Was ist zur Abnahme der Elektroinstallation erforderlich?
Mein Schwager (Elektriker) hat die alten Elektroleitungen samt Sicherungskasten erneuert, da alles veraltet war.
Jetzt muss es jemand abnehmen, der dazu befugt ist. Reicht dazu ein Schreiben vom Elektrofachbetrieb?
4 Antworten
Hallo,
Dazu muss ein Elektromeister das Abnahmeprotokoll unterschreiben.
Wenn Du das Protokoll als "Schreiben" meinst, dann muss ja der Meister diesem Elektriker, als dem der die Elektroanlage getauscht hat, auch vertrauen. Wie soll das mit einer Fremdfirma und einem "Schreiben" (was soll da drinstehen?) gehen?
Das wage ich zu bezweifeln!
Grüße aus Leipzig
Grundsätzlich dürfen Rep. und Äderungen an Zähleranlagen nur vom Fachbetrieb welche im Installateurverzeichnis des jeweiligem Netzbetreiber geführt wird durchführen.
Teilweise werden auch Anträge nur noch Online angenommen.
Bei mir in meinem Versorgungsgebiet ist Online seit Mitte Januar Pflicht.
Nix mehr Papier.
Irgend ein Elektromeister bringt dich nicht weiter.
Wenn der Gute ein Elektriker ist sollte er das eigentlich wissen.
Je nach EVU und genauer Arbeit braucht es eine Fertigmeldung und/oder ein Prüfprotokoll.
Sollte dein Schwager eigentlich wissen.
Rein theoretisch muss jede Steckdose mit einem Messgerät geprüft werden und diese Protokolle von einem Meister unterschrieben werden
Reicht, damit das EVU zufrieden ist und du deinen Zähler bekommst
Es geht jetzt um die Firma. Die meint, dass es reicht ein Schreiben aufzusetzen.