Warum wurde der Bundesrat so undemokratisch verfasst?

5 Antworten

Der sinn ist, dass jedes Bundesland sich selber Repräsentieren kann. Sie wurden nach Historischem Vorbild gebaut und sollen so trotz der unterschiede in Größe und Kultur alle gleichwertig sein. Dazu kommt noch, dass man auf diesem Wege ein Dezentrales Staatsorgan hat, dass nicht wie in den Vergangenen Perioden deutscher Geschichte sehr einfach manipuliert und gesteuert werden kann. Das haben wir der NSDAP zu verdanken, dass das nun so ist und ich finde es gut.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit Jahren mit Weltlicher Geschichte

Naja. Was du sagst, stimmt natürlich schon. Aber man hat sich dabei auch etwas gedacht. Man nennt es "föderale Gleichbehandlung der Länder". Da geht es darum, dass eben nicht große, bevölkerungsreiche Länder, die kleinen, insbesondere die Stadtstaaten, Länder nicht nach Belieben dominieren können. Sogesehen wäre es ja nämlich fast egal, was kleine Länder für Interessen haben, weil sie sich nie gegen die Interessen der großen Länder durchsetzen können.

Man hat ja extra die Abstufungen, die dafür sorgen, dass es da zumindest einen kleinen Ausgleich gibt, aber fair ist es natürlich nicht, was es allerdings wohl nie wäre.


MitSchlagsahne 
Beitragsersteller
 11.12.2024, 23:01

Okay, das verstehe ich, allerdings stelle ich mir dabei wiederum die Frage, warum es überhaupt kleinere Länder bzw. Stadtstaaten als privilegierte Organe gibt, denn was legitimiert bspw. Bremen anders als Bonn, Köln oder Düsseldorf dazu, ein Stadtstaat zu sein?

GedankenGruetze  11.12.2024, 23:06
@MitSchlagsahne

Naja. Da ist die Antwort einfach: Weil es eben so beschlossen wurde. Dass bspw. Bremen und Hamburg Stadtstaaten geworden sind, liegt daran, dass schon lange vor der Gründung der BRD die beiden Städte zum Beispiel immer für sich waren. Es waren davor eigene Regionen, die unabhängig waren und bei der Gründung hielt man das einfach für ne gute Idee. Wahrscheinlich, weil man sich da dachte: Vllt lieber ein Bundesland zu viel, als eines zu wenig.

Du weißt schon, auf Grund der Erfahrungen mit den Nazis. Dass es diese drei kleinen Stadtstaaten gibt, ist allerdings auch Gegenstand von Kritik und aus heutiger Sicht für viele wohl auch unnötig. Leider kann man das aber eben nicht einfach so ändern. Übrigens genauso wie das Problem mit dem Bundesrat.

Rolf42  11.12.2024, 23:12
@MitSchlagsahne
was legitimiert bspw. Bremen anders als Bonn, Köln oder Düsseldorf dazu, ein Stadtstaat zu sein?

Das ist durch den historischen Status als "freie Stadt" zu erklären, die keinem Landesfürsten o. ä. unterstand, sondern nur dem Kaiser direkt.

Bremen und Hamburg haben sich diesen Status bis heute erhalten können, während Lübeck ihn noch 1937 verloren hat. Berlin wurde dagegen erst 1945 zum "Stadtstaat", weil es keiner Besatzungszone zugeordnet, sondern von den Alliierten gemeinsam verwaltet wurde (wobei den vier Parteien jeweils ein Sektor zugeordnet wurde).

Das hat man sich sehr gut überlegt und die Gründe sind sehr einleuchtend.

Die Stimmen wurden so gewählt um einen Ausgleich zu schaffen - alle Länder sollten gleich behandelt werden vs. die Repräsentation der Bevölkerung.
Bei Gleichbehandlung hätten alle dieselbe Stimmenzahl. Bei Berücksichtigung der Bevölkerung ginge es weit auseinander. Die derzeitige Lösung bildet einen guten Kompromiss.

Hinzu kamen politische Überlegungen:

  • die vier größten Länder haben nur so wenig Stimmen, dass sie nicht allein Beschlüsse fassen können
  • aber sie haben auch genug Stimmen, damit sie Grundgesetzänderungen verhindern könnten (Sperrminorität)

Du siehst, es gibt gute Gründe, warum man das so gestaltet hat, wie es ist.

Beim Bundesrat geht es nicht um eine exakte Repräsentation des Volkes, sondern darum, dass möglichst alle Bundesländer bei politischen Entscheidungen mitzureden haben. Deshalb sind kleine Bundesländer auch mit Absicht überrepräsentiert. Wählen kann man den Bundesrat sowieso nicht. Die Delegierten werden von den Landesregierungen entsandt und die kann man auch nicht direkt wählen, nur die Landtage. Welche Regierungen dann zustandekommen, machen die Parteien unter sich aus.

Die Zahl der Mitglieder, durch die ein Land im Bundestag vertreten ist, ergibt sich aus Artikel 51 des Grundgesetzes:

(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

Dass dadurch auch kleine Länder einen gewissen Einfluss haben, andererseits die bevölkerungsreichen Länder nicht alle anderen so einfach überstimmen können, scheint mir von den Vätern (und Müttern) des Grundgesetzes beabsichtigt und dem Gedanken des Föderalismus entsprechend.