Wegen Steuerhinterziehung Gefängnis und wegen Vergewaltigung nicht, findet ihr das unfair und sollte das nicht andersrum sein?
18 Stimmen
7 Antworten
Bei der Steuerhinterziehung kommt es auf die Summe an. Ist sie hoch genug bekommt man trotzdem eine Gefängnisstrafe.
Sreuerhinterziehung ist eine Straftat, Vergewaltigung ebenfalls. Wie kommst du also darauf, dass man wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis kommt und wegen Vergewaltigung nicht?
Wegen Steuerhinterziehung Gefängnis und wegen Verge*altigung nicht findet ihr das unfair und sollte das nicht andersrum sein?
Wie kommst du darauf, dass dein Unsinn stimmen würde ?
Mal davon abgesehen, dass weder eine Vergewaltigung noch eine Steuerhinterziehung in jedem Fall gleich zu bewerten sind oder ablaufen und auch Vorstrafen oder Delikte in diese Richtung einbezogen werden - stimmt deine Aussage nicht .
Vergewaltigung u.ä liegt bei 6 Monate bis 5 Jahre
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
Steuerhinterziehung Geldstrafe ODER eine Freiheitsstrafe BIS zu 5 Jahre
Das Gericht entscheidet.
Bei einer Steuerhinterziehung kommt es viel mehr drauf an: Welche Summe wurde hinterzogen? Was wurde mit dem Geld gemacht? Hat man es für sich selber benutzt oder doch eine gute Tag davon vollbracht.
Durch eine Steuerhinterziehung schadet man zwar direkt nur dem Staat, aber indirekt allen Menschen.
Bei einer Vergewaltigung schadet man einer Person. Was die Tat nicht besser macht. Aber da kommt es auch auf Umstände an.
Alles in allem müssen, dass die Gerichte entscheiden.
Hat man es für sich selber benutzt oder doch eine gute Tag davon vollbracht.
Ich bezweifele, dass letzteres allzu oft vorkommt.
Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen. Steuerhinterziehung ist nicht gleich Steuerhinterziehung und Vergewaltigung nicht gleich Vergewaltigung.
Um für Steuerhinterziehung in den Knast zu kommen, musst du sehr viel und sehr lange hinterzogen haben und dafür auch einen enormen kriminellen Aufwand betrieben haben.
Auch bei einer Vergewaltigung gibt es geringere Delikte.