War die Zustimmung der beiden Ehepartner nötig im Mittelalter?

3 Antworten

Das war so weit ich weiß Sache der Grundbesitzer, die über die Ehen der unfreien Bauern zu entscheiden hatten. Und die auch das Recht der ersten Nacht hatten

Eisenklinge  16.01.2023, 12:42

Das ist absolut falsch! ⚠️

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Eisenklinge  16.01.2023, 14:53
@Squirreline

Das will ich gern machen.

Der größte Fehler Squillines besteht im Verständnis des Wortes Unfrei. Das bedeute nämlich ganz und gar nicht, dass der Herr über alles bestimmen konnte und die Unfreien seinen Wünschen und seiner Willkür ausgeliefert wären.

Frei im mittelalterlichem Rechtsverständnis war, wer voll rechtsfähig war, seine Sache selbst vor einem Gericht vertreten konnte und (jetzt besonders wichtig) sich am Waffendienst im Krieg beteiligen konnte. Dazu gehörte auch der Besitz von Land (zumindest zeit- und teilweise). Diese Rechte waren zugleich Pflichten. Unfreie waren davon ausgenommen, konnten sich selbst nicht vor Gericht vertreten, waren aber auch vom Militärdienst frei! So mussten Bauern also nicht im Sommer bis zur Erntezeit von zu Hause weit entfernt in Kriegen kämpfen, während das Korn auf den Feldern verfaulte. Sie gaben ihre Rechte auf im Sinne eines Tauschgeschäftes: Der Lehnsherr war nun für den Kriegsdienst zuständig und musste seinerseits die Landbevölkerung schützen,.

Privatrechtliche Dinge des Lebens waren aber niemals Sache des Herrn sondern immer die der Menschen selbst - egal ob unfrei oder frei. Ein Grundherr konnte einem Leibeigenen durchaus verbieten die Scholle zu verlassen (was eher selten vorgekommen sein dürfte), denn es bestanden beidseitige Verpflichtungen. Er durfte sich aber nicht in Heiratsfragen etc. einmischen.

Das Ius Primae Noctis, das sogenannte Recht der ersten Nacht, hat es niemals gegeben und ist eine Erfindung der Neuzeit. Der Herr durfte also auf keinen Fall die frischverheiratete Ehefrau beschlafen. Dagegen spräche schon das Kirchenrecht - also Gottes Gesetz. Es gibt zudem keine Aufzeichungen, dass ein solches Recht jemals eingefordert wurde.

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Squirreline  16.01.2023, 15:21
@Eisenklinge

Solange Handwerksgesellen nicht ohne Genehmigung der Zunft heiraten durften, kann ich mir nicht vorstellen, dass Bauern, Knechte und Mägde „freien“ konnten, wann und wen sie wollten.

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Eisenklinge  16.01.2023, 16:37
@Squirreline

Hallo, Squirreline!

Schön, dass du dich auch meldest. Du irrst aber schon wieder, weil es nicht so war wie du schreibst. Es gibt ja viele Vorurteile und Klischees über das Mittelalter und du bist leider diesen Klischees aufgesessen. Du bist aber bei weitem nicht die Einzige und angesichts der vielen falschen Dokumentationen, Filmbeiträge ist das auch kein Wunder.

Solange Handwerksgesellen nicht ohne Genehmigung der Zunft heiraten durften,

Du meinst vermutlich die Tatsache, dass die Zünfte ihre Zustimmung zur Heiratsfähigkeit junger Zunftmitglieder geben mussten. Das stimmt. Aber das ist keine Genehmigung im heutigen Sinne. Weder konnten Zünfte Heiraten verhindern, noch mussten sie zustimmen damit eine Ehe rechtsgültig war.

Gemeint ist, dass eine Ehe geschlossen wurde, die auch von der jeweiligen Zunft als respektabel angesehen wurde. Um heiratsfähig zu sein, musste der Bräutigam nämlich über das nötige Kapital verfügen eine Familie selbstständig ernähren zu können. Das war also durchaus eine sinnvolle Regelung. Denn die Zünfte waren neben ihren vielen anderen Aufgaben auch das Sozialamt für ihre Mitglieder und sie halfen, wenn man ohne eigenes Verschulden berufsunfähig wurde oder verstarb.

Wenn also ein Handwerkgeselle heiraten wollte bat er die Zunft um ihren Segen. Wenn er die Anforderungen erfüllte, konnte die Zunft ihren Segen nicht verwehren und hätte es auch nicht gewollt. Es ist also keineswegs so, dass die Zunft darüber bestimmte ob man überhaupt heiraten durfte.

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castoff  16.01.2023, 13:10

Du sprichst hier von ius primae noctis. Oder prima nocte. Das Recht des Lehnsherren die erste Nacht mit der Braut des Leibeigenen zu verbringen.

Das Recht war Bestandteil von einigen Liedern, Geschichten und Filmen. Aber historisch wird stark angezweifelt dass es wirklich je existiert haben soll. Woher weißt du davon?

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Die Kirche kämpfte für die Konsensehe nach kanonischem Recht, also die Ehe aufgrund der beiderseitigen Zustimmung der Partner, auch gegen die Familien. Das setzte sich ab dem 12. Jahrhundert durch. Damit war wenigstens formal auch die Frau in der Lage, nein zu sagen.

Dennoch übten die Familien auch danach eine starken sozialen Einfluss auf die beiden aus, sich dem Willen der beiden Familien zu fügen.

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Das Mittelalter umspannt einen Zeitraum von ungefähr 1000 Jahren. Es kommt ganz darauf an zu welcher Zeit, um Angehörige welchen Standes es sich handelt und wo sich das Ganze geographisch abspielt.

Alle die hier kategorisch mit ,,nein'' antworten, werden der Thematik nicht im Ansatz gerecht.