wann greifen tierschutz und / oder polizei ein?
unsere nachbarn haben einen schäferhund, der etwa ein jahr alt ist und sich absolut nicht benimmt. der garten der nachbarn grenzt an unserer einfahrt und weg zur haustür also müssen wir uns ständig damit konfrontieren. der hund bellt total aggressiv und springt gegen den zaun, der ca. 1,40 m hoch ist. vor ein paar monaten hat der hund es geschafft auszubüchsen und meine mama anzuspringen, während sie mit unseren beiden yorkies gassi gehen wollte. zum glück reagierte sie rechtzeitig und warf unsere hunde über unseren zaun… wir haben sie darauf angesprochen und die antwort war nur „jaja wir machen schon was“. der hund bellt immer aggressiver, besonders wenn unsere dabei sind und mittlerweile trauen wir uns nicht aus dem haus, weil der hund jederzeit über den zaun zu springen droht. die nachbarn gehen mit dem hund kaum bis gar nicht gassi und wenn, dann gerade mal eine viertel stunde und wenn der hund bellt, wird er mit jedem möglichen gegenstand abgeworfen und anschließend mit maulkorb im garten angebunden. kann der tierschutz da was bewirken?
6 Antworten
Ruf das Veterinäramt oder Ordnungsamt an. Die können die Haltung überprüfen und dann gibt es Auflagen. Der Hund muss gesichert werden - also z.B. mit einem höheren Zaun. Auch Tierquälerei in Form von Bewerfen mit irgendwelchen Dingen etc. würde ich erwähnen.
Der Hundehalter muss dafür sorgen dass sein Tier niemanden angreift oder belästigt. Also solche Dinge wie mit Deiner Mutter - das geht gar nicht.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass in Südeuropa und vielleicht auch in anderen nicht europäischen Ländern 97 % der Hunde auf die gleiche Art gehalten werden. Fühlt sich der Nachbar gestört, wird einfach ein vergiftetes Wurststück über den Zaun befördert.
Ich bezweifle, dass die Polizei etwas dagegen machen kann. Es kann eben nicht bewiesen wie der Hund gehalten wird.Ein Versuch wäre es trotzdem wert.
Habt ihr das Vet. Amt informiert? An die Orga Vier Pfoten könnt ihrt euch auch wenden und an PETA.de. Ihr könnt die auch bei der Polizei anzeigen wg. Tierquälerei. Habt ihr Fotos? Beweise? Ihr könnt es auch zu zwiet schon mit euren mündlichen Aussagen bezeugen.
Meldet es dem für euch zuständigen Ordnungsamt bzw. Veterinäramt. Die sind zuständig.
Macht Videoaufnahmen von den Vorfällen, dann habt ihr was in der Hand. Anbindehaltung ist verboten. Den Hund mit Gegenständen abzuwerfen ist Tierquälerei und der Hund braucht ein angemessenes Maß an täglicher Bewegung und mentaler Stimulation.
Zudem gehört der Hund sachgemäß gesichert.
oOdnungsamt wäre in erster Linie zuständig, wenn dies mit dem anbinden stimmen sollte, wäre das zuständige Veterinäramt zuständig