Was tun um Geld zu bekommen?
Seit über einem Jahr bin ich bereits geschlossen untergebracht. Erst U-Haft. Mit Urteil bzw. teilweisen Freispruch wurde die U-Haft aufgehoben. Anschließend wurde ich zivilrechtlich untergebracht.
Ich bräuchte dringend einen Ausweis, Kleidung, Kosmetika, Brille, Bankkonto, usw.
Zwar kann ich Antrag auf Sozialhilfe stellen. Man bekommt aber nur 76€ monatlich von Amt, wenn man geschlossen untergebracht ist.
Ist es irgendwie möglich, dass ich arbeiten kann?
Ich kann das so nicht noch 1 Jahr mitmachen.
Ich hatte ja damals alles. War regelmäßig im Fitnessstudio, konnte mir Sonnenbank und gute Kleidung leisten. Auch mit dem Rad war ich täglich unterwegs. Die deutschen Gesetze haben es ermöglicht, dass mir alles genommen wurde.
Was kann ich tun?
Ehrlich gesagt bekomme ich hier in Deutschland nicht mal mehr ein Konto. Hab schon mehrere Banken angefragt.
In Vergangenheit haben mich mehrere Banken rausgeschmissen. Zudem habe ich Schufa Einträge.
Irgendwer hat mal erwähnt dass ich mir ein Konto einklagen könnte. Darauf habe ich aber ehrlich gesagt keine Lust. Ich habe ohnehin schon ständig mit Gerichten zu tun.
7 Antworten
Dass Du neben intensiver Therapie Zeit hast, noch arbeiten zu gehen, halte ich für nicht möglich.
Das müsste ja innerhalb des Hauses sein, da Du geschlossen untergebracht bist.
In der Therapie ist’s ja eigentlich auch so, dass du zwischen den Therapie Stunden und Aktivitäten etwas Pause hast um etwas zu essen. Deshalb geht es allein aus Zeitgründen nicht, dass Du arbeitest, Du bist ja krank geschrieben und oberstes Ziel ist Deine Genesung.
Beides könntest Du wahrscheinlich körperlich auch nicht leisten in Deinem schlechten Ernährungszustand.
Die Zeit in der geschlossenen Psychiatrie dient dazu, dass Du an Dir arbeitest und es Dir wieder besser geht. Da bleibt keine Zeit, noch eine Arbeit auszuüben.
Den Antrag auf Sozialhilfe würde ich stellen, auch wenn es nur 76 Euro sind.
Du kannst aber in der Verwaltung nachfragen, wie es funktioniert, Du bräuchtest eine Brille, Wechselkleidung. Dort muss es ja einen Ansprechpartner geben, hoffe, dass Du dort weiter kommst und Erfolg hast.
Du schreibst in der anderen Frage, dass Du eventuell bei Deiner Familie untergebracht werden könntest.
Besteht nicht die Möglichkeit, dass Du von ihnen Geld bekommen kannst?
Ich weiss das mit Deinem Ernährungszustand, das ist der Knackpunkt.
Ja, wenn man das wüsste, wieso so eine engmaschige Therapie nötig ist. Es besteht ja keine Eigengefährdung bei Dir.
Würde Dich jetzt niemand mehr von der Verwandtschaft aufnehmen?
Nein, das ist hinfällig, da ich inzwischen dauerhaft mit Beschluss untergebracht wurde. Ich muss erst den Prozess abwarten.
Die deutschen Gesetze haben es ermöglicht, dass mir alles genommen wurde.
DEIN Verstoß gegen die deutschen Gesetze hat das ermöglicht.
Du erzählst leider nichts von dem Grund, der dich zuerst hinter Gitter und dann in eine Geschlossene gebracht hat. Das geschiehtz normalerweise nur dann (und das nicht nur im bösen Deutschland!), wenn es gravierende Gründe dafür gibt, dich nicht raus ins Fitnessstudio und in eine Arbeit zu lassen. Dass deine Barleistungen nur in einem Taschengeld bestehen, liegt tatsächlich an deiner Unterbringung, die übrigens weitaus mehr kostet als es das Bürgergeld tun würde.
nach § 126a StPO auf richterliche Anordnung in forensischen Spezialkliniken Untergebrachte, bei Bedürftigkeit Anspruch auf (ergänzendes) Taschengeld gegen den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe in Höhe von 27 % der RBST 1. Anspruch auf SGB II Leistungen besteht aufgrund § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II nicht.
In Vergangenheit haben mich mehrere Banken rausgeschmissen. Zudem habe ich Schufa Einträge.
Nichtsdestotrotz hast Du Anspruch auf ein Basiskonto
Auch in einer Einrichtung der Art in der Du untergebracht bist wird es einen sozialen Dienst geben, der Dich dabei unterstützen sollte Deine Grundrechte durchzusetzen..... dazu gehört auch, dass Du einen Personalausweis bekommst, um Dir z.B ein Konto einrichten zu können.
Die deutschen Gesetze haben es ermöglicht, dass mir alles genommen wurde.
War daran nicht eher dein eigenes Verhalten schuld?
Basis Konto: Alle Banken sind in der Pflicht, solche Basiskonten auch für Erwerbs- oder Wohnungslose anzubieten. Und solange das Konto im Plus bleibt, kann der Inhaber frei darüber verfügen. Aber mit 72,00 € kann man keine großen Sprünge machen, allein die Gebühren fressen diesen Betrag schon fast auf.
Jemand aus meiner Verwandtschaft wäre wohl dazu bereit gewesen, mich aufzunehmen. Ist nun aber eh zu spät.
Ich frage mich wieso das Gericht und die anderen zuständigen Personen denken dass ich eine so engmaschige Therapie brauche. Ich habe ja bereits alleine gelebt, hatte Jobs oder ging zu Maßnahmen. Ich habe Rechtsmittel eingelegt und hoffe dass ich damit durchkomme.
Das schlimmste scheint wohl mein Ernährungszustand zu sein. Die denken dass bei mir wegen der Ernährung eine akute Eigengefährdung besteht. Ich habe damals massiv abgenommen und habe sogar Infusionen gegen meinen Willen bekommen.