Website Impressum?

3 Antworten

Ob du andere Inhalte verlinkst ist nicht entscheidend, sondern einzig, was der Sinngehalt der Website ist. Betreibst du eine öffentlich abrufbare Website und beabsichtigst auch, dass diese von der Allgemeinheit betrachtet werden kann, liegt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Nutzung i. S. d. § 18 I MStV vor und du unterliegst entsprechend mindestens der Impressumspflicht nach dieser Norm, auch wenn § 5 DDG nicht auf dich anwendbar ist.

Ein Impressum hat in jedem Fall mindestens den Namen der verantwortlichen Person und eine ladungsfähige (!) Anschrift zu beinhalten. Sofern redaktionelle Inhalte bereitgestellt werden, ist außerdem der Name der hierfür verantwortlichen natürlichen Person notwendig. Rein vorsorglich empfiehlt es sich darüber hinaus auch die Pflichtangaben gem. § 5 DDG (insbesondere eine E-Mail-Adresse sowie vorhanden etwaige Registerangaben) zu tätigen, selbst wenn man dies aktuell noch nicht bräuchte.

Mit einem Impressum allein ist es im Übrigen nicht getan, du benötigst, sobald du personenbezogene Daten verarbeitest, was bei einer Website de facto immer der Fall ist, auch eine Datenschutzerklärung. Als Laie würde ich dir hier nicht empfehlen, einfach selbst etwas zusammenzuschreiben. Es gibt online diverse Seiten, die dir eine kostenfreie Erstellung durch die Beantwortung von Fragen anbieten.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht
Brauche ich ein Impressum für eine Website, mit der ich kein Geld verdiene, und keine Werbung anzeige, …

Nein. Meinem letzten Wissensstand zufolge brauchst Du für eine rein private Webseite die keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgt auch kein Impressum.

Siehe hier:

https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html

Zitat:

• Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, brauchen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.
• Private Websites dürfen keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen.
• Die Grenze zwischen impressumsfreien, rein privaten Homepages und impressumspflichtigen Webseiten ist aber häufig verschwommen.

xxxcyberxxx  25.04.2025, 11:58
Nein.

Falsch. Vielleicht nicht nach DDG, aber nach MStV

xxxcyberxxx  25.04.2025, 12:03
@Waldmensch70
Soll konkret heissen?

Dass jede Website, die keinem persönlichen oder familiären Zweck dient, ein Impressum braucht - unabhängig davon, ob damit Geld verdient wird oder nicht. Im Falle eines geschäftsmäßigen Handelns wird dann eben auch noch das DDG relevant

Waldmensch70  25.04.2025, 12:03
@xxxcyberxxx
jede Website, die keinem persönlichen oder familiären Zweck dient

Und dass sie das nicht macht weisst Du, weil…?

Er kann auch "rein privat und familiär" eine Liste mit Links auf andere Dinge (z.B. Youtube-Videos die ihm persönlich gut gefallen) veröffentlichen. Macht er nur zu rein privaten Zwecken für sich selber…

xxxcyberxxx  25.04.2025, 12:06
@Waldmensch70
Und dass sie das nicht macht weisst Du, weil…?

Impliziert, da die Frage nicht kommen würde, wäre die Website nicht öffentlich erreichbar, z.B. komplett mit Passwort versehen.

Waldmensch70  25.04.2025, 12:17
@xxxcyberxxx
Impliziert, da die Frage nicht kommen würde, wäre die Website nicht öffentlich erreichbar, z.B. komplett mit Passwort versehen.

Ich denke nicht, das da die rechtliche Grenze gezogen wird.

Ich denke, Du verstehst den Gesetzestext falsch.

Lies den Artikel bzw. die Seite der Anwälte die ich in meiner Antwort verlinkt habe.

Im Folgenden zittere ich von dort:

Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflicht schön und gut - aber muss wirklich jeder Webseiten-Inhaber ein Impressum auf seiner Website führen?
Ganz klar: Nein. Die Verpflichtung ein Impressum auf der eigenen Webseite einzubinden gilt nur bei geschäftsmäßigen Online-Diensten. Im Umkehrschluss brauchen Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.

und

Wann ist eine Website rein privat?
Ihre Website ist dann privat, wenn sie ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dient. Aber was heißt das genau?
Eine private Website darf keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen. Das heißt nicht nur, dass auf ihr keine Waren verkauft oder angeboten werden dürfen. Sondern, dass jegliche Inhalte, die entgeltlich sind, die Webseite nicht mehr rein privat und damit impressumspflichtig machen. Dafür reicht bereits ein platzierter Affiliate-Link zu Ihrem Lieblings-Online-Shop oder ein Werbebanner. Ein typisches Beispiel für eine rein private Homepage ist eine Website mit Urlaubsfotos für die ganze Familie oder ein persönlicher Blog, der als Online-Tagebuch für Ihre Freunde und Bekannte dient.

So einfach wie Du es Dir machst ist es also nicht.

Aus meiner Sicht ist die Seite anhand der Informationen die uns oben vom Fragesteller gegeben wurden also erst einmal nicht impressumspflichtig. Denn er schreibt explizit dass er dort keinerlei Werbung geschaltet hat etc.

Du kannst gerne anderer Meinung sein, die kannst du dann gerne in deiner eigenen Antwort auch so schreiben. Aber dieses hier ist nun einmal meine Antwort mit meiner Meinung.

ruhrgur  25.04.2025, 12:06
Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, brauchen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.

Das ist faktisch richtig, eine Website ist aber nicht deswegen ausschließlich persönlich oder familiär, nur weil sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird. Jede frei und öffentlich abrufbare Website ist de facto nicht ausschließlich persönlich oder familiär, insbesondere wenn sie auch explizit dafür gedacht ist, sich an die Öffentlichkeit zu richten.

Die Ausnahme von § 18 I MStV greift nach h. M. insbesondere für privat betriebene Social Media Accounts, nicht aber für Websites (vgl. Gersdorf/Paal/Lent BeckOK Informations und Medienrecht, 47. Ed., § 18 MStV, Rn. 3–7, beck-online).

Waldmensch70  25.04.2025, 12:21
@ruhrgur
Jede frei und öffentlich abrufbare Website ist de facto nicht ausschließlich persönlich oder familiär, insbesondere wenn sie auch explizit dafür gedacht ist, sich an die Öffentlichkeit zu richten.

Ist das wirklich so? Wird das rechtlich heute so gewertet?

Oh Du arme Welt… 🤦‍♂️

ruhrgur  25.04.2025, 12:27
@Waldmensch70

Über eine Ausnahme könnte man noch nachdenken, wenn der ausschließlich (und genau dies ist eben der casus knacksus, vor Erlass des neuen MStV gab es dieses Merkmal nicht) persönliche oder familiäre Nutzen technisch sichergestellt wird (bspw. durch Whitelisten eines einzelnen IP-Bereichs oder ein Passwortschutzsystem) oder wenn die Seite tatsächlich rein objektiv nur persönlichen Nutzen hat (bspw. ein einzelnes Foto des eigenen Haustiers, ohne sonstige Inhalte oder Informationen).

Waldmensch70  25.04.2025, 12:32
@ruhrgur

Boah…. Das war mal alles so einfach und offen…

Jetzt darf man also nicht einmal mehr eine eigene kleine Homepage irgendwo im Netz stehen haben auf der man sich mit seinem Hobby (z.B. Fotografie) vorstellt, ein paar eigene Bilder zeigt und ggf. noch einen Link auf seinen Fotoclub drin hat bei dem man Mitglied ist und auf seinen Account bei der Fotocommunity ohne gleich ein offizielles Impressum haben zu müssen…? (Nur mal als Beispiel.)

Und das ohne jeden Werbebanner, ohne Affiliate-Links oder ähnliches mit dem man auf der eigenen Seite Geld generiert?

Traurig.

ruhrgur  25.04.2025, 12:33
@Waldmensch70

Solange man nicht geschäftlich handelt, unterliegt man immerhin nur der vereinfachten Impressumspflicht. Der MStV verlangt einzig eine ladungsfähige Anschrift und den Namen des Verantwortlichen; das sollte regelmäßig keine große Hürde sein.

Waldmensch70  25.04.2025, 12:38
@ruhrgur

Ja, klar. Darum dass das ja keine große Tat ist ging es mir auch nicht.

Eher darum, dass man in der heutigen Zeit nicht sofort eine Adresse öffentlich ins Netz stellen muss die jeder Idi*t da nachlesen kann.

Damit hätten im obigen Beispiel (mit der Homepage des Hobby-Fotografen) einige weibliche, jüngere Fotografinnen rein gefühlsmäßig erstmal ein Problem. Und das alles nur, weil sie neben einem Account irgendwo in einer Foto-Community auch noch eine eigene Seite reinstellen wollen…

Für mich und mein Rechtsempfinden ist das immer noch nur eine rein private Homepage.

Aber gut, "Rechtsempfinden" zählt nicht, das ist mir auch klar.

Dreamdrummer  28.04.2025, 13:37
@ruhrgur

Derlei Seiten gibt es aber viele, Beispiel: https://www.103er.de/
Und die sind teils schon seit über 20 Jahren existent. Früher reichte auch ein Impressum mit Name und Kontaktformular/E-Mail aus.
Seit der DSGVO wurde durchgesetzt, dass bei der DENIC Registrierungsstelle die Inhaber der Domains nicht mehr frei abrufbar sind – dann macht es auch keinen Sinn, wenn nun jeder auf seiner Website seine Wohnadresse präsentieren soll. Dann hätte man genauso gut den Abruf bei der DENIC lassen können …

ruhrgur  28.04.2025, 14:41
@Dreamdrummer

Dass es viele Seiten ohne Impressum gibt, ist korrekt. An der Rechtslage ändert dies aber nichts. Bei derartigen Seiten wird es aber regelmäßig keine Person geben, die an einer Abmahnung Interesse hat. Einzig Abmahnkanzleien, die dies serienmäßig tun, könnten ggf. irgendwann auf so etwas stoßen, dann hätte man aber sehr gute Karten, das Ganze abzuwehren.

Von Experte DasOrakel bestätigt

Mit der Website sprichst du die Öffentlichkeit an, sie dient keinem rein privaten oder familiären Zweck. Also ist ein Impressum nach MStV §18 nötig. Was dort drinstehen muss, ist in dem Gesetz vermerkt.


Dreamdrummer  28.04.2025, 14:05

Bis vor einiger Zeit reichte ein Impressum mit Name und Kontaktformular/E-Mail aus.
Seit der DSGVO wurde durchgesetzt, dass bei der DENIC Registrierungsstelle die Inhaber der Domains nicht mehr frei abrufbar sind – dann macht es auch keinen Sinn, wenn nun jeder auf seiner Website seine Wohnadresse präsentieren soll. Dann hätte man genauso gut den Abruf bei der DENIC lassen können …
Hätte ich eine private Website, würde ich mich genau darauf berufen und im Sinne der DSGVO die Wohnadresse bewusst weglassen.

xxxcyberxxx  28.04.2025, 14:11
@Dreamdrummer
Bis vor einiger Zeit reichte ein Impressum mit Name und Kontaktformular/E-Mail aus.

Nicht wirklich - außer du meinst gefühlt vor 1991

dann macht es auch keinen Sinn, wenn nun jeder auf seiner Website seine Wohnadresse präsentieren soll. Dann hätte man genauso gut den Abruf bei der DENIC lassen können …

Eine Domain muss auf keine Website zeigen. Kann auch rein für andere Dienste wie Mail genutzt werden.

Und der Domaininhaber muss nicht für die Inhalte verantwortlich sein.

Das sind also prinzipiell zwei unterschiedlich zu betrachtende Use Cases.

Hätte ich eine private Website, würde ich mich genau darauf berufen und im Sinne der DSGVO die Wohnadresse bewusst weglassen.

Bei Webseiten mit rein privaten oder familiären Zweck musst du auch kein Impressum angeben.

In allen anderen Fällen verstößt du halt gegen gültiges Gesetz