Was heißt das "gez. i. V ...."?
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Freundliche Grüße
gez. i. V. OLAF Mustermann gez. i. V. Mustername Olaf
Muss Ihnen zurück schreiben, soll ich dann diese Personen bei der Anrede benutzen? Dann mit Sehr geehrte...., Sehr geehrter.....
4 Antworten
Die hier verschiedentlich genannte Erklärung "in Vertretung" für "i. V." ist falsch!
Richtig ist: "in Vollmacht". Es bezeichnet ausdrücklich eine Handlungsvollmacht, die im Handelsregister eingetragen sein kann.
Diese Stufe ist höher, als "i. A." (im Auftrag) und niederiger, als "p.p.A" (per Prokura, was in das Handelsregister einzutragen ist).
Man muss in der Briefanrede den angegebenen Namen nicht unbedingt verwenden, sondern kann auch einfach "Sehr geehrte Damen und Herren" schreiben.
Gezeichnet in Vollmacht
Immer die Personen Ansprchen, von denen du Kenntnis hast. Ist es eine dirkte Antwort, dann auch an diese richten.
Nein, da es keine Handlungsvertreter gibt.
Ein Handlungsbevollmächtigter gibt in der Außenwirkung eine Willenserklärung ab. Das funktioniert nur mit der entsprechenden Vollmacht. Eine Vertretung darf das rechtlich nicht machen. Eine Vertretung nutzt dazu das "i.A.", also das "im Auftrag". Siehe § 57 HGB
Hat halt rechtliche Gründe. Und wieso dann etwas falsches als richtig darstellen?
"gezeichnet, in Vertetung"
Ist quasi dasselbe wie Unterschriften "Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag".
Ja, du kannst ihn namentlich ansprechen. Er ist quasi der Verfasser und damit dein Ansprechpartner, auch wenn er juristisch in Vertretung für jemand anderen eintritt (bspw. seiner Firma).
i. V. - in Vertretung - das benutzt man, wenn jemand unterschreibt, der normalerweise dafür nicht zuständig ist, sondern eben sein Vertreter.
Das Gegenteil ist richtig! "i. V." heißt "in Vollmacht" und bezeichnet ausdrücklich Handlungsvollmacht. Die sogar im Handelsregister ausgewiesen sein kann
Das wird von vielen Leuten falsch verwendet. Bei manchen Dingen muss man halt umlernen.
Ich war 30 Jahre in einem europäischen Konzern als Handlungsbevollmächtigte - mit Eintrag im Handelsregister, was allerdings nicht zwingend ist - beschäftigt. Der beauftragte Sachbearbeiter unterschrieb mit "i.A." (im Auftrag) ich als dessen Vorgesetzte mit "i. V." (in Vollmacht) und mein Vorgesetzter mit "p.p.A" (per Prokura) , was zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.
Ich hoffe, dass ich überzeugen konnte.
Meiner Ansicht nach: in Vertretung.