Was passiert mit Obdachlosen wenn die Sterben, wer kümmert sich um Beerdigung, welche Beerdigung wird staatlich garantiert und an welchem Ort?
Darf der Sozialbetreuer bzw. Vermieter oder auch Ombudsleute von dem Verfahren bzw. Grabstelle erfahren (wegen Datenschutzrecht) ?
Darf der Leichnam experimentell oder wirtschaftlich genutzt werden, wen interessiert es, wer kann es im Zweifel nachprüfen bzw. alternativ kann der Nutzer des toten Körpers diesen verbrennen als Urnenbestattung oder Seebestattung um eine Reobduktion oder Exhumierung zu unmöglichen.
5 Antworten
zu nächst mal wird versucht, angehörige zu ermitteln. Das macht die Gemeinde schon aus eigenem Intresse, denn wenn keine ermittelbar sind, muss die Gemeinde die Bestattungskosten übernehmen.
Der Besitzstand wird, sofern kein nachweisliches Testament exisitiert, nach der gesetzlichen Erbfolge zwischen den hinterbliebenen aufgeteilt. DIese haben dann auch für die Bestattung aufzukommen.
Wenn die Erben das Erbe nicht antreten wollen, also auschlagen, geht der Besitzstand an die Gemeinde. ebenso auch die Verpflichtung für die Beerdigungskosten aufzukommen.
Je nach Auslastung des örtlichen Friedhofes kann es sein, dass eine Erdbestattung preiswerter ist, wie eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung. nach 10 Jahren (Urnengrab) oder je nach Boden 20 bis 30 Jahren (Erdgrab) wird das Grab geräumt und für andere freigemacht.
lg, Nicki
Das Sozialamt kümmert sich darum und die bekommen eine Anonyme Urnenbestattung. Vorher wird versucht Verwandte ausfindig zu machen.
Das Sozialamt kümmert sich um eine Urnenbestattung. Meist gibt es auf Friedhöfen eine extra-Fläche, wo anonyme Bestattungen sind.
Die Bestattung wird vom Ordnungsamt des Sterbeortes beauftragt, sofern sich keine Angehörigen finden lassen oder nicht rechtzeitig tätig werden. Üblicherweise gibt es dann die schlichteste Bestattung, die an diesem Ort möglich ist. Das ist meist eine Feuerbestattung und die Urne dann anonym oder in eine Gemeinschaftsanlage. Eben dass, was für die Gemeinde am wenigsten Kosten verursacht.
Eine Körperspende für wissenschaftliche Zwecke ist NUR erlaubt, wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten beim entsprechenden Institut selbst schriftlich verfügt hat. Sonst nehmen die den Körper nicht an.
Naja, das kommt drauf an, welche Daten der obdachlose bei sich trägt, ob durch irgendwelche Personalien heraus gefunden werden kann ob er Angehörige hat, wo er stirbt... Ansonsten kommt man halt in einen namenlosen schwarzen Sack, wird verbrannt und landet in einem massenurnengrab ohne Namensvermerk auf dem Gedenkstein. Oder auf dem nächsten Osterfeuer 😂😂😂
müssen Testamente von dem Armen berücksichtigt werden oder kann der keine Ansprüche stellen wenn der Staat die Beerdigung übernehmen muss ?
Ich bezweifle, das jemand der nichtmal eine Anschrift besitzt, ein Testament angelegt hat. Mögliche Habe landet dann pflichtgerecht bei dem nächst(-aufindigen) verwandten
ohne Namen oder als Seebestattung, bzw. ohne festen Ort ?