Warum sind Schimpfwörter verboten und dagegen Sexismus noch legal, wenn beides für Diskriminierung steht?
„Im Grundgesetz steht in Artikel 3:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."“
Wieso ist Sexismus dann noch erlaubt und kommt straffrei davon?!
Hier existiert eine Gesetzeslücke und muss behoben werden!
4 Antworten
Schimpfwörter sind nicht verboten. Wenn ich mich stoße oder ein Ungeschick passiert, darf ich fluchen.
Vielleicht verwechselst du das mit Beleidigung.
Tatsächlich gibt es hier ein paar, wenige Inkonsistenzen in der Gesetzgebung.
Einerseits darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, andererseits gilt die Wehrpflicht nur für Männer.
Ein anderers Beispiel ist, dass Exhibitionismus nur für Männer strafbar ist.
Aber das sind wirklich die einzigen beiden Ausnahmen und die müssen tatsächlich nachgebessert werden.
Bitte hier mal ein wenig mehr Kontext, so einfach ist es nämlich nicht.
Bis dato war es nämlich so, dass eine Frau, die Opfer von häuslicher Gewalt wurde, in ein Frauenhaus fliehen musste, aber selber für die Kosten der Unterbringung und Versorgung aufkommen musste. Durch das neue Gesetz wurde ein Rechtsanspruch geschaffen, d.h. dass der Staat diese Kosten übernehmen muss - ab 2032!!!!
Hier ist weniger ein Sonderrecht geschaffen wurde, sondern ein schreiendes Unrecht endlich abgestellt worden: Das Opfer wird nicht nur misshandelt, sondern muss auch noch von zuhause fliehen und für Schutz und HIlfe zahlen, während der Täter einfach in der Wohnung bleiben und seinen Stiefel weiter runterziehen kann.
Keine Ahnung, worauf Du hinauswillst. Natürlich wurde hier ein Sonderrecht geschaffen. Im Referentenentwurf des Gewalthilfegesetzes bestand dieser Anspruch nämlich noch für alle Opfer häuslicher Gewalt, im verabschiedeten Gesetz war häusliche Gewalt dann plötzlich so definiert, daß nur noch Frauen und Kinder Opfer werden können.
Und, liebes Stellwerk, wer soll Dein Herzblatt sein?
- "Aber Frauen passiert das viel häufiger, deshalb brauchen Männer, denen es passiert, keine Hilfe!"
- "Aber für Frauen ist es viel schlimmer, deshalb brauchen Männer, denen es passiert und für die es schlimm ist, keine Hilfe!"
- "Frauenfeindlicher Incel! Häusliche Gewalt gegen Männer ist eine Erfindung!"
Entscheidungshilfe: Das KfN hat erst letztes Jahr mal wieder festgestellt, daß auch Männer in signifikantem Umfang Opfer häuslicher Gewalt werden und (Überraschung!) darunter leiden: https://kfn.de/forschungsprojekte/gewalt-gegen-maenner/
Wie ist es mit Art. 3 Grundgesetz zu vereinbaren, sie trotzdem ausdrücklich aufgrund ihres Geschlechts vom Anspruch auf Hilfe auszuschließen? Wie kann man das nennen, wenn nicht Sexismus? Welcher "Kontext" soll fehlen, der das rechtfertigen würde?
P.S.: Schon das Gewaltschutzgesetz eröffnete die Möglichkeit, den mml Täter für bis zu 12 Monaten aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen, damit das mml Opfer dort bleiben kann.
P.S2.: Deine !-Taste prellt.
Ist doch bereits im "wegen seines Geschlechtes" enthalten.
Die wichtigere Frage ist warum jemand wegen seiner "Rasse" nicht diskriminiert werden darf, obwohl es so etwas doch gar nicht gibt?
Wenn es in deutschen Gesetzen "Rassen" gibt, gibt es sie dann?
In Deutschland darf jeder (bis zu einer gewissen Grenze) sagen, was er oder sie denkt auch wenn das unsympathisch oder abwertend ist. Solange die Aussage nicht in Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung oder Volksverhetzung übergeht, ist sie nicht strafbar.
Nein, es gibt noch deutlich mehr Ausnahmen. Zum Beispiel wurde dieses Jahr erst das Gewalthilfegesetz verabschiedet, laut dem nur Frauen ein Recht auf Hilfe bei häuslicher Gewalt haben.
Und so einiges andere mehr: https://auschfrei.wordpress.com/rechte/