was muss ich tun um meine schulden einzutreiben?
Hallo, ein Kollege, den ich jetzt auch nicht soo lange kenne hat Schulden bei mir gemacht und ich brauche das Geld mittlerweile ehrlich, da ich selber schulden bei der bank hab und inkasso sich schon gemeldet hat. wenn ich das geld bis morgen nicht habe, wird die summe vergrößert und ich muss noch mehr geld an inkasso zahlen. erstmal probiert der typ sich an einem mädchen ranzumachen, mit der ich jetzt schon bisschen so bin und dann meldet der sich nicht mal mehr. zu mir sagt er er hat hausarrest aber ihr schreibt er, ob die was machen wollen. ich brauche dieses geld unbedingt und er hat es mir versprochen, dass ich es die woche noch kriege. er hat mir seine hand drauf gegeben. sowas regt mich ehrlich auf und ich hasse es, wenn leute mich anlügen oder generell sachen verheimlichen. ich reiße mich grad wirklich zusammen, um nicht vor seiner haustür heute abend zu stehen, denn ich habe ihn diese woche schon zwei mal daran erinnert und er meinte nur „jaja kriegst es noch die woche“
2 Antworten
Man verleiht kein Geld, schon gar nicht, wenn man selbst keins hat. Hast Du etwas schriftlich? Wahrscheinlich kannst Du das vergessen.
was muss ich tun um meine schulden einzutreiben?
Wenn du bereits einen Titel hast, dann kannst du aus dem Vollstrecken.
Wenn du keinen Titel hast, dann brauchst du einen. Also Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid (Alternativ gerichtliches Urteil, notarielle Urkunde usw.) und sobald du DEN hast kannst du aus dem wiederum vollstrecken indem du z.B. das Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen pfändest.
Wenn da wiederum nichts über dem Pfändungsfreien Betrag da ist... dann kann die Vollstreckung gut und gerne Jahre in Anspruch nehmen.
In anderen Worten: Bis nächste Woche wird das nichts außer er entschließt sich freiwillig zu zahlen. Es ist schon fraglich, ob du überhaupt nachweisen kannst, dass dir die Forderung zusteht wenn du dahingehend nichts schriftliches von ihm hast. Das brauchst du beim Mahnbescheid zwar nicht zwingend um ihn zu beantragen, aber sollte dein Schuldner dem widersprechen dann geht es vor Gericht.
Ach ja... und für die Titelbeschaffung musst du natürlich für die Kosten etc. in Vorleistung gehen.