Warum wird eine Dienstleistung nicht in das BIP mit eingerechnet wenn man verheiratet ist?

2 Antworten

Wenn Helena Thorben für das Rasenmähen bezahlt und Torben diese Einkünfte korrekt als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung angibt, DANN fließt das ins BIP ein.

Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Tätigkeiten und innerfamiliäre Haus- und Care-Arbeit finden sich im BIP hingegen allesamt gleichermaßen nicht wieder, weil es hierbei nicht zu nachvollziehbaren Geldflüssen kommt.

"Und woher will der Staat überhaupt wissen das Thorben Helenas Rasen gemäht hat ..."
Und genau deshalb (und weil ja kein Geld gezahlt wird) wird Arbeit in solchen Fällen (verheiratet oder nicht) nie ins BIP einbezogen.