Warum Ist Zwangsarbeit in Gefängnis erlaubt?

7 Antworten

Man hat keine Menschenrechte mehr wenn man Verbrecher ist und nicht mehr zur Gesellschaft gehört.

Das ist eine Fehlinterpretation. Natürlich gilt Artikel 1 Grundgesetz weiterhin. Aber es ist nun mal so dass die meisten Grundrechte mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet sind und dies bei Verletzung von Gesetzen mit Einschränkungen einher geht.


Ranzino  29.05.2025, 20:17

Finde den Fehler.

wenn Artikel 1 gilt, hat Zwangsarbeit Feierabend.

EstherMontanus  29.05.2025, 20:20
@Ranzino

Einfach mal lesen können . Für Dich das Wesentiche in Fett und Kursiv.

Art. 12

(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Ranzino  29.05.2025, 20:21
@DerRoll

da "keine Zwangsarbeit" keine Schädigung eines anderen Grundrechtes ist, fehlt deinem Argument irgendwie auf Anhieb die Substanz. :)

EstherMontanus  29.05.2025, 20:23
@Ranzino

Bevor Du Unsinn schreibst, hättest Du Dich auch mal ansatzweise kundig machen können.

Ranzino  29.05.2025, 20:24
@DerRoll

wird doch schon länger angekreidet.
entweder besser bezahlen oder der Staat muss es sein lassen.

superseegers  29.05.2025, 20:46
@Ranzino

Warum sollte der Gefangene nicht an den vom ihm verursachten Kosten beteiligt werden?

Ranzino  30.05.2025, 19:23
@superseegers

da auch der Staat diese Kosten verursacht, ist das Konzept schon mal fragwürdig.

superseegers  31.05.2025, 00:03
@Ranzino

Nö. Die Ursache für den JVA-Aufenthalt setzt der Verurteilte, nicht der Staat.

Das ist so nicht richtig. Es gibt keine Zwangsarbeit. Strafgefangene sind nach dem Strafvollzugsgesetz zwar zur Arbeit verpflichtet, aber das wird mit Zwang nicht durchgesetzt. Wird einem Strafgefangenen Arbeit zugewiesen und er lehnt ab, dann kann er eine gewisse Zeit kein Taschengeld beziehen und bekommt auch eine Einkaufssperre. Vielleicht für 3 Monate. Irgendwann ist es egal. Die Vollzugsanstalten haben gar nicht genug Arbeit für alle Gefangenen. Und die Werkbetriebe in den JVAen sind froh um gute Leute, die sie wirklich zur Arbeit einsetzen können. Heißt in der Realität es gibt Gefangene die arbeiten wollen. Laut Liste wären sie auch dran. Aber sie sind gar nicht fähig einer Beschäftigung effektiv nachzugehen. Und die Werkbetriebe setzen sie auch nicht ein. Sie suchen sich Gefangene die sich als Arbeiter schon mal bewährt haben.

Man könnte deine Behauptung von wegen Zwangsarbeit kontern mit: Es gibt Gefangene mit Anspruch auf Arbeit, die werden gegenüber anderen Gefangenen benachteiligt und werden keine Arbeit bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lange Zeit in der Justiz schärfte den Blick fürs Wesentliche

Haftstrafe ungleich Hotelkomfort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Öhm,

ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, dass das eine Strafe ist, also zur Bestrafung so sein soll?


Ranzino  29.05.2025, 20:18

ist nicht zulässig, wenn man das allgemeine Verbot der Zwangsarbeit ernst nimmt.

EstherMontanus  29.05.2025, 20:21
@Ranzino

Doch, sicher

Art. 12

(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

EstherMontanus  29.05.2025, 20:24
@Ranzino

Du kannst nicht richtig Deutsch, ist das Dein Problem? was ein Dogma ist, weißt Du schon mal nicht.

Ranzino  29.05.2025, 20:29
@EstherMontanus

in dem Fall ist es ein Dogma, weil man aus heißer Luft heraus die anderen Absätze auslöscht, sobald es dem Staat gefällt.
ist wie Artikel 3, der an sich Artikel 12a fundamental widerspricht, man hat sich da herausgeredet, dass es gleichwertiges Verfassungsrecht wäre.

EstherMontanus  29.05.2025, 20:34
@Ranzino

Jetzt lenk nicht ab.

Das man das Verbot der Zwangsarbeit einschränken kann, wurde schon im Ursprungstext des GG so vorgesehen. Das Verbot hat also von Anfang an diese Einschränkung gehabt.

Ranzino  29.05.2025, 20:36
@EstherMontanus

hätte es nicht haben sollen und da einige Bundesländer es nicht mitmachen, geht es offensichtlich auch ohne.

Familiengerd  29.05.2025, 20:40
@Ranzino

Es ist schon peinlich, wenn man mir Viertel- oder Achtel-Wissen, meint, komplizierte Rechtssachverhalte meint interpretieren und erklären zu können.

superseegers  29.05.2025, 20:48
@Ranzino

Hätte, hätte.....

Hätte meine Tante Eier, wär' sie mein Onkel.

Es ist bestehendes Recht, so what?

EstherMontanus  29.05.2025, 22:30
@Ranzino

Ich denke nicht, das Bundesländer das GG einschränken können. Sie können allenfalls Strafgefangene nicht arbeiten lassen.

EstherMontanus  30.05.2025, 19:22
@Ranzino

Das ist für Dich eine bemerkenswerte gedankliche Leistung. Du hast Art 12 III GG nun verstanden. Glückwunsch.

Man darf Arbeit anordnen als Vollzugsbehörde, man muss aber nicht.

Ranzino  30.05.2025, 19:27
@EstherMontanus

ach neee :p
wie schon woanders im Thread angesagt, kann der Staat es auch gar nicht erzwingen.
will heißen: die Freiheitsstrafe an sich verlängert sich nicht, wenn man Däumchen dreht. es ist nur arg langweilig....

Zwangsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten – das stimmt. Aber das Grundgesetz macht in Artikel 12 Absatz 3 GG ausdrücklich eine Ausnahme:

„Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“

Das heißt: Wer rechtskräftig verurteilt und inhaftiert wurde, kann zur Arbeit verpflichtet werden. Dabei geht es nicht um Sklaverei, sondern um einen Bestandteil des Strafvollzugs, der auch Resozialisierung und Strukturierung des Alltags ermöglichen soll. Es ist also keine „Strafe in der Strafe“, sondern Teil des Konzepts, Menschen langfristig wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Menschenrechte gelten auch im Gefängnis. Nur bestimmte Grundrechte werden eingeschränkt – z. B. Freiheit, Versammlungsrecht oder eben die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Aber auch Gefangene behalten ihre Würde und Rechte – das garantiert Artikel 1 GG.

Dass Essen, Tagesabläufe und Regeln im Gefängnis vorgegeben sind, ist normal – das ist in allen rechtsstaatlichen Systemen so. Es handelt sich nicht um Willkür oder Entrechtung, sondern um einen rechtlich geregelten Strafvollzug.