Ware zahlen obwohl zurück geschickt

3 Antworten

Typischer Fall von "hättest du dich mal früher gemeldet"... Klarna ist nur Zahlungsdienstleister, denen sind deine Probleme mit dem Verkäufer ziemlich egal. Entweder zahlst du, oder Klarna treibt die Forderung auf dem Rechtsweg ein. Die Foren sind voll mit Leuten, die genau wegen solchen Geschichten Stress mit Klarna haben.

Hast du irgendwas schriftliches von Klarna oder dem Verkäufer zu der Sache?

Wenn du seitens Klarna keine schriftliche Mitteilung darüber hast, dass du bis auf weiteres nicht zahlen musst, wirst du die gesamte Forderung bezahlen müssen, inklusive Inkassogebühren (soweit in der Höhe zulässig). Wenn du weiterhin nicht bezahlst, kommt als nächstes ein gerichtlicher Mahnbescheid - SCHUFA-Eintrag gibt es gratis mit oben drauf.

Genau wegen diesem Mechanismus erfüllt "Kauf auf Rechnung" via Dienstleister wie Klarna oder PayPal nicht den Zweck, den sich die Käufer erhoffen. Es handelt sich um s. g. Factoring ... der Händler hat die Zahlung an den Dienstleister "verkauft". Lieferung und Zahlung stehen nicht mehr im Zusammenhang.

Schreibe dem Inkassobüro, dass die Ware fristgerecht zurückgesandt wurde, denen die Nachweise vorliegen und Du nicht zahlen wirst, bis dir das Gegenteil bewiesen wird.

Wenn eine klare Ablehnung der Zahlung vorliegt, darf das Inkassobüro keine weiteren Forderungsschreiben zusenden. Der Gläubiger muss dann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage einleiten. Das ist der Punkt, an dem solche Unternehmen das erste Mal tatsächlich recherchieren. Sollte doch sowas kommen umgehen die in dem Schreiben genannt widersprechen.

Also telefonierte ich wieder mit Klarner, die mir dann mitteilten, ich solle mich an Fibellie wenden. Das habe ich dann auch getan. Die teilten mir mit das die Ware wo anders gelandet ist, und sie die Ware zurück von dort ordern

An der Stelle hätte ich schon anders reagiert.

Die sinnvollste Reaktion ist, sich gar nicht erst auf dieses Spiel einlassen. Es ist Klarnas Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen.

Wem das zu "hart" ist und sich doch an den Verkäufer wendet, dann aber so eine Reaktion vom Verkäufer bekommt, ihn darauf aufmerksam machen, dass Irrläufer sein Problem sind und eine kurze(!) Frist zur Freigabe der Zahlung setzen.

BTW: Telefonieren hat immer das Problem der Nachweisbarkeit und ob der Supporter das vernünftig als offenen Punkt aufnimmt. Daher immer schriftlich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest die Rechnung zunächst zahlen.

Die teilten mir mit das die Ware wo anders gelandet ist, und sie die Ware zurück von dort ordern, ich bräuchte mich um nix zu kümmern.

Das klingt bissl nach einer Ausrede.

War die Retoure denn korrekt adressiert, und was sagt die Sendungsverfolgung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991