Was gilt als Hilfsperson im Sinne der Bundestagswahl /Briefwahl?
wie beschrieben, würde ich gerne wissen, ob die Person offiziell als "behindert" bzw. "hilfsbedürftig gelten muss, oder ob ich auch fürd diese Person den Wahlzettel (versicherung an Eides Statt als Hilfsperson) unterschreiben kann, weil sie im moment verhindert ist und die Person mich dringend drum gebeten hat? (urlaub, geschäftsreise im Ausland)
wäre das möglich oder muss die Stimme der Person in diesem Fall entfallen?
3 Antworten
Hallo Darkine!
Um die Stimmabgabe eines Wahlberechtigten zu ermöglichen, der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung gehindert ist, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann dieser sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Person kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
https://bundeswahlleiterin.de/service/glossar/h/hilfsperson.html
Die Hilfe bezieht sich auf technische Teile des Wahlvorgangs.
Folgende Hilfen sind erlaubt: Im Wahlraum bei der Urnenwahl: Die Hilfsperson darf Sie in die Wahlkabine begleiten und bei der Markierung der Wahl sowie dem Falten und Einwerfen des Stimmzettels helfen. Bei der Briefwahl: Die Hilfsperson darf Ihnen beim Ausfüllen sowie beim Falten und Einlegen der Wahlunterlagen in die Umschläge helfen. Bei der Direktwahl: Die Hilfsperson darf Ihnen beim Ausfüllen, beim Falten und Einlegen der Wahlunterlagen in die Umschläge und dem Einwerfen in die Wahlurne helfen.
Welche Pflichten hat eine Hilfsperson? Pflicht zur Geheimhaltung: Die Hilfsperson ist verpflichtet, alle Kenntnisse geheim zu halten, die sie durch die Unterstützung bei der Stimmabgabe erhält. Pflicht zur Umsetzung des Willens der wählenden Person: Die Hilfsperson ist verpflichtet, Ihren Willen als wählende Person bei der Stimmabgabe wie gewünscht umzusetzen. Bei der Briefwahl muss die Hilfsperson die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unterzeichnen. Darin bestätigt sie, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Bei einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt macht sich die Hilfsperson strafbar.
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/bundestagswahl/waehlen-mit-hilfsperson
LG
gufrastella
Es ist keine positive Angabe darüber zu finden, ob Wähler*innen und Hilfspersonen in örtlicher Nähe zueinander sein müssen. Allerdings wird aus den Formulierungen deutlich, dass es um die direkte physische Unterstützung geht. Wie das im Einzelnen, v.a. bei einer Briefwahl, überprüft werden könnte und sollte, kann ich nicht abschätzen.
Danke. Ich habe mal beim Wahlamt nachgefragt. Als Hilfsperson gilt es nur, wenn die Person behindert bzw. körperlich und geistig nicht dazu in der lage ist, das zu unterschreiben. (Urlaub, Abwesenheit und co. zählen nicht). bedeutet die stimme verfällt somit.
Danke für die klärende Information! Das ist dann doof, wenn es nicht per Post erledigt werden kann.
Und danke für den Stern!
Ich finde nicht, dass das Amt das Recht hat, auf Verdacht zu erforschen, ob jemand grade nicht doch zwei geprellte Handgelenke hat.
Wie soll das abgehen?
Wenn ich nur behinderte Personen zulasse, muss das ja heißen, dass der Wahlleiter jeden, der sich hat helfen lassen, durchleuchtet. Das wäre weder verhältnismäßig noch Daten-schützend.
Ich habe 1990 im Altersheim Wahlhelfer gemacht.
Anekdote daraus: wo ist denn hier das Hakenkreuz?
Somit sind wir doch sehr demokratisch, in der Familie, wo mit Videokonferenz und Schwester als Zwugin Wahlwille und Einsiegelubg in den Umschlag ganz transparent gemacht wurde. Wenn auch nicht ganz geheim.
Da ist doch also alles toll, wenn in Familien sich geholfen wird - auch zu Fällen, wo man mal gestauchte Handgelenke aber auch nur in Gedanken vortäuschen muss. Denn prüfen wird das niemand.
Auf der anderen Seite sehe ich es so, dass man anhand der gerade abgehenden Agenda konstatieren möchte, dass gerade die 4 Millionen Exilanten ausgeschlossen werden sollen. Ich kenne die Unfragen for diese Zuelgruppe nicht, aber es ohne sich, das zu erforschen.
(Am Besten reitende) Kuriere stellt dagegen das Auswärtige Amt den lokalen Wahlkreisen weltweit für die im Ausland lebenden Bürger D‘s. Aber wie realistisch ist das? :)
Wenn die Person durch Urlaub verhindert ist, dann sollte sie unbedingt mit ihrem Wahlamt Verbindung aufnehmen.
Ich hatte so einen Fall in Bremen. Dort wurde mir gesagt, der Wahlberechtigte solle dem, der für ihn wählt, eine Vollmacht ausstellen. Allerdings weiß ich nicht, ob in dem Fall diese Vollmacht in den roten Briefumschlag rein muss.
Außerdem weiß ich nicht, ob jedes Wahlamt das gleich sieht.
Auf jeden Fall sollte die Anfrage so schnell wie möglich erfolgen, damit dann die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitg beim Ersatzwähler ankommen.
Und dann noch ganz wichtig: Der Wahlschein darf NICHT an der Stelle unterschrieben werden, wo der Wähler selbst unterschreibt, sondern da, wo der Betreuuer unterschreibt.
Ich habe gerade so Wieder über Briefwahl gewählt, aber so GANZ klar ist mir das immer noch nicht: Mein Erklärungsversuch!!!
Ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall, einen Sturz, habe den nichtmal wirklich wargegenommen, weil sie Schmerzen erst später kamen- echt erst wohl 1-2 Tage nach dem Sturz, Habe nicht mal mehr den Zusmmenhang gesehen!!!!
Aber eine Unterschrift war dann echt UnMÖGLICH!!!! . Und das wäre wohl so ein Fall gewesen!. Mittlerweile ging/geht es wieder, habe schon gewählt, Briefwahl und konnte meine Unterschrift nur unter LEICHTEN Schmerzen leisten (und die ist eindeutig erkennbar meine), aber vor zum Beispiel 4 Wochen hätte ich nicht UNTERSCHREIBEN können, mein rechter Arm, meine Schreibfähigkeit war echt außer Gefecht gesetzt(Unfall), konnte nur noch mit Links im internet schreiben(tippen)(, keine Unterschrift mehr setzen)- bin zu doll Rechtshänderin.
Auch wenn es Sachen gibt, die ich auch mit Links machen kann, aber leider VIEL zu wenige, Intessant war in der Zeit echt, daß auch Rechtshänder u,.U. ganz anders greifen können-ich konnte kaum noch eine Flasche öffnen,.
Aber VORBEI! Mein Wahlschein ist schon weg, ich kann am Termin nicht am Wohnort sein! (auch deswegen) Und es ging ohne Helfer!
ja das habe ich gelesen. also bedeutet das ich kann das als Hilfsperson unterschreiben, oder nicht? also nochmal für Dumme (mich :'D)