wann können gänse wieder auf die weide nach unkrautvernichter anwendung, das mittel ist von compo banvel m?
hallo, steht alles in der oberen frage. hatte viel unkraut auf der weide, habe mal ne kleine fläche besprüht, nun möcht ich gern wissen wann die tiere wieder drauf können, und gras fressen. danke mirko
3 Antworten
Also, wenn du sicher gehen willst, solltest du die Tiere dieses Jahr nicht mehr drauf lassen.
Hier finden sich dazu nur die Angaben:
VV207 = Kein verfüttern von Erntegut im Anwendungsjahr
Wartezeit F = bedeutet, dass die Wartezeit mit der Vegetationszeit bis zur Ernte abgedeckt ist
Da es sich hier um ein Mittel zur Anwendung an Zierrasen handelt und die "Wartezeit F" bei Grünlandflächen wenig sinnvoll ist, ist wahrschenlich keine Futternutzung vorgesehen.
Ansonsten finden sich oft, wie schon in der Antwort von antnschnobe, Wartezeiten von 14 Tagen, die kann ich aber so nicht mit offiziellen Quellen absichern. Auch wenn der Laden weiter weg ist, hat er doch sicher einen Telefonanschluss und sonst könntest du dich auch noch telefonisch oder schriftlich an den offiziellen Pflanzenschutzdienst wenden.
Wartezeit ist 14 Tage
So wie ich das sehe, mindestens 14 Tage Wartezeit:
Für die Futternutzung (Gras und Heu von Wiesen und Weiden) beträgt die
Wartezeit bis zum Schnitt 14 Tage. Dies gilt auch als Wartezeit für das Beweiden. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut von Zier- und Sportrasen darf
nicht verfüttert werden.
https://www.pflanzotheke.de/banvel-m-816_13194.html
Im Zweifelfall bitte beim Hersteller bzw. Verkäufer des Produktes nachfragen!
Ganz genau kann ich es aber in diesem Fall auch nicht sagen, deswegen würde ich mich auf alle Fälle beim Hersteller erkundigen.
Hier finde ich sogar 28 Tage:
http://w1azkm58a.privat.t-online.de/Gebrauch.Banvel\_M.pdf
Keinesfalls ohne Gewissheit die Gänse dort weiden lassen, bitte!
Ok, ich storniere die 28 Tage, das hat sich scheinbar halbiert, laut dieser Aussage:
http://www.agrarheute.com/news/wiederzulassung-banvel-m-gruenland
Dennoch bleibt meine Bitte bestehen!
besitzt du einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz? und darfst du beratend tätig werden?
Meine liebe Dame/mein lieber Herr, hier sind wir bei GF, was GuteFrage bedeutet.
Erstens:
Ich habe nichts anderes getan, als aus dem Beibackzettel zu zitieren.
Zweitens:
Wie Agronom bereit schrieb, ist das Mittel für Haus und Garten zugelassen, demnach darf jederman es kaufen und benutzen.
Drittens:
Ich habe darauf hingewiesen, daß sich der Fragesteller bitte an den Hersteller bzw. Verkäufer wenden soll, bevor er die Tiere auf dieser Wiese weiden läßt.
Wo ist Dein Problem?
Ich behalte es mir vor, DIr auf Deine Frage, ob ich berechtigt sei, zu antworten. Strafbar macht sich hier bei dieser Frage sicher niemand
Nicht umsonst verlangt der Gesetzgeber verpflichtend einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz für jeden der PSM in Verkehr bringt , anwendet bzw beratend tätig wird.
Das musst du selber wissen , ansonsten bist du nicht befgähigt PSM anzuwenden!
Wer dich hier berät macht sich strafbar.
wie will ich das selber wissen..... habe das im laden gekauft und auf dem beipackzettel steht nichts. in dem laden kann ich nicht fragen weil das in der anderen stadt ist. will ja nur etwa ein zeitraum wissen wie lange gänse dann nicht mehr dort fressen dürfen oder sollen.
Die Anwendung von Mitteln, die für "Haus und Garten" zugelassen sind, erfordert keinen Sachkundenachweis und auch wenn man einen hat, so kennt man nicht jedes Mittel mit jedem Wirkstoff, man weiß aber wie man sich informiert. Bei der Verkaufsberatung ist hier wohl ein wichtiges Detail vergessen worden.
Nun ja Banvel M besitzt eine Zulassung für Sport und Zierrasen = frei verfügbar, sowie eine für Wiesen und Weiden und dafür braucht man einen Sachkundenachweis. Oder hält er seine Gänse auf dem Zierrasen? Ob er die Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer eingehalten hat bezweifel ich stark.
Auch seine anderen Fragen lassen stark an seinen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zweifeln.
versteh nicht ganz, nach 14 tagen dürfen die tiere wieder drauf oder. weil unten steht ja darf im behandlungsjahr nicht verfüttert werden.....