hervorrufen, wie Maus, Schlange, Schildkröte, alle Arten von Echsen, Maulwurf, Igel, Fledermaus, Skorpion, Zecke, Biene, Fliege, Floh und Laus.
Pferdefleisch ist nach Imam Hanifeh (r.a.) mekruh tahrimen, nach Imam Ebu Yusuf (rah.) und Imam Muhammed (rah.) mekruh tenzihen.
Zudem ist von allen Meerestieren nur der Verzehr von Fischen erlaubt.

(Das Buch berücksichtigt in erster Linie die hanefitische Rechtsschule.)

Muscheln, Schnecken, Tintenfisch, Würmer, Insekten, Spinnentiere.