Wass passiert wenn man mit einem Auto in einen Rettungswagen fährt ....Der Rettungswagen aber gerade an einen anderen Unfallort muss ?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Der Rettungswagen mit Sirene muss stehen bleiben 100%
Der Rettungswagen kann einfach weiterfahren 0%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Rettungswagen mit Sirene muss stehen bleiben

Dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes unter gewissen Voraussetzungen von der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit sind und andere Verkehrsteilnehmer ihnen Platz machen müssen, setzt andere Vorschriften nicht außer Kraft. Beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) mit seinen Paragraphen über unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die bleiben auch für den Rettungsdienst mit Blaulich voll gültig.

Heißt, der Rettungsdienst hat im Fall eines Unfalls (ob selbst beteiligt oder nicht) keine andere Wahl, als erstmal vor Ort zu bleiben und bedarfsweise Unfallbeteiligte rettungsdienstlich zu versorgen. Eine Weiterfahrt ist allerhöchstens dann denkbar, wenn es bei dem Unfall keine Verletzten gab.

Zu dem ursprünglichen Einsatz wird dann der nächstbeste andere Rettungswagen geschickt. Dadurch, dass natürlich der jetzt am Unfall stehende Rettungswagen ursprünglich mal der nächstbeste gewesen war, heißt das dass der dortige Patient länger warten wird. Ggf. wartet er schon seit 10 Minuten und jetzt wird ein anderes Auto geschickt, das über 15 Minuten braucht. Das kann durchaus auch mal zu lange sein. Man kann eben nicht für jeden Spezialfall vorsorgen.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Dann muss er stehen bleiben und die Sache klären. Zuletzt wurde dabei auch noch jemand verletzt.

Zum ursprünglichen Einsatz wird ein anderes Fahrzeug geschickt. Der braucht dann halt wieder länger.

Der Rettungswagen mit Sirene muss stehen bleiben

Der Rettungswagen bleibt stehen und funkt der Leitstelle, das sie einen Unfall hatten, dann wird zum eigentlichen Einsatz ein anderes Fahrzeug geschickt und der Rettungswagen alarmiert falls nötig auch zur Unfallstelle die Feuerwehr oder weitere Rettungsfahrzeuge.

Der Rettungsdienst muss übrigens auch anhalten wenn er auf dem Weg ein Problem sieht, beispielsweise wenn am Straßenrand jemand liegt muss auch angehalten werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin
Der Rettungswagen mit Sirene muss stehen bleiben

Kommt durchaus gar nicht soo selten vor, übrigens auch mit anderen Einsatzfahrzeugen.

Das betroffene Fahrzeug bleibt dann am Unfallort, den Einsatz übernimmt ein anderes.

Der Rettungswagen mit Sirene muss stehen bleiben

Auch Einsatzfahrzeuge, welche mit Sondersignalen (blaues Blinklicht und Folgetonhorn), auf dem Weg zu einem Einsatzort sind, müssen stehen bleiben, wenn es unterwegs auf der Anfahrt zu einem Unfallereignis kommen sollte. Dabei muss das Einsatzfahrzeug aus juristischer Hinsicht noch nichteinmal unmittelbar am Unfall selber beteiligt worden sein, im Sinne eines tatsächlich aufgetretenen Schadens am Einsatzfahrzeug. Unfallbeteiligter ist aus rechtlicher Hinsicht nämlich auch jeder, der durch seine Fahrweise den Unfall herbeigeführt haben könnte. Die Sonderrechte gemäß §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), befreien lediglich von den ansonsten gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung selber, jedoch immer mit der Einschränkung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden muss (§35 Absatz 8 StVO). Von anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus dem Bereich des Strafgesetzbuches (StGB) wie "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", befreien die Sonderrechte nach der StVO hingegen nicht. Das bedeutet, dass im Falle von einem Unfall auf jeden Fall immer zunächst angehalten werden muss. Dann wird die Leitstelle entsprechend hierüber informiert, der Unfallort entsprechend abgesichert und sich über die Unfallfolgen vergewissert sowie nötigenfalls natürlich auch eine entsprechende notfallmedizinische Erstversorgung durchgeführt. Die Leitstelle, entsendet dann ein anderes Rettungsmittel zum ursprünglichen Einsatzort. Eine Weiterfahrt, kommt lediglich in extrem seltenen Ausnahmesituationen aufgrund eines sogenannten "rechtfertigenden Notstandes" gemäß §34 StGB in Betracht, wenn keiner der Unfallbeteiligten einer notfallmedizinischen Versorgung bedarf, das Einsatzfahrzeug selber noch verkehrssicher fahrbereit ist und wenn kein anderes Rettungsmittel den ursprünglichen Einsatz zeitnah übernehmen kann. Die gleiche Rechtslage, gilt auch für die Einsatzfahrzeuge von anderen Institutionen wie Feuerwehr und Polizei.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.