Warum ist Sterbehilfe nicht legal?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer einen schwerkranken Angehörigen hat, sollte sich mit einem Hospiz in Verbindung setzen. Dort werden die letzten Tage oder Wochen leidensfrei gemacht...

Deshalb ist es seit Jahren immens wichtig, eine Patientenverfügung zu machen und dort seinen Willen bezüglich seiner "Gesundheit" aufschreiben:

z.B. Wenn ich nicht mehr ansprechbar bin, dann möchte ich auch nicht künstlich ernährt werden.

Ich möchte keine Lebensverlängernden Maßnahmen. Ich möchte keine Bluttransfusionen. Ich möchte nicht wiederbelebt werden.... und und und.

Im Falle eines Falle kann dann dieses Dokument dazu führen, dass der Tod nicht aufgehalten wird und ein Hospiz kann körperliche Unannehmlichkeiten mildern.

Hallo,

die von dir beschriebene Form der "Hilfe" ist nicht legal auf Basis von Art. 1. Abs.1 Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." In Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde schützt den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.

Wenn jemand das Leben einer Person als unwürdig einschätzt, darf er die Person nicht auf Grundlage dessen töten.

Ein größeres Problem ist, dass Sterben oft nicht zugelassen wird, um einen einträglichen "Kunden" nicht zu verlieren. Der Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns schreibt in seinem Buch »Patient ohne Verfügung«, dass da eine Art Sterbeverhinderungskartell am Werke ist.

Früher konnten Menschen in solchen Situationen natürlich sterben. Heute bekommen sie statt leidlindernder Palliativmedizin oft lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Infusion. Um sich davor zu schützen, braucht es eine qualifizierte Vorsorge mit Patientenverfügung; Bevollmächtigten, etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, Lksskl.

Sterbehilfe ist bei uns in Deutschland noch verboten.

Wie du das beschreibst, kämst du tatsächlich wegen Mordes hinter Gitter.

Was anderes ist Tötung auf Verlangen, da wirst du zwar auch bestraft, aber bei weitem nicht so hoch.

Mit lieben Grüßen, Renate.