Kann ich gleichzeitig an zwei Schulen als Lehr- oder Honorarkraft arbeiten?
Ist es möglich, gleichzeitig einen Lehrauftrag an einer Schule anzunehmen und parallel an einer anderen Schule als Lehrkraft oder Honorarkraft tätig zu sein? Gibt es gesetzliche Vorgaben, die dies einschränken, oder hängt das von den jeweiligen Verträgen ab? Ich möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt regle, bevor ich die zweite Stelle annehme.
5 Antworten
Das ist Sache des Dienstherrn, also des entsprechenden Bundeslandes. Es gibt durchaus hier und da Fälle, wo Lehrkräfte an mehreren Schulen arbeiten.
Vom Arbeitspensum her ist das völlig unmöglich. Selbst mit einer Stelle sind Lehrer völlig überarbeitet
Wenn Du freiberuflich arbeitest, ist das kein Problem, sofern sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden.
Wenn Du Angestellter bist, musst Du jeden Deiner beiden Arbeitgeber über die andere Arbeit informieren.
Wenn Du Beamter sein solltest (danach sieht es nicht aus) frage Deinen Dienstherrn.
Wenn Du honorarkraft bist, ist das kein Problem:
Ich habe Lehraufträge an 6 verschiedenen Hochschulen - teils auch gleichzeitig - und die wissen das.
Zumindest ist es anzeigepflichtig, und dann würde dir gesagt werden, wenn der Dienstherr das nicht genehmigen muss bzw. will.