Warenrückgabe Online Rechte/Pflichten?
Hallo, ich möchte ein online bestelltes Gerät zurückschicken da es mir nicht gefällt und habe ja die 14 Tägige Gesetzliche Rückgabefrist ohne Angabe von Gründen nun schickt mir der Verkäufer aber folgende Nachricht:
Sehr geehrter Herr …,
bitte nur die Info des rückversandes. Nur eine freundliche Nachfrage, da wir das Gerät nach erhalt für 29 € prüfen lassen müssen und das muss ja nicht sein.
Den Rückversand müssen Sie übernehmen, da die Warenwert unter 40 € ist.
Bitte das Paket extra verpacken, nicht öffnen und keinen flüssigen Kleber oder farbigen Tesa am org. Paket anbringen.
mfg
Darf er Gesetzlich diese „Prüfgebühr“ erlassen? Das kommt mir etwas komisch vor.
4 Antworten
Nein, das war anders gemeint, soweit ich es verstanden habe. Gemeint ist, dass sie selbst eine Gebühr bezahlen müssen, wenn sie das Gerät (von einem externen Dienstleister?) auf Fehler prüfen lassen müssen und dass sie das nicht zu machen brauchen, wenn Dein Rückgabegrund einfach nur z.B. jener ist, dass es Dir nicht gefällt.
Das ist von denen nur eine Bitte, Du musst Dich nicht danach richten. Aber Du brichst Dir eben auch keinen ab, wenn Du es ihnen mitteilst.
Naja, wenn das Gerät zurückgegeben wird, weil es etwa nicht einwandfrei funktioniert, müssen sie es logischerweise prüfen lassen, um es als B-Ware bzw. Kundenrückläufer anzubieten. Welcher Shop will schon fahrlässigerweise defekte Ware anbieten? Negative Bewertungen würden auf dem Fuß folgen und könnten den Ruf eines Unternehmens zerstören.
Entschuldige - Aber bei Warenwert von unter 40€ macht niemand eine Prüfung für 29€ um das Gerät dann als B-Ware für 20€ zu verkaufen
So etwas kann man vielleicht seiner Großmutter erzählen aber nicht ernst nehmen
Hier versucht jemand extra Geld zu verdienen mit Rückläufern.
Ich würde eh mal die AGBs lesen- ist immer VOR der Bestellung anzuraten
Wenn davon eh nichts drinnen steht sowie auch das eigene Porto hat der Verkäufer eh Pech
Ansonsten ist der Käufer dumm so etwas akzeptiert zu haben
Ist höchstwahrscheinlich ein Pauschalbetrag. Oder auch einfach eine Lüge, um den Käufer zu einer Begründung zu bewegen. Die AGB muss er dazu ganz sicher nicht lesen, denn eine solche Prüfgebühr dem Käufer aufzuerlegen, wäre rechtlich unzulässig und somit unwirksam. Die Versandkosten für den Rücktransport können sie hingegen mittlerweile sogar auch über 40 € auf den Käufer abwälzen.
Klar können sie dies, aber nur wenn es beim Kauf schon bekannt ist.
Deshalb AGBs vor der Bestellung lesen.
Und ob Prüfung die eindeutig in den AGBs steht unwirksam ist kann ich nicht genau sagen.
Aber eigentlich gelten die AGBs als Teil des Kaufvertrages
Nein, können sie nicht. Die AGB haben sich dem Deutchen Recht zu unterwerfen. Tun sie dies nicht, sind sie unwirksam. Und das Widerrufsrecht ist da eindeutig. Darum gibt es in jeder AGB die Salvatorische Klausel.
Außerdem ist eine Passage in den AGB, die mit Kosten zu tun hat und sonst nirgendwo direkt lesbar auf der Webseite steht, ebenfalls unwirksam. Also irgendwelche unerwarteten Kosten oder Gebühren in irgendwelchen Endlos-AGB zu verstecken, ist nicht.
Ich sehe da keinen Widerspruch zum Widerrufsrecht.
Das ist doch klar geregelt.
Den Rest kann man nur dann klar klären wenn man die genauen Umstände kennt.
Doch, natürlich wäre da ein Widerspruch, wenn irgendwelche Gebühren für den Kunden anfallen. §355 BGB sagt dazu:
"Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat"
Also gilt nichts mehr, was in den AGB steht, sondern es gilt das BGB.
"Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat"
Daran ist doch gar nichts falsch
Der Käufer legt fristgerecht Wiederruf ein und muss den Artikel dann zurückschicken
Dass eine Rücksendung immer Kostenlos sei sagt das Gesetzt dagegen nicht
Auch das wird geregelt. Die 40€-Höhe wurde zugunsten des Verkäufers aufgehoben, er kann jedoch auf Kulanz die Versandkosten übernehmen, muss es aber nicht. Und bestimmte Artikel sind ganz vom Widerruf ausgeschlossen. Wertminderung wird nur dem Verkäufer zugestanden, wenn der Artikel über normale Testzwecke benutzt und dessen Zustand entsprechend verschlechtert wurde. Das war's. Irgendwelche Gebühren sind nicht zulässig. Was auch logisch ist, sonst könnte irgendein Schlaumeier wie gesagt eine Endlos-AGB gestalten und darin beliebig hohe Gebühren verstecken, die das Widerrufsrecht sinnlos machen würden.
Ja und - keine Ahnung was du erklären möchtest
Klar kann jemand auf Kulanz mehr leisten als nötig
Und natürlich gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Und selbstverständlich bezieht sich das Widerrufsrecht auf das ganz normale Prüfen der Ware wie im Laden
Bei Kleidung ist das z.b. anprobieren
Mehr nicht.
Erst mal den ganze Rasen mähen und danach den Rasenmäher wieder zurückgeben geht natürlich nicht.
Genauso bei anderem und vor allen auch Kleidung
Es gibt viel zu viele Schlaumeier die unsinnig bestellen, benutzen und danach zurückschicken
Ist doch gut dass dies in der Regel nicht mehr kostenlos geht
Endlos AGBs wären eh ungültig
Und
Das Wichtigste in Kürze:
Es muss jederzeit Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB ermöglicht werden.
Zudem sind u. a. Angaben zu Preisen, sonstigen Kosten, Fristen oder Zahlungsbedingungen erforderlich.
Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mailadresse ständig verfügbar zu halten.
Kosten müssen Transparent und klar sein
Nochmal zum Mitschreiben: Sobald ein Widerruf ausgerufen wird, gelten die AGB nicht mehr und somit auch nicht mehr die in ihnen etwaig aufgeführen Gebühren. Es gilt dann alein das Widerrufsrecht, und somit kann der Verkäufer keine Gebühren oder sonstwas nebenbei aufrufen, die nicht eplizit im Widerrufsrecht aufgeführt sind, bzw. diese wären dann unwirksam.
🤔 Dann müsste er auch kein Porto bezahlen!
Zum Glück ist das nicht so.
Und wenn der Artikeln z.b. benutzt wurde (mehr als nötig um die Wahre zu begutachten wie Beim normalen Kauf) dann würden, mach deiner Aussage, alles was in den AGBs steht also auch die Kosten für die Abnutzung flach fallen.
Dann könnte man sich die AGs gleich verkneifen
Und jeder könnte nach Lust und Laune alles 14Tag nutzen kostenlos
Gut dass du das herausgefunden hast
Danke für den Tipp
Eine Prüfgebühr darf er Ihnen natürlich nicht auferlegen. Aber ist das hier der Fall ?
Für mich klingt das als ob er zunächst davon ausging, das Gerät sei defekt. Hier hätte er nach Rückerhalt vermutlich zu seinen Kosten eine Überprüfung durchführen müssen - und das möchte er sich sparen wenn vorher klar ist, dass es rein wegen Nichtgefallen zurück kommt.
Alles nur eben Vermutung. Wenn Sie Fragen dazu haben, weshalb nicht dort nachhaken ?
Keine Ahnung um was es sich handelt
Im allgemeinen nicht- könnte aber auch möglich sein
Sofern das Gerät nicht geöffnet ist musst du nur den Versand übernehmen.
Was soll dass denn sein?
Warum sollte man das Tun bzw warum sollte man das müssen