Wechsel PKV in GKV wann und wie?

4 Antworten

In dem Moment wo du als Arbeitnehmer "versicherungspflichtig" wirst, bist du gesetzlich versichert. Deine PKV kannst du aufgrund deiner Versicherungspflicht kündigen.

Solltest du über ein Einkommen als Arbeitnehmer verfügen welches sehr hoch ist kannst du deine PKV auch behalten. Rein theoretisch könntest du die PKV auch parallel weiter behalten wenn du mal auf deren Leistungen zurückgreifen möchtest, was aber in aller Regel wirtschaftlich Unfug ist.

Gute Beratung ist wichtig. Suche dir daher am Besten einen unabhängigen Berater.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also aus den Angaben von Dir ist nicht ersaichtlich ob das überhaupt klappt.

Du wirst angestellt. Aha. Und?

Pflicht oder freiwillig? Also Einkommen über oder unter 73.800 EUR?

Nur wenn du pflichtig werden solltest, dann geht das so wie Du Dir das vorstellst. Dann bist Du pflichtig zu dem Tag an dem Dein Angestelltenverhältnis beginnt (im Vertrag ist ja ein Beginn definiert).

Und ja, dann wäre es klug sich vorher drum zu kümmern, und es wäre auch klug, die Wahl der kasse mit bedacht zu treffen, sp daß z.B. auch Aufenthalte in Privatkliniken bezahlt werden.

Verdienst Du da über 73.800, dann bleibt alles beim Alten, Du forderst Dir bei Deiner PKV ne AG-Bescheinigung an und gut is.

Der entscheidende Hinweis fehlt oben in Deiner Ausführung

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Fragenfragen768 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 12:12

Hey, ich danke dir sehr für deine ausführliche Antwort! Ich würde in dem Angestelltenverhältnis 60.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Die gesetzliche Versicherungspflicht tritt erst mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein und nur dann, wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit beendet ist. Der Arbeitgeber meldet sich bei der gewählten Krankenkasse. Für die private Krankenversicherung gilt ein Sonderkündigungsrecht.


Tirolbiker  14.06.2025, 10:04

Wo nimmst Du denn die Info her daß er pflichtig wird ?

schonen  14.06.2025, 10:45
@Tirolbiker

Nach Kommentar sind die Regelungen bekannt, um sas gefragte Ziel zu erreichen.

Tirolbiker  14.06.2025, 12:28
@schonen

Nein, hatte er anfangs nicht geschrieben. Nur angestellt. Und das alleine löst noch lange keine Versicherungspflicht aus.

Und ein handeslsvertreter der ins Angestelltenverhältnis geht verdient dort erfahrungsgemäß ganz gut. Der setzt sich ja nicht halbtags bei Lidl an die kasse ;-)

Antritt der Arbeitnehmertätigkeit und damit Eintritt der Versicherungspflicht, zeitgleich Abmeldung der Tätigkeit. Das war es schon.
Bitte Nachweise der GKV-Pflicht an die PKV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Tirolbiker  14.06.2025, 10:05

Wo steht denn daß er pflichtig wird?