Warum gibt es auf der einen Seite Ärztemangel und auf der anderen Seite nur begrenzte Medizinstudienplätze?

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Weil das Eine das Andere bedingt. Die Studienplätze sind deshalb begrenzt, weil eine gewisse Ausbildungsqualität gewährleistet werden muss. Es macht für die Qualität einen deutlichen Unterschied, ob eine Person 10 Personen anleitet, oder die gleiche Zeit, Energie und Aufmerksamkeit auf 20 verteilen müsste.

Und weil so nur langsam neue Fachkräfte nachkommen können, bleiben auch Wenige übrig, die deren Ausbildung gewährleisten können. Da zudem immer wieder Fachkräfte das Gesundheitswesen wegen widriger Arbeitsbedingungen weit vor der Rente verlassen, ist ein Wachstum an Stellen schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

Es gibt einfach nicht viele Schüler, die den passenden Notendurchschnitt erreichen, um Medizin zu studieren. Und die Studienplätze sind auch nicht ausreichend.

Das Vergabeverfahren

Nach Abzug der Vorabquoten wird die Vergabe der medizinischen Studienplätze im Wesentlichen durch drei Quoten bestimmt: Der Abiturbestenquote (30% der Plätze), der Eignungsquote (10 % der Plätze) und der Quote im Auswahlverfahren der Hochschulen („AdH-Verfahren“, 60 % der Plätze).

Abiturbestenquote und Numerus Clausus

Der Numerus Clausus (NC) ist in der Medizin der entscheidende Faktor für eine Zulassung über die Abiturbestenquote. Er zeigt an, welchen Notendurchschnitt Sie mindestens erreicht haben müssen, um im jeweiligen Semester einen Studienplatz über diese Quote zu erhalten.

Der NC in der Humanmedizin wird in jedem Jahr und für jedes Bundesland aus der Anzahl der Bewerber, der erreichten Abiturdurchschnittsnoten und den verfügbaren Studienplätzen neu errechnet. Es gibt also keinen festen Numerus Clausus, sondern er ist vielmehr in jedem Jahr und in jedem Bundesland verschieden.

Im Wintersemester 2017/2018 musste man mindestens den Notendurchschnitt 1,1 erreichen, um über die Abiturbestenquote zugelassen zu werden. Im Sommersemester 2016 bestanden zumindest noch Chancen mit einem Abiturdurchschnitt von 1,4.

Wartezeit Humanmedizin

Im Wintersemester 2019/2020 konnten Bewerber mit 15 oder mehr Wartesemestern in der Humanmedizin zugelassen werden. Bewerber mit 14 Wartesemestern konnten noch bis zu einer Abiturnote von 1,9 für Humanmedizin einen Studienplatz erhalten.

Das aktuelle NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Humanmedizin vom 19.12.2017 – 1 BvL 3/14 u. 4/14 wird jedoch ab dem Sommersemester 2020 für Änderungen sorgen. Die bisherige Platzvergabe über die Wartezeit in der Humanmedizin fällt bereits ab dem SS 2020 weg. Die Verteilungsquoten werden ab diesem Zeitpunkt neu gemischt und die Wartezeitquote von bisher 20 % wird von der neu eingeführten Eignungsquote in der Humanmedizin abgelöst. Über die neue Eignungsquote Medizin werden dann nur noch 10 % der Studienplätze vergeben, d.h. die eigentliche Platzzahl für eine notenunabhängige Platzvergabe in der Medizin verringert sich hierdurch ganz drastisch.

In den Jahren 2020 bis 2021 werden die bisher erworbenen Wartesemester für das Medizinstudium bei der Vergabe über die neue Eignungsquote aber zumindest noch anteilig berücksichtigt.

Eignungsqoute

In der neu eingeführten zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien bewertet. Die Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und in einer 100 Punkte-Skala gewichtet. Nur noch für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, d. h. in den Jahren 2020-2021, wird die bisher angesammelte Wartezeit der Bewerber dabei anteilig berücksichtigt. Für die Erfüllung der Kriterien Berufsausbildung, Berufstätigkeit, geleisteter Dienst und Preise aus Bildungswettbewerben werden von den einzelnen Hochschulen festgelegte Punkte vergeben. Auf den ersten Blick erscheint die Einführung der Eignungsquote Medizin von Hochschulstart also für Bewerber mit berufsspezifischer Eignung sogar erfreulich. Doch der Schein trügt: Während in der bisher geltenden Wartezeitquote Medizin noch 20 % der Plätze vergeben wurden, sind es in der Eignungsquote Medizin nur noch 10 % der Studienplätze. Und zumindest in den Jahren 2020-2021 werden wohl ausschließlich Bewerber mit 2-stelligen Wartesemestern, welche zusätzlich die anderen Eignungskriterien wie insbesondere TMS und Berufsausbildung vorweisen können, zum Zuge kommen. Zudem ist problematisch, dass die über die Eignungsquote Medizin zu vergebenden Plätze äußerst knapp bemessen sind.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt es bei der Vergabequote von 60 %. Neu ist hier im Wesentlichen, dass neben der Abiturnote mindestens 2 schulnotenunabhängige Kriterien und ein fachspezifischer Studieneignungstest (i.d.R. TMS) von den Hochschulen berücksichtigt werden muss.

https://www.die-hochschulanwaeltin.de/studienplatzvergabe-medizin/#:~:text=Das%20Vergabeverfahren,%2C%2060%20%25%20der%20Pl%C3%A4tze).

Weil man nicht jeden Abiturienten als Arzt auf die Menschheit loslassen sollte. Dadurch würde mehr Schaden angerichtet als durch Ärztemangel…

auf der anderen Seite nur begrenzte Medizinstudienplätze?

Schon mal etwas von Kapazitätsgrenzen der Universitäten gehört?

Einfach mal so schnell auf Engpässe reagieren, funktioniert nicht. Bis man als Arzt wirklich (eigenständig) voll einsetzbar ist, dauert es rund 10–12 Jahre (Studium + Facharztausbildung....

Warum gibt es auf der einen Seite Ärztemangel

Der Ärztemangel beschränkt sich größtenteils auf strukturschwache Regionen und aufs Land. Attraktive Auslandsjobs (mehr Geld, weniger Bürokratie, bessere Arbeitszeiten) tun ihr übriges.

Weil es extrem teuer und aufwändig ist, zusätzliche Medizin-Studienplätze zu schaffen.

Dafür müssten neue Uni-Kliniken gebaut werden, neue Labore, neue Geräte, neue Dozenten, neues Pflegepersonal,... und vieles mehr.

Ein Medizin-Studium kann man ja z.B. nicht mit einem Mathe-Studium vergleichen, wo es relativ egal ist, ob 200 oder 400 Studenten dem Professor zuhören.