Was tun bei Hypoglykämie?

16 Antworten

Also ein Blutzucker von 38 ist definitiv sehr niedrig und sollte therapiert werden. Wenn der Patient das ablehnt ist da natürlich von Seiten des Ersthelfers nichts zu machen. Wie hast du dann überhaupt den Wert herausgefunden? Ich würde in dem Fall edn Rettungsdienst über die 112 mit dem Stichwort: "Hypoglykämie, Person ansprechbar" alarmieren, da es sich hierbei um einen ernstzunehmenden Zustand handelt. Der Rettugnsdienst wird dann versuchen den Patienten zu einer Behandlung zu überreden und im Falle eines akut lebensbedrohlichen Zustandes die Polizei hinzuziehen. Fazit: Rettungsdienst rufen, da es sich um eine aktue Gefahr für den Patienten handelt (Anrufen darf man auch gegen seinen Willen) und versuchen den Patienten zu überreden bis dahin etwas zuckerhaltiges zu trinken.


onelisa  27.06.2018, 17:15

Warum wird die polizei hinzugerufen

0

also erstmal finde ich es mutig, dass alle so freiweg irgendetwas in den menschen hineinschütten wollen... jemand mit einem so niedrigen zucker wird sehr wahrscheinlich früher oder später bewusstlos werden und würde dann das ganze evtl wieder erbrechen und im schlimmsten fall würda das dann in die lunge kommen und dort böse entzündungen machen. ich hab das schon erlebt mit leuten, die bewusstlosen menschen traubensaft eingeflößt haben...

zudem würde das getrunkene erst nach 30 min einen effekt haben, weil der verdauungsprozess von flüssigkeiten so lange dauert (traubenzucker funktioniert schneller, daher haben diabetiker das oft)

die tatsache das dieser mensch so verärgert ist, lässt sich durch den niedrigen blutzucker erklären, weil der verhaltensänderungen bis hin zu krämpfen und bewusstlosikeit machen kann. manchmal riechen die ausm mund auch nach billigem fusel ohne das diese menschen alkoholiker sein müssen und lallen auch entsprechend, also immer eine überlegung wert...

dann natürlich den rettungsdienst rufen und auch ruhig sagen, dass der patient vermeidlich unkooperativ sein wird. man handelt da nach bestem wissen und gewissen, dafür wird man nicht bestraft, hingegen schon wenn man keine hilfe ruft. man kann es ja so machen, dass der jenige nicht sofort mitbekommt (vll für die alkoholiker unter den diabetikern, es gibt da einige, die fährt man bis zu 3 mal im monat mit dem rettungswagen...)

rein rechtlich gesehen, darf man aber trotzdem nichts gegen den willen des patienten tun, auch das eintrichtern von getränken stellt im prinzip wie das messen des zuckers durch einen pieks eine körperverletzung dar (im letzteren fall sogar eine gefährliche) deshalb würde ich die finger davon lassen. dafür das man den rettungsdienst ruft kann man nicht belangt werden und man muss auch nicht die kosten dafür tragen. wenn der jenige weg gelaufen ist ruhig noch einmal 112 anrufen und das sagen, damit die nicht denken man hätte sie böswillig alarmiert. und natürlich damit sie dann evtl die polizei mit hinzu ziehen...

RTW holen, musste ich bei meinem Freund auch schon machen, er wollte kein Traubenzucker annehmen und keine Hilfe, aber der Wille des anderen muss dir in diesem Moment total egal sein

ruf den doc und gib was süßes zum trinken

Hey,

wenn der Pat. noch ansprechbar ist, jedoch stark gereizt ist, unbedingt den RTW + evtl. NA holen ! Stichwort Glukose... Die werden Standartmonitoring machen, Infusion mit Glukose usw..... Auf jedenfall! Der Mensch kann in der Sit. aufgrund der Hypoglykämie nicht wirklich mehr selber entscheiden, ob er Hilfe braucht. Erste Maßname : Zucker geben! Am besten Cola oder sowas + 3-4 Tellöfel Zucker rein.

Gerade wenn der Pat. somnolent wird und kaum noch ansprechbar ist, GKS >8, dann leg ihm am besten ein Stück Zucker in die Backentasche. Auf jedenfall den RD rufen !!!

Unterlassene Hilfeleistung droht........

Wenn die RTW Besatzung das nicht schafft, einfach Polizei dabei.

Liebe Grüße !