Was könnten Gründe dafür sein, dass ein Haus im Garten nicht genehmigt wird?

6 Antworten

Umbauter Raum ist meldepflichtig beim Bauamt, auch wenn es keiner Baugenehmigung bedarf.

Verbotsgründe des Verpächters, ein Gartenhaus zu errichten könnten Missbrauch als Dauerunterkunft oder längere, ungewollte Aufenthalte sein oder Befürchtungen, dass nach Beendigung des Pachtverhältnisses Zweifel an der Wiederherstellung des Ursprungszustandes bestehen.

Ich habe das als Verpächter selber durch aufgrund Grundstückskauf mit bestehenden Pachtverträgen. Gartenhäuser genehmigt und nach und nach wurde illegal erweitert und statt Gartenbewirtschaftung nur auf Freizeitvergnügen gesetzt. Sommerdomizil halt und Rücksichtslosigkeit. War Feind sobald ich in die Nähe kam. An Vereinbarungen, wie z.B. Zufahrtspflege lt. übernommenem Vertrag wurde sich nicht gehalten. Meine Pferde und Hunde wurden in der Nähe als Störung empfunden. War eine Zumutung meiner von mir abhängigen Pächter. Diese hatten soviel überzogen, dass eine rechtlich geprüfte Kündigung durchgesetzt wurde. Leider gab es unterschiedliche Pachtverträge. Einige mussten lt. Landpachtvertrag den Ursprungszustand herstellen, andere durften ihre Erbauung stehen lassen und hatten Recht auf gewisse Entschädigung.

Bestimmt weiß dein Verpächter nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten er zu seiner Absicherung hat.

Vielleicht kennt der Eigentümer die Rechtslage besser als Du.

Es wird viel erzählt (von Schwarzbauern und Nichtwissern), was baurechtlich möglich ist aber nicht zutrifft.

Außenliegend darf in D "kein Stein mehr auf den anderen gesetzt werden", vom Priviligierten Baurecht abgesehen.

Flächennutzungspläne u.w. Regelungen, die von der Landesregierung (Obere Naturschutzbehörde), sind Vorgaben, an die sich Städte und Gemeinde (Bauämter) halten müssen.

Weil er im Zweifelsfall auf den Entsorgungskosten sitzen bleibt.

Du wirst arbeitslos, verspielst dein letztes Geld, besäufst dich, das Häuschen fängt irgendwie Feuer und brennt ab.

Soll das der Gartenbesitzer zahlen?

Muslimhelper 
Fragesteller
 11.07.2023, 20:59

Verständlich, ja. Bringt natürlich keine 100%ige sicherheit aber das könnte man vllt vertraglich regeln. Natürlich könnte ich auch von der Brücke springen und dann bringen einem Verträge auch nichts. Etwas Sicherheit würde dies aber immerhin bieten.

1

Hallo Muslimhelper,

ganz einfach, kurz und bündig, er ist der Besitzer und entscheidet, was mit seinem Eigentum passiert!

Das könnte an der Flächenwidmung liegen. Wenn die Fläche nicht als Bauland gewidmet ist, gibts kein Bauen. Aus, Ende.