Was ist ein N.C ?

7 Antworten

N.C. steht für Numerus Clausus und bedeutet, man muss einen Mindestnotendurchschnitt haben, um für die Studienrichtung zugelassen zu werden.

dompfeifer  07.02.2016, 19:34

Völliger Unsinn! Derartige Vorgaben gibt es an keiner Hochschule!

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pony  07.02.2016, 20:34
@dompfeifer

lern lesen, herzchen.

da steht nix von hochschule, sondern studienrichtung... omg...

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BerthaDieBaer  08.02.2016, 12:18

Es stimmt trotzdem nicht.

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BBTritt  08.02.2016, 17:19
@BerthaDieBaer

Ja, du hast recht. Ich hätte es genauer schreiben sollen.

Bei bestimmten Studienrichtung ist die Zahl der Studienplätze zahlenmäßig begrenzt, weshalb ein sehr guter Notendurchschnitt die Möglichkeit einen Studienplatz in der Studienrichtung zu bekommen, enorm verbessert.

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Nein, der NC ist nicht dein Notendurchschnitt und kein festgelegter Wert, wie alle hier behaupten.

NC steht für Numerus Clausus, was auf Deutsch lediglich "begrenzte Anzahl" bedeutet. Zu Studiengängen wie Psychologie bewerben sich mehr Leute, als aufgenommen werden können, deshalb gibt es bestimmte Aufnahmekriterien. 80% der angenommenen Bewerber werden über den Abiturdurchschnitt gewählt (d.h. die besten Bewerber) und 20% sind die Bewerber mit den meisten Wartesemestern. Der NC-Wert, von dem man immer hört, ist nur der Schnitt von dem schlechtesten, der letztes Jahr in dem Studiengang angenommen wurde. Wenn also z.B. an der Uni Bochum für Psychologie 2014 der Numerus Clausus 1,4 war, heißt das nur, dass der schlechteste angenommene Bewerber im letzten Jahr einen Schnitt von 1,4 hatte. Deshalb ändert sich der NC-Wert jedes Jahr und ist an jeder Uni unterschiedlich.

Der nc ist der schlechteste schnitt der letztesmal noch angenommen wurde.
Deswegen schwankt der nc auch von jahr zu jahr :)

Vorab: "Kein NC" steht üblicherweise für "keine Zulassungsbeschränkung". Jedem Studienberechtigten ist ein Studienplatz garantiert, soweit keine speziellen weiteren Voraussetzungen angegeben sind wie z.B. künstlerische Prüfung, Sportprüfung oder Fremdsprachenkenntnisse.

NC steht als Kürzel für "Numerus Clausus", d.h. "beschränkte Zahl". Dieses Wort hat es in seiner armseligen Karriere auf mehr als 10 ganz verschiedene Bedeutungen gebracht und damit die Sprache der Abiturienten heillos verwirrt.

In der Amtssprache steht die "beschränkte Zahl" NC für die (natürliche!) Zahl der planmäßig durch Studienanfänger maximal zu besetzenden Studienplätze bei einem konkreten Studienangebot (z.B. "30 Studienplätze für das Fach x mit Studienabschluss z an der Hochschule y zum Wintersemester 15/16"). Es handelt sich hier um eine Zulassungsbeschränkung, d.h. nicht jedem Studienberechtigten ist hier ein Studienplatz gesichert. Eine Bewerbung ist erforderlich für Interessenten. Wenn nun die Zahl der Bewerber größer als der amtliche NC (Zahl der zu vergebenden Studienplätze) ist, genau dann, bei Bewerberüberhang, wird ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern durchgeführt. Üblicherweise werden die zu vergebenden Studienplätze in zwei Quoten aufgeteilt, in eine Qualifikationsquote und eine Wartezeitquote. Bei ersterer werden alle Bewerber in eine Rangliste gebracht nach ihrer ausgewiesenen Abitur-Durchschnittsnote, bei letzterer nach ihrer ausgewiesenen Wartezeit. Die auf beiden Ranglisten jeweils als Letzte Zugelassenen bilden die aktuellen Auswahlgrenzen nach Note und Wartezeit (z.B. "Note 2,3 - Wartezeit 2 Semester").

In der Umgangssprache haben sich mittlerweile derart viele (zum Tail auch sinnlose) Bedeutungen für das Wort "NC" herausgebildet, dass man das Wort unvermittelt unbedingt vermeiden sollte! Hier die sieben häufigsten umgangssprachlichen Bedeutungen:

1. Amtlich ausgewiesene Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis

2. Aktuelle oder angestrebte Durchschnittsnote eines Schülers

3. Mindestnote, die eine Hochschule angeblich für die Zulassung für ein bestimmtes Studienangebot vorgibt. Derartiges gab es allerdings noch nie an deutschen staatlichen Hochschulen.

4. Mindestnote, die der Staat angeblich für die Zulassung für ein bestimmtes Studienfach vorgibt. Derartiges gab es auch noch nie an deutschen staatlichen Hochschulen.

5. Auswahlgrenze nach Note bei Studienplatz-Auswahlverfahren in der Vergangenheit. Die werden tatsächlich von den Hochschulen (bzw. der Stiftung Hochschulstart) in aller Regel auf den entsprechenden Websites veröffentlicht. Für Studienplatzbewerber bilden solche Werte nur grobe Anhaltspunkte für eventuelle künftige Auswahlgrenzen.

6. Zahlenwert, der sich zwecks Erstellung einer Rangliste bei allgemeinen Auswahlverfahren an Hochschulen aus der angeblichen wechselseitigen Verrechnung von Durchschnittsnote und Wartezeit nach allgemein bekannten Regeln ergibt. Dergleichen Regeln sind nicht bekannt.

7. Zahlenwert, der sich zwecks Erstellung einer Rangliste bei ganz speziellen Auswahlverfahren aus einer tatsächlichen oder angeblichen wechselseitigen Verrechnung von Durchschnittsnote und Wartezeit ergibt. Derartige Verfahren sind bei nachgeordneten hochschulinternen Auswahlverfahren nicht mit Sicherheit auszuschließen. Falls sie örtlich aufzufinden sind, unterliegen sie keinesfalls allgemeinen Regelungen! Die Verfahrensregeln müssten in diesem Falle dann bei der Hochschule zu erfragen sein.

pony  07.02.2016, 20:38

copy and paste haste ja voll drauf!

die frage lautet, was ist nc.

kein nc heisst keine zulassungsbeschränkung nach durchschnitt des abiturs. 

nc heisst nach wie vor numerus clausus. kannst ja mal nachschlagen, was das auf deutsch heisst.

deine antwort bringt keine eigenleistung und ist ausserdem sachlich falsch.

nicht mal die quelle hast du genannt... 

verdienter downvote für dich, von mir eigenhändig geklickt.

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dompfeifer  07.02.2016, 23:16
@pony

Hallo ponyflieg, bist Du des Lesens kundig? 

Ich schrieb: "NC steht als Kürzel für "Numerus Clausus", d.h. "beschränkte Zahl". Was soll daran falsch sein? Die vielfältigen Bedeutungen auf verschiedenen Sprachebenen habe ich fachlich dargelegt.

"Kein NC" heißt "keine festgesetzte Zahl von Zuzulassenden", also keine Zulassungsbeschränkung. Das hat mit der Abitur-Durchschnittsnote erst einmal gar nichts zu tun. Schließlich ist hier eine Bewerberauswahl schon von vornherein ausgeschlossen, ob nach Notenranglisten, Wartezeitranglisten oder anderen Auswahlkriterien. Mach Dich doch selbst besser schlau mit Deinen obskuren "Quellen"! 

Deine "Eigenleistung" liegt hier schlicht in Deiner demonstrierten fachlichen Verständnislosigkeit!

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Numerus Clausus - der mindest-schnitt vom Abi den man braucht. Wenn kein NC vorhanden, dann kam das jeder mit Abi studieren!

CAMERRRAAAA 
Fragesteller
 07.02.2016, 16:22

Also brauche ich keinen bestimmten Notenschnitt?

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dompfeifer  07.02.2016, 20:09
@CAMERRRAAAA

Hallo danke5, das ist Unsinn, vorgegebene Notenanforderungen gibt es an keiner deutschen staatlichen Hochschule!

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pony  07.02.2016, 20:32
@dompfeifer

ach deshalb wird an deutschen hochschulen kein medizinischer studiengang mehr angeboten...???

ironie off....

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