Was hältst du von dieser Aussage des Rechtswissenschaftlers Prof. em. Böllinger?
Menschen müssen die Freiheit haben, sich zu amüsieren und zu genießen, wenn das, was sie tun, andere nicht schädigt. So ist unsere Gesellschaft. Wir dürfen nicht etwas verbieten, weil es moralisch angreifbar ist. Das Strafrecht darf nur für erheblich fremdschädigendes Verhalten angedroht werden. Die Grundrechte anderer Menschen müssen gefährdet sein. Ein Cannabisnutzer schädigt niemanden, höchstens sich selbst. Das gilt übrigens auch für die meisten anderen Drogen. Ich und viele meine Kollegen glauben daher, dass das Betäubungsmittelrecht in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist. Der Staat schadet dem Konsumenten auf eine Weise, die unverhältnismäßig ist. Die Strafen sind in den letzten Jahren noch verschärft worden. Die Intensität der Verfolgung nimmt zu.
Stammt aus diesem 2015er Interview: Es gibt ein Recht auf Rausch, https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-strafrechtler-lorenz-boellinger-fordert-legalisierung-a-1038647.html
1 Antwort
Ich kann schlecht beurteilen, ob das Cannabis- (bzw. das Drogen-) Verbot tatsächlich verfassungswidrig ist, da ich in dem Bereich wenig juristische Fachkenntnisse habe. Aber generell würde ich der Aussage von Herrn Böllinger zustimmen. Vor allem unter dem Aspekt, dass es offensichtlich nicht funktioniert, über Verbote und Strafverfolgung den (problematischen) Konsum einzudämmen, dadurch aber erheblicher zusätzlicher Schaden für Konsumierende erzeugt wird, unterstreicht in meinen Augen, dass es höchste Zeit ist, unsere Drogenpolitik auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Evidenzen auszurichten.
Viele Grüße,
sandro von mudra / DigiStreet