Was passiert wen man einen Termin bei der Polizei hat und nicht kommt?
ich habe einen Termin bei der Polizei aber gehe dort zum 2 mal nicht hin gibt es folgen oder passiert jz was
5 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten der Ladung, strafprozessual oder polizeirechtlich.
Bei einer Ladung auf strafprozessualer Grundlage gilt, dass der Zeuge der Ladung folgen und aussagen muss, soweit dieser Ladung eine staatsanwaltschaftliche Weisung zugrundeliegt. Ohne diese Weisung besteht diese Verpflichtung nicht.
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaftsind alle Polizeibeamten. Grundlage dafür ist § 152 GVG.
Einer Ladung auf polizeirechtlicher Grundlage gilt, dass der Befragte der Ladung folgen und aussagen muss. Die Aussage kann sogar mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden (sh.,z.B. § 25 BPolG).
Es kommt drauf an warum du einen Termin hast. Wenn es um eine Zeugenaussage o.Ä geht, dann passiert gar nichts. Niemand ist verpflichtet bei der Polizei vorstellig zu werden (auch wenn die ihre Schreiben gerne so klingen lassen). Gehst du nicht hin, dann geht alles seinen geregelten Weg, nur dass du eben keine Chance mehr hast etwas zu sagen bevor es beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft landet.
Sehr freundlich, dass du meinen Beitrag einfach kopierst. Besser es steht hier doppelt.
Ja und du liegst immer noch falsch. Auf Einladung der Staatsanwaltschaft musst du erscheinen. Nicht auf Einladung der Polizei. Die Polizei kann von der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden die Aussage aufzunehmen. Dann bleibt es aber eine Einladung der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei und demnach hat das hier keine Relevant, weil es sich hier um die Einladung der Polizei handelt.
Es kommt drauf an warum du einen Termin hast. Wenn es um eine Zeugenaussage o.Ä geht, dann passiert gar nichts. Niemand ist verpflichtet bei der Polizei vorstellig zu werden (auch wenn die ihre Schreiben gerne so klingen lassen). Gehst du nicht hin, dann geht alles seinen geregelten Weg, nur dass du eben keine Chance mehr hast etwas zu sagen bevor es beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft landet.
Auf die seltsamen Leute, die hier von Haft und Geldstrafen reden: Die wollen dir eher Angst machen oder haben einfach keine Ahnung.
Wenn es um eine Zeugenaussage o.Ä geht, dann passiert gar nichts. Niemand ist verpflichtet bei der Polizei vorstellig zu werden
Das ist leider komplett falsch, siehe § 163, Abs. 3 StPO.
Du scheinst es nicht begreifen zu können oder zu wollen. Es geht ganz eindeutig um eine Zeugenvernehmung von der Polizei.
Schon der Titel des § 136 StPO klärt unmissverständlich darüber auf worum es hier geht: "Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren". Dann weiter in Abs. 3:
(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.
Was glaubs Du wohl wer da als "Ermittlungsperson" der StA gemeint ist?
Richtig, Ermittlungsperson, nicht Ermittlungsbehörde. Es werden einzelne Personen und/oder Berufe zur Ermittlungsperson erklärt, nicht die ganze Behörde.
Nicht jeder Bimbo bei der Polizei ist auch eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, sonst bräuchten wir nämlich eins von beiden nicht und könnten den Haufen einfach zusammenlegen.
Nicht immer nur alles bei Google klauen, sondern einfach mal 10 Sekunden selber nachdenken und sich ggf. noch ein Stück weiter informieren.
Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
...wenn sie dazu benannt wurden, ja. Ansonsten nein.
"Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben."
Quelle: Wikipedia
Da muss nicht extra jemand benannt werden.
Nicht jeder Bimbo bei der Polizei ist auch eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft,
Die Staatsanwaltschaft bestimmt nicht welcher "Bimbo" die Vernehmung durchzuführen hat. Sie schickt die Sache einfach an die zuständige Polizeidiensstelle und dort macht der Polizist der als Vernehmungsbeamter gerade eingesetzt ist auch die Vernehmung der Staatsanwaltschaft ist vollkommen Schnuppe wer das ist. Bei grösseren Ermittlungsverfahren bei denen die Polizei Sonderkommissionen eingesetzt hat, weden die Vernehmung von Angehörigen der SOKO durchgeführt, aber auch hier interessiert es den Staatsanwalt wenig wer das macht.
Das ist die Definition der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, nicht der Polizei. Aber wenn du das so sagst wird das schon stimmen. Alles Gute noch.
Wie kommst Du denn auf diesen Unsinn?
§163, Abs. 3, StPO:
(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.
Natürlich gibt es die, spätestens in dem Moment wo die Anordnung der StA kommt was, wo und wie zu ermitteln ist, sind sie Ermittlungspersonen, obwohl sie weiterhin Polzisten bleiben!
Du verstehst mich nicht, wir meinen aber das selbe. Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dem Fall Polizisten. Es gibt doch aber keine Ermittlungspersonen welche von der Polizei beauftragt werden zu ermitteln. Das würde auch garkeinen Sinn ergeben.
Hier in dem Fall werden ja Ermittlungspersonen von der Staatsanwaltschaft beauftragt.
Es gibt doch aber keine Ermittlungspersonen welche von der Polizei beauftragt werden zu ermitteln.
Das habe, zumindest ich nicht, behauptet.
Letztlich kann man das aber auch so sehen, dass die Personalentscheidung bei der Polzeiführung liegt. Die Staatsanwaltschaft kann da zwar Einfluss nehmen, wird es aber in der Regel nicht tun.
sämtliche Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Der Begriff ersetzt den alten Begriff des "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft", ändert aber nichts daran, dass die Ermittlungsperson der StA kraft Gesetz alle Polizeibeamten sind, ohne dass sie von der StA in jedem Einzelfall dazu bestimmt werden.
Es gibt Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, da sind wir uns doch einig.
Aber mit Ermittlungspersonen der Polizei meine ich, es gibt ja keine Institution welche FÜR die Polizei arbeitet. Dafür gibt es ja schon die Polizeibeamten. Diese sind gleichzeitig Ermittlungspersonen der StA.
Ich hoffe ich habe es nun verständlicher ausgedrückt.
#demistnichtsmehrhinzuzufügen
Mal einer der weis wie es WIRKLICH abläuft!
Nur leider ist es falsch. Seit Mitte 2017 haben sich die Zeugenrechte grundlegend geändert.
Naja...
Niemand ist verpflichtet bei der Polizei vorstellig zu werden
Das ist in dieser Absolutheit nicht mehr richtig. Einer polizeilichen Zeugenvorladung "im Auftrag der Staatsanwaltschaft" muss man Folge leisten und auch aussagen.
Sofern es sich um eine Zeugenaussage handelt, wird man Dich irgendwann einkassieren und Dich zu Vernehmung bringen.
Die Polizei ist regelmäßig Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft. Bekommst du eine Ladung zur Zeugenvernehmung, musst du hin. Aussagen musst du nichts, aber erscheinen musst du.
Aussagen musst du nichts, aber erscheinen musst du.
Unsinn, er muss als Zeuge nicht nur erscheinen, sondern auch wahrheitsgemäss aussagen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
Abs. 3.
Wenn die Ladung im Auftrag der StA erfolgt, besteht auch eine Aussagepflicht.
Dieser irrtümliche Glaube hält sich immer noch sehr hartnäckig, obwohl das seit 2017 nicht mehr gilt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
Abs. 3.