Was bedeutet das (Arbeit)?

3 Antworten

Diese Klausel zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist insgesamt unwirksam!

Zwar dürfen Vertragsstrafen für bestimmte arbeitsvertragliche Fehlverhalten vereinbart werde - z.B. auch für den Nichtantritt der Arbeit oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist -, dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Was eine Vertragsstrafe für den Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses oder die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist betrifft, so gilt:

Als Vertragsstrafe darf das Bruttomonatsentgelt vereinbart werden, das dem Entgelt für die nicht eingehaltene Frist entspricht - maximal aber ein Bruttomonatsentgelt. Bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen wäre das also nicht ein Bruttomonatsentgelt, sondern nur ein halbes.

Nach der Klausel würde aber generell ein ganzes Bruttomonatsentgelt fällig, ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass das für eine Beendigung während der Probezeit nicht gilt. Darum ist diese Klausel insgesamt unwirksam.

Du kannst diese Klausel - wegen ihren Unwirksamkeit - also getrost ignorieren.

Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dafür muss der Arbeitgeber aber einen tatsächlichen Schaden nachweisen und konkret beziffern sowie den unmittelbaren Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten beweisen können - was in der Praxis oft nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Du beachtest die Kündigungsfrist von 2 Wochen. Du solltest aber auch beachten, ob noch weitere Regelungen bezüglich der Kündigung in deinem Vertrag festgehalten sind. Manchmal kann man z.B nur zum Monatsende kündigen.

Sagen wir mal du möchtest zum 30.04 kündigen. Dann musst du deine Kündigung spätestens am 16.04 einreichen. Also sie muss bei deinem Arbeitgeber auf dem Tisch liegen bzw. beim Arbeitgeber postalisch eingegangen sein. Kannst sie natürlich auch schon bisschen früher einreichen.

Ansonsten gibt es im Netz auch diverse Kündigungsfristen-Rechner und Kündigungs-Vorlagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  20.04.2024, 11:29

Diese Klausel ist insgesamt unwirksam - siehe dazu meine eigene Antwort.

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Ist recht normal - Schadensersatz hast du eigentlich immer wenn du Kündigungsfristen nicht einhältst

Familiengerd  20.04.2024, 11:30

Diese Klausel ist insgesamt unwirksam - siehe dazu meine eigene Antwort.

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