Was passiert mit der Gefrierkombination?
Ich habe mir eine Gefrierkombination im März 23 gekauft, nun muss ich leider einen defekt feststellen.
Was passiert jetzt, kommt ein Monteur vorbei, oder wird das Teil abgeholt? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf, in diesem Fall eingefrorene Lebensmitteln??
Es besteht noch Herstellergarantie
2 Antworten
Hallo,
grundsätzlich muss zwischen Sachmängelhaftung und Garantie unterschieden werden.
Für Sachmängel, welche bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden, haftet der Verkäufer gesetzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach 12 Monaten liegt die Beweislast jedoch auf der Seite des Käufers. Das bedeutet, du musst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Das ist oft nicht bzw. nur mit hohem Aufwand möglich. Sachmängel können auf verschiedene Art behoben werden, zum Beispiel durch Reparatur oder Ersatz. Eine Haftung für Folgeschäden ist bei Sachmängeln möglich, allerdings nur, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat (Vorsatz/Fahrlässigkeit).
Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da diese nicht gesetzlich definiert ist, kann der Hersteller selbst festlegen, welche Schäden auf welche Art behoben werden. Manche Garantiegeber bieten einen Vor-Ort-Service an, bei anderen musst du das Gerät einschicken. Die Behebung von Folgeschäden ist bei Garantien meist ausgeschlossen.
Lies dir die Herstellergarantie durch. Dort ist bestimmt, wo du den Mangel melden kannst und wie der Mangel möglicherweise behoben wird. Bedenke, dass sich viele Garantien ebenfalls nur auf Mängel beschränken, welche bereits beim Kauf bestanden. Sollte sich herausstellen, dass der Mangel später entstanden ist, ist eine Reparatur möglicherweise kostenpflichtig.
Das wäre ein Mangelfolgeschaden, den Du beim Garantiegeber geltend machen kannst
das Gerät ist innerhalb der ersten zwei Jahre kaputt gegangen ...
das war dann wohl ein Sachmangel
Einen gesetzlichen Sachmangel kann man nicht beim Garantiegeber, sondern nur beim Verkäufer geltend machen. Zumindest da liegt also eine Verwechslung vor. Weiterhin beschränkt sich die Sachmängelhaftung auf Mängel, welche bereits beim Kauf bestanden. Das muss man nach einem Jahr jedoch als Käufer selbst nachweisen. Da ist der Weg über die Herstellergarantie, wie in der Frage erwähnt, meist der einfachere/günstigere Weg.
Das ist so nicht richtig. Du verwechselt vermutlich die Sachmängelhaftung des Verkäufers mit der freiwilligen Herstellergarantie. In Letzterer kann frei definiert werden, welche Schäden in welcher Form kostenfrei behoben werden. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es da nicht.