Was passiert wen eine ktw besatzung an einem Unfall vorbei fährt?

4 Antworten

Nach §323c, StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Not oder Gefahr nicht Hilfe leistet
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten
möglich ist.

Denmach müsste also beispielsweise ein RTW mit vital gefärdetem Patienten nicht zwingend einem leichtverletzten Unfallopfer helfen, wenn hierdurch seinem Notfallpatienten Schaden entstünde.

Eine KTW-Besatzung ohne Notfallpatient muss natürlich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer anhalten. Zumindest um die Notwendigkeit zur Hilfeleistung festzustellen und ggf. weitere Hilfe anzufordern.

Sich in diesem Falle darauf zu berufen "da ist ja schon die Polizei" wäre natürlich falsch.

Der Polizist hat zunächst die Aufgabe der Gefahrenabwehr (also z.B. Absichern der Unfallstelle) und wird bei dem (augenscheinlich) "leicht Verletzten"  beispielsweise innere Verletzungen, einen Schock, einen Schlaganfall, Unterzucker etc. wohl deutlich schlechter erkennen, als eine KTW-Besatzung mit entsprechender medizinischer Ausbildung! 

Weiterifahren ohne anzuhalten und sich zumindest nach der Notwendigkeit einer Hilfeleistung zu informieren (Betroffene befragen, ggf. untersuchen) ist also grundsätzlich eine unterlassene Hilfeleistung!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Ob die Polizei schon da ist oder nicht, das ist erstmal unerheblich. Die Polizei hat andere Aufgaben (absichern, Unfallaufnehme) und ist primär nicht dazu da Patienten zu versorgen, Erste- Hilfe muss natürlich auch die Polizei leisten, die haben aber keine notfallmedizinische Ausbildung und auch keine Ausstattung, außer einem normalen KfZ- Verbandkasten. Eine KTW- Besatzung, die einen nicht vital gefährdeten Patienten transportiert, ist grundsätzlich genauso dazu verpflichtet Erste- Hilfe zu leisten wie jeder andere, sie müssen sich um den Patienten kümmern, bis weitere Rettungsmittel eintreffen und den Patienten übernehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das ist von so vielen juristischen Faktoren abhängig, das ist nicht pauschal zu sagen.

Anhalten und eine Priorisierung der Patienten vorzunehmen ist sicher sinnvoll, um sich vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung frei zu machen.

brot96 
Fragesteller
 29.04.2017, 19:52

Dann danke ich dir mal für die Antwort :)

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Sie hätten definitiv fragen müssen. Der Fahrer hätte anhalten sollen und den Polizisten fragen müssen, ob Hilfe gebraucht wird. Der Beifahrer hätte hier beim Patienten bleiben können.

Der Fahrer hätte Hilfe leisten müssen, sofern dies notwendig gewesen wäre und einen RTW nachfordern müssen. Es handelt sich hier um eine unterlassene Hilfeleistung.

Wenn dein Patient jedoch kritisch krank ist und schnell ins Krankenhaus muss oder die Anwesenheit von Fachpersonal am Unfallort nicht notwendig ist, sieht die Lage anders aus.

brot96 
Fragesteller
 29.04.2017, 20:13

dank  für die antwort kannst du mir sagen mit welcher strafe die beatzung rechnen muss ?

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sunnywobgirl  29.04.2017, 20:14
@brot96

es handelt sich um eine Straftat mit bis zu 2 Jahren Haftstrafe, und der Entziehung der Berufserlaubnis

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sunnywobgirl  29.04.2017, 20:15
@sunnywobgirl

Kommt aber darauf an, ob der verunfallte vital bedroht war und ob man der KTW Besatzung nachweisen kann, dass sie nicht durch den anderen Patienten vollständig gebunden waren...aber die normale Erste Hilfe hätte man erwarten können

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brot96 
Fragesteller
 29.04.2017, 20:48
@sunnywobgirl

das wird Gleich so krass bestraft auch wen der Mensch beim unfall nur leicht verletzt war ? 

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sunnywobgirl  29.04.2017, 20:50

schau dir doch einfach mal den Paragraph 123c StGB an...da steht es...was der Richter draus macht weiss ich nicht

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brot96 
Fragesteller
 29.04.2017, 20:52
@sunnywobgirl

danke dann mach ich das und danke für deine antowrten :)

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PTkizi  30.04.2017, 13:57

evtl nicht nur unterlassene hilfeleistung, sondern auch verletzung der garantenstellung. wobei wohl nichts passieren wird...

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