Warum sollen Zurückweisungen an der Grenze gegen geltendes Recht verstoßen?

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Ganz so einfach ist es nicht. Deutschland kann laut Art. 16a Abs. 2 GG Menschen an der Grenze zurückweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Alle EU-Länder (wie Österreich oder Polen) gelten als sicher.

ABER: Dieses Grundrecht auf Asyl ist im Fall sicherer Drittstaaten eingeschränkt, nicht völlig abgeschafft. Die Einschränkung muss aber mit dem europäischen und internationalen Recht vereinbar sein.

2. Das EU-Recht gilt über nationalem Recht

Selbst wenn das Grundgesetz Zurückweisungen erlaubt, darf Deutschland laut EU-Recht niemanden einfach zurückweisen, wenn ein Asylantrag gestellt wird. Nach der Asylverfahrensrichtlinie (EU) hat jede Person, die internationalen Schutz beantragt, das Recht auf Zugang zu einem fairen Verfahren. Auch wenn ein anderer Staat zuständig ist, muss erst geprüft werden:

  • Hat der andere Staat die Person dort registriert?
  • Ist die Rückführung dorthin zulässig?
  • Gibt es menschenwürdige Aufnahmebedingungen dort?

Das geht nicht an der Grenze in wenigen Minuten, sondern erfordert ein Verfahren.

Ich gehe aber davon aus, dass sich der EuGH damit schon bald befassen wird. Dann gibt es Rechtssicherheit für alle.

Weil das Grundgesetz sagt, dass politisch Verfolgte Asylschutz gewährt bekommen, und wie kann man sie zurück weisen ohne den Anspruch geprüft zu haben?


Ganlin423 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 11:00

Da gefällt mir das Argument von Kaen011 schon irgendwie besser, dass der Grenzbeamte kein Asylverfahren prüft..

Es fängt ja schon mal damit an, dass da überhaupt noch eine Grenze ist.

Manche Menschen sind einfach zu dumm um das zu verstehen

Geltendes Recht ist doch kurz und knapp: Das Land, von dem aus jemand nach Deutschland einreist, ist grundsätzlich auch für dessen Asylverfahren zuständig.
Was gibt es denn da ständig zu diskutieren?

Das ist eigentlich ganz einfach. Ob Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist oder nicht entscheidet eine Behörde nicht der Streifenpolizist an der Grenze.

Rückweisungen an der Grenze können gegen geltendes Recht verstoßen.