War das Heiratsalter der Bauern wirklich hoch und wenn ja, warum? (Mittelalter)?

2 Antworten

Bevor geheiratet wurde, musste man erstmal eine Lebensgrundlage schaffen. Ohne Besitz (besser Eigentum) hat man nicht geheiratet. Niemand gibt sein Kind in die Hände eine mittellosen Bauern. Also musste der Hof dem Bräutigam gehören, das war meist erst dann der Fall, wenn der alte Bauer gestorben war.

Schließlich gab es Regionen und Zeitphasen, in denen die Tochter erstmal erkauft werden musste (man nannte das Wittum oder Muntschatz).
Dann gab es bis zum Hochmittelalter die Morgengabe, quasi der finanzielle Ausgleich für den Verlust der Jungfräulichkeit.

Also, erst wenn der Bauer Inhaber war, wenn er die Tochter vom Vater auslösen könnte, wenn er bewiesen hatte, dass er eine Familie ernähren konnte und wenn noch Geld für die Morgengabe übrig war, konnte er ans heiraten denken.

Man untersucht das Heiratsalter seit knapp 200 Jahren genauer und 30 war schon vor über hundert Jahren bei Männern normal. Inder Stadt tendenziell älter, auf dem Land tendenziell etwas jünger.

Die Lebenserwartung im Mittelalter haben wir einfach falsch im Kopf. 60 Jahre waren zwar ein gesegnetes Alter, aber das erreichten gesunde Menschen durchaus.
Was die durchschnittliche Lebenserwartung drückt (und die Zahl spuckt uns im Kopf rum) ist eine extrem hohe Kindersterblichkeit (50 %) und die Tatsache, dass es kaum eine richtige medizinische Versorgung gab. Man starb einfach, wenn man sich an einem rostigen Nagel verletzt hatte.
Am Ende steht eine durchschnittliche Lebenserwartung von 28,4 Jahre. Da aber jedes zweite Kind vor dem ersten Geburtstag stirbt wundert einem diese Zahl nicht.

Woher ich das weiß:Hobby

Vllt. war das bei einigen so wegen dem Altenteil oder das Ausgedinge wie man es damals nannte. Das betraf eigentlich nur die Hoferben. Die durften erst heiraten wenn das alles geregelt war. Der Bauer übergab seinen Hof an den ältesten Sohn. Bedingung war die anderen Geschwister bzw. Kinder auszuzahlen und den Eltern oder dem Elternteil ein Wohnrecht im Hof zu überlassen. Die Eltern haben sofern sie es konnten auch noch mitgearbeitet. Kost und Logis war natürlich frei und manchmal noch so eine Rente die der Hoferbe an die Eltern auf Lebenszeit zahlte. Natürlich wurden Bräute bevorzugt die selbst was mitbrachten bzw. ebenfalls ausbezahlt wurden von ihrem Hoferbenbruder bzw. den Eltern.