Wegen Steuerhinterziehung Gefängnis und wegen Vergewaltigung nicht, findet ihr das unfair und sollte das nicht andersrum sein?
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
9 Antworten
Lächerlicher Ansatz!
Wenn ich wegen Steuerhinterziehung in den Knast fahre habe ich (außer bei Vorstrafen) mehr als 500.000€ hinterzogen und das in aller Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Dazu bedarf es erheblicher krimineller Energie und immer gibt es die Möglichkeit zur Richtigstellung bzw. Selbstanzeige!
Das ist kein Kavaliersdelikt!
Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen mit einer sehr großen Bandbreite (sechs Monate bis fünf Jahre) an Strafe! Hier zu schreiben der kommt frei unterschlägt die Bandbreite der strafbaren Handlung wie auch die Möglichkeit der Strafe auf Bewährung bei Urteil unter 2 Jahren Gefängnis (was auch bei Steuerhinterziehung eine sehr häufige Strafe darstellt)
1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hast du ein anderes Strafgesetzbuch oder befindest du dich nicht in Deutschland?
Das ändert nichts am §177 STGB denn dieser Paragraph greift bei Vergewaltigung........
Das ändert nichts am §177 STGB denn dieser Paragraph greift bei Vergewaltigung........
Lesen:
In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind ( Vergewaltigung)
Die Vergewaltigung ist sogar legaldefiniert.
In besonders schweren Fällen (Text STGB)
Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen mit einer sehr großen Bandbreite (meine Antwort)
Das Kopfkino welches bei dem Reizwort "Vergewaltigung" in den Köpfen der geneigten Leser aufpoppt hat sehr oft mit dem juristischen Vorgang "Tatvorwurf Vergewaltigung" wenig zu tun.
Alleine das der "Vergewaltiger aus dem Dunkeln" ein sehr seltenes Phänomen darstellt und Vergewaltigung in aller Regel im Beziehungsumfeld stattfindet wird nur selten wahrgenommen.
Selber Lesen:
Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 177 StGB.
Von einer schweren Vergewaltigung ist nicht die Rede.
Es gibt keine "schwere Vergewaltigung". Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung.
Wie schön, ändert aber nichts daran, dass die Mindestrafe bei sechs Monaten anfängt. Bleib mal sachlich.
Wie schön, ändert aber nichts daran, dass die Mindestrafe bei sechs Monaten anfängt.
Vergewaltigung hat eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Es steht doch in aller Deutlichkeit im beschissenen StGB und ist nicht so schwer zu verstehen.
Bleib mal sachlich.
...?
Was erzählst du für einen Unsinn?
DAS steht drin:
In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
- der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Von Vergewaltigung ist da nicht die Rede.
Was meinst du mit deinem Fragezeichenm wenn du gleichzeitig das StGB als beschissen bezeichnest? Du bist unsachlich und kannst nicht zugeben, dass du dich vertan hast.
Von Vergewaltigung ist da nicht die Rede.
Vielleicht liest du's mal. Es steht sogar hervorgehoben in den Klammern.
Du bist unsachlich und kannst nicht zugeben, dass du dich vertan hast.
Ich verstehe nicht, wieso man ohne jede Ahnung zu einem Thema kommentiert.
Die Ahnung fehlt dir. Aber eine große Klappe ersetzt ja so manches. Gehab dich wohl.
Bei der Steuerhinterziehung kommt es auf die Summe an. Ist sie hoch genug bekommt man trotzdem eine Gefängnisstrafe.
Suggestivfrage mit falscher Tatsachenbehauptung.
Weder die §§ 370 AO noch 177 StGB verstehend gelesen.
Wegen Steuerhinterziehung Gefängnis und wegen Verge*altigung nicht findet ihr das unfair und sollte das nicht andersrum sein?
Wie kommst du darauf, dass dein Unsinn stimmen würde ?
Mal davon abgesehen, dass weder eine Vergewaltigung noch eine Steuerhinterziehung in jedem Fall gleich zu bewerten sind oder ablaufen und auch Vorstrafen oder Delikte in diese Richtung einbezogen werden - stimmt deine Aussage nicht .
Vergewaltigung u.ä liegt bei 6 Monate bis 5 Jahre
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
Steuerhinterziehung Geldstrafe ODER eine Freiheitsstrafe BIS zu 5 Jahre
Sreuerhinterziehung ist eine Straftat, Vergewaltigung ebenfalls. Wie kommst du also darauf, dass man wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis kommt und wegen Vergewaltigung nicht?
Nope, Vergewaltigung läuft auf nicht unter zwei Jahre hinaus und kann damit nicht mit einer Bewährung enden.