Wann gehört das Pferd der Tierverwertung? Wenn ich es zur abholung bereit lege oder wenn die Tierverwertung es abgeholt hat?

Trullalla56  11.09.2023, 20:12

Wie willst du denn ein Pferd "bereit legen"❓

Didi9152 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:15

Na zur Abholung an einen befahrbar Weg abgedeckt

Trullalla56  11.09.2023, 20:16

Hin legen ❓❓❓❓ meinst du dass das Pferd liegen bleibt ❓

Didi9152 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:18

Es wird mit dem Trecker auf den Platz gelegt, wie die Immer abgeholt werden

Trullalla56  11.09.2023, 20:26

dann lebt es nicht mehr?

Didi9152 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:27

Nein

Trullalla56  11.09.2023, 20:28

ach so, das ist natürlich etwas anderes, sorry hab ja keine Ahnung

Didi9152 
Fragesteller
 11.09.2023, 20:30

Alles gut! Bin mit dem Thema sehr abgeklärt.

3 Antworten

Das Eigentum und die Verantwortung oblieg dem Eigentümer, bzw. dem Halter. Erst ab Übergabe an den Entsorger erlischt ein großer Teil der Verantwortung. Jedoch bleibt man Versender.

So kann eine Pflicht bestehen den Kadaver kühlen zu müssen, wenn der Entsorger keine Kapazitäten frei hat. So zu Lagern das niemand gefährdet oder belästigt wird.

Haftung wegen Schadstoffbelastung bleibt bis zur restlosen Verwertung erhalten.

Es steht frei das Tier über

  • die Tierkörperbeseitigung
  • einer tiermedizinischen Arbeit(Spende an Forschungsinstitut)
  • peer Sondergenehmigung durch einäschern (seit ca. 2016)

zu beseitigen.

Das Tier auf privaten Grund zu beerdigen ist nicht erlaubt, grundsätzlich in Trinkwasserschutzgebieten, in der Nähe von Wasserläufen, Überschwemmungsgebieten etc.

Mit Ausnahmeregelung, Ausnahme möglich, jedoch nur Außerhalb der oben genannten Gebieten und sind Einzelfallentscheidungen.

Auflagen sind nicht unerheblich.

Je kleiner das Tier, je besonderer der Fall umso wahrscheinlicher ist die Erlangung.

Im übrigen gilt das Verbot von der Beseitigung von Heimtieren auch für Hund Katze bei den oben genannten Gebieten.

Rechtlich sicherlich ein nicht immer eindeutiges Thema.

Ich verstehe es jedoch so, dass wenn der Beseitiger das Tier verladen hat und den Pass bekommt, bist du zumindest was die Lagerung des Kadavers am Ablageort angeht, raus, das Tier ist ja verladen.

Du kannst aber natürlich noch als Beauftrager des Abholdienstes "belangt" werden (kann mir zwar nicht vorstellen, wofür, aber naja...).

Solltest du das Tier für den menschlichen Verzehr freigegeben haben, was es aber nachweislich nicht ist, kriegst du natürlich eine auf den Deckel dafür.

Mit bezahlen der Rechnung des Abtransportes ist auch das letzte Kapitel an und mit diesem Pferd erledigt.


pony  12.09.2023, 12:12

der pass wird nur noch entwertet. er kann beim versender verbleiben.

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sobald der tierarzt den pass entwertet hat, ist das pferd nicht mehr dein eigentum.

am besten ist es, das tier direkt an der für die abholung vorgesehenen stelle euthanasieren zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!