Was tun um Geld zu bekommen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass Du neben intensiver Therapie Zeit hast, noch arbeiten zu gehen, halte ich für nicht möglich.

Das müsste ja innerhalb des Hauses sein, da Du geschlossen untergebracht bist.

In der Therapie ist’s ja eigentlich auch so, dass du zwischen den Therapie Stunden und Aktivitäten etwas Pause hast um etwas zu essen. Deshalb geht es allein aus Zeitgründen nicht, dass Du arbeitest, Du bist ja krank geschrieben und oberstes Ziel ist Deine Genesung.

Beides könntest Du wahrscheinlich körperlich auch nicht leisten in Deinem schlechten Ernährungszustand.

Die Zeit in der geschlossenen Psychiatrie dient dazu, dass Du an Dir arbeitest und es Dir wieder besser geht. Da bleibt keine Zeit, noch eine Arbeit auszuüben.

Den Antrag auf Sozialhilfe würde ich stellen, auch wenn es nur 76 Euro sind.

Du kannst aber in der Verwaltung nachfragen, wie es funktioniert, Du bräuchtest eine Brille, Wechselkleidung. Dort muss es ja einen Ansprechpartner geben, hoffe, dass Du dort weiter kommst und Erfolg hast.

Du schreibst in der anderen Frage, dass Du eventuell bei Deiner Familie untergebracht werden könntest.

Besteht nicht die Möglichkeit, dass Du von ihnen Geld bekommen kannst?


MiXXXery 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 00:03

Jemand aus meiner Verwandtschaft wäre wohl dazu bereit gewesen, mich aufzunehmen. Ist nun aber eh zu spät.

Ich frage mich wieso das Gericht und die anderen zuständigen Personen denken dass ich eine so engmaschige Therapie brauche. Ich habe ja bereits alleine gelebt, hatte Jobs oder ging zu Maßnahmen. Ich habe Rechtsmittel eingelegt und hoffe dass ich damit durchkomme.

Das schlimmste scheint wohl mein Ernährungszustand zu sein. Die denken dass bei mir wegen der Ernährung eine akute Eigengefährdung besteht. Ich habe damals massiv abgenommen und habe sogar Infusionen gegen meinen Willen bekommen.

DianaValesko  10.10.2024, 00:05
@MiXXXery

Ich weiss das mit Deinem Ernährungszustand, das ist der Knackpunkt.

Ja, wenn man das wüsste, wieso so eine engmaschige Therapie nötig ist. Es besteht ja keine Eigengefährdung bei Dir.

Würde Dich jetzt niemand mehr von der Verwandtschaft aufnehmen?

MiXXXery 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 00:14
@DianaValesko

Nein, das ist hinfällig, da ich inzwischen dauerhaft mit Beschluss untergebracht wurde. Ich muss erst den Prozess abwarten.

DianaValesko  10.10.2024, 18:41

Danke für den ⭐, freue mich darüber, alles Gute Dir.

Die deutschen Gesetze haben es ermöglicht, dass mir alles genommen wurde.

DEIN Verstoß gegen die deutschen Gesetze hat das ermöglicht.

Du erzählst leider nichts von dem Grund, der dich zuerst hinter Gitter und dann in eine Geschlossene gebracht hat. Das geschiehtz normalerweise nur dann (und das nicht nur im bösen Deutschland!), wenn es gravierende Gründe dafür gibt, dich nicht raus ins Fitnessstudio und in eine Arbeit zu lassen. Dass deine Barleistungen nur in einem Taschengeld bestehen, liegt tatsächlich an deiner Unterbringung, die übrigens weitaus mehr kostet als es das Bürgergeld tun würde.

https://tacheles-sozialhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/Inhaftierte_Miete_KV_Taschengeld_Stand_06-2019.pdf

nach § 126a StPO auf richterliche Anordnung in forensischen Spezialkliniken Untergebrachte, bei Bedürftigkeit Anspruch auf (ergänzendes) Taschengeld gegen den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe in Höhe von 27 % der RBST 1. Anspruch auf SGB II Leistungen besteht aufgrund § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II nicht.

In Vergangenheit haben mich mehrere Banken rausgeschmissen. Zudem habe ich Schufa Einträge.

Nichtsdestotrotz hast Du Anspruch auf ein Basiskonto

Auch in einer Einrichtung der Art in der Du untergebracht bist wird es einen sozialen Dienst geben, der Dich dabei unterstützen sollte Deine Grundrechte durchzusetzen..... dazu gehört auch, dass Du einen Personalausweis bekommst, um Dir z.B ein Konto einrichten zu können.


MiXXXery 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 19:31

Bin nicht mehr § 126a.

Die deutschen Gesetze haben es ermöglicht, dass mir alles genommen wurde.

War daran nicht eher dein eigenes Verhalten schuld?

Basis Konto: Alle Banken sind in der Pflicht, solche Basiskonten auch für Erwerbs- oder Wohnungslose anzubieten. Und solange das Konto im Plus bleibt, kann der Inhaber frei darüber verfügen. Aber mit 72,00 € kann man keine großen Sprünge machen, allein die Gebühren fressen diesen Betrag schon fast auf.