Das tut mit sehr leid, das ist für Dich auch ein Schock, wenn Du praktisch in der Luft hängst.
Das Einsichtsrecht des Patienten ergibt sich aus § 630g BGB, wonach er Anspruch auf die unverzügliche Einsichtnahme in seine vollständige, ihn betreffende Behandlungsdokumentation hat. Unerheblich ist es dabei, in welcher Form die Patientenakte geführt wird.
Es müssen ja die Briefe, Post des verstorbenen Therapeuten nachbearbeitet werden,
Die Person, die sich darum kümmert, wird Dir auch die Unterlagen geben.
Ich würde auf jeden Fall die Therapie noch weiter machen, Du könntest Dir auch über die Krankenkasse einen baldigen Therapeutentermin geben lassen, mit dem Du diese akute Situation besprechen kannst, wie es weiter geht.
Auch die universitäre Beratungsstelle ist eine gute Lösung.
Ich würde erst die Therapie beenden, wenn Du fest im Sattel sitzt und wirklich genesen bist.
Ich wünsche Dir alles Gute und dass Du eine gute Lösung findest.