Was heißt das "gez. i. V ...."?

4 Antworten

Die hier verschiedentlich genannte Erklärung "in Vertretung" für "i. V." ist falsch!

Richtig ist: "in Vollmacht". Es bezeichnet ausdrücklich eine Handlungsvollmacht, die im Handelsregister eingetragen sein kann.

Diese Stufe ist höher, als "i. A." (im Auftrag) und niederiger, als "p.p.A" (per Prokura, was in das Handelsregister einzutragen ist).

Man muss in der Briefanrede den angegebenen Namen nicht unbedingt verwenden, sondern kann auch einfach "Sehr geehrte Damen und Herren" schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gezeichnet in Vollmacht

Immer die Personen Ansprchen, von denen du Kenntnis hast. Ist es eine dirkte Antwort, dann auch an diese richten.

earnest  23.09.2020, 15:45

Meiner Ansicht nach: in Vertretung.

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ggerd  23.09.2020, 15:47
@earnest

Deine Ansicht ist falsch.

i.V. hieß schon immer "in Vollmacht". In vertretung wird nur immer falsch interpretiert.

Es handelt sich dabei nämlich um Handlungsbevollmächtigte.

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earnest  23.09.2020, 15:55
@ggerd

Anscheinend eher ein "Streit um des Kaisers Bart".

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ggerd  23.09.2020, 16:02
@earnest

Nein, da es keine Handlungsvertreter gibt.

Ein Handlungsbevollmächtigter gibt in der Außenwirkung eine Willenserklärung ab. Das funktioniert nur mit der entsprechenden Vollmacht. Eine Vertretung darf das rechtlich nicht machen. Eine Vertretung nutzt dazu das "i.A.", also das "im Auftrag". Siehe § 57 HGB

Hat halt rechtliche Gründe. Und wieso dann etwas falsches als richtig darstellen?

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ggerd  23.09.2020, 16:04
@earnest

§ 57 HGB

Hör auf hier irgendwas falsches als richtig darstellen zu wollen. Du hast Unrecht. Punkt. Es gibt diesbezüglich soger Urteile des BGH.

Also komm nicht mit irgendwlechen Sekretariats-Seiten aus dem Internet.

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earnest  23.09.2020, 16:10
@ggerd

Es wird langweilig - auch deine arrogante Attitüde.

Möge des Kaisers Bart ruhen.

Tschüssi.

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"gezeichnet, in Vertetung"

Ist quasi dasselbe wie Unterschriften "Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag".

Ja, du kannst ihn namentlich ansprechen. Er ist quasi der Verfasser und damit dein Ansprechpartner, auch wenn er juristisch in Vertretung für jemand anderen eintritt (bspw. seiner Firma).

i. V. - in Vertretung - das benutzt man, wenn jemand unterschreibt, der normalerweise dafür nicht zuständig ist, sondern eben sein Vertreter.

mofri  26.09.2020, 14:24

Das Gegenteil ist richtig! "i. V." heißt "in Vollmacht" und bezeichnet ausdrücklich Handlungsvollmacht. Die sogar im Handelsregister ausgewiesen sein kann

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Liesche  26.09.2020, 15:46
@mofri

Das ist mir aber vollkommen neu! Kenne i.V. nur als in Vertretung, was ich selbst so zeitweise genutzt habe.

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mofri  26.09.2020, 16:08
@Liesche

Das wird von vielen Leuten falsch verwendet. Bei manchen Dingen muss man halt umlernen.

Ich war 30 Jahre in einem europäischen Konzern als Handlungsbevollmächtigte - mit Eintrag im Handelsregister, was allerdings nicht zwingend ist - beschäftigt. Der beauftragte Sachbearbeiter unterschrieb mit "i.A." (im Auftrag) ich als dessen Vorgesetzte mit "i. V." (in Vollmacht) und mein Vorgesetzter mit "p.p.A" (per Prokura) , was zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.

Ich hoffe, dass ich überzeugen konnte.

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