also erstmal finde ich es mutig, dass alle so freiweg irgendetwas in den menschen hineinschütten wollen... jemand mit einem so niedrigen zucker wird sehr wahrscheinlich früher oder später bewusstlos werden und würde dann das ganze evtl wieder erbrechen und im schlimmsten fall würda das dann in die lunge kommen und dort böse entzündungen machen. ich hab das schon erlebt mit leuten, die bewusstlosen menschen traubensaft eingeflößt haben...

zudem würde das getrunkene erst nach 30 min einen effekt haben, weil der verdauungsprozess von flüssigkeiten so lange dauert (traubenzucker funktioniert schneller, daher haben diabetiker das oft)

die tatsache das dieser mensch so verärgert ist, lässt sich durch den niedrigen blutzucker erklären, weil der verhaltensänderungen bis hin zu krämpfen und bewusstlosikeit machen kann. manchmal riechen die ausm mund auch nach billigem fusel ohne das diese menschen alkoholiker sein müssen und lallen auch entsprechend, also immer eine überlegung wert...

dann natürlich den rettungsdienst rufen und auch ruhig sagen, dass der patient vermeidlich unkooperativ sein wird. man handelt da nach bestem wissen und gewissen, dafür wird man nicht bestraft, hingegen schon wenn man keine hilfe ruft. man kann es ja so machen, dass der jenige nicht sofort mitbekommt (vll für die alkoholiker unter den diabetikern, es gibt da einige, die fährt man bis zu 3 mal im monat mit dem rettungswagen...)

rein rechtlich gesehen, darf man aber trotzdem nichts gegen den willen des patienten tun, auch das eintrichtern von getränken stellt im prinzip wie das messen des zuckers durch einen pieks eine körperverletzung dar (im letzteren fall sogar eine gefährliche) deshalb würde ich die finger davon lassen. dafür das man den rettungsdienst ruft kann man nicht belangt werden und man muss auch nicht die kosten dafür tragen. wenn der jenige weg gelaufen ist ruhig noch einmal 112 anrufen und das sagen, damit die nicht denken man hätte sie böswillig alarmiert. und natürlich damit sie dann evtl die polizei mit hinzu ziehen...

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