Wann erwischt werden im Darknet?

3 Antworten

Jein.

So mit normalen Mitteln kann die Polizei die Besucher von Webseiten im Darknet die über das Tor Netzwerk aufgerufen werden nicht mehr zurückverfolgen.

Allerdings wenn eine Tor Webseite von staatlichen Ermittlungsbehörden übernommen wurde, können die wie Hacker das auch tun könnten Trojaner oder Trackerprogramme auf deinem Computer einschleusen und damit die Besucher ausfindig machen.

Der Besuch von Webseiten die mit illegalen Waffen oder BTM handeln ist aber ersteinmal nicht strafbar, solange du dich nicht an diesem Handel beteiligst (Käufer / Verkäufer). Bei Seiten mit Kinderpornografie sieht das allerdings anders aus, da du dich ja ggf. schon durch das Betrachten dieser Darstellungen starfbar gemacht hast.

Ja, im Prinzip kann sie das.

Es ist zwar etwas schwieriger als im normalen Netz, und sehr aufwändig, aber die Sicherheitsbehörden leben nicht auf den Bäumen.
Die haben auch ihre Methoden.

Viele Zugangspunkte werden z.B. direkt von den Sicherheitsbehörden selbst aufgebaut und unterhalten.
Sobald die benutzt werden oder auch der Datenverkehr darüber geroutet, haben die schoneinmal einen Fuß in der Tür.

Gerne werden von denen selbst auch Seiten gehackt, bzw übernommen, um dann Daten über dessen Nutzer zu sammeln und sie so ausfindig zu machen.

„extrem illegal“ gibt es nicht. Entweder etwas ist legal oder nicht. Man kann auch nicht ein bisschen tot oder stark schwanger sein.

LeonHansen000 
Fragesteller
 03.11.2023, 06:06

Ab wann wird es illegal? Ist nur surfen legal?

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Kelec  03.11.2023, 08:26
@LeonHansen000

Kommt drauf an was genau du machst. Das gezielte Suchen nach zB Kinderpornografie kann als Versuch der Beschaffung gewertet werden und dieser ist in dem Fall bereits strafbar.

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maviba25  24.02.2024, 00:55
@LeonHansen000

Wenn du Dich auf entsprechend illegalen Seiten herumtreibst, ist auch das surfen dort illegal.

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DarknetBros  07.03.2024, 20:56
@maviba25

das ist nicht ganz korrekt. Gelangst du versehentlich auf eine solche Seite und verlässt diese sofort wieder, ist es nicht strafbar. Der Vorsatz muss vorhanden sein.

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Kelec  08.03.2024, 00:59
@DarknetBros

Es kommt auch drauf an was genau der Inhalt der Seite ist unter den Begriff "illegale Seite" kann ja viel fallen, wenn der Versuch der Beschaffung nicht illegal ist sondern erst die Beschaffung ist der Besuch der Seite legal, nicht aber das Bestellen von dieser Seite.

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DarknetBros  11.03.2024, 14:44
@Kelec

@Kelec
Das ist korrekt. Ich wollte nur auf die ganz extremen Fälle hinweisen, ohne diese hier zu nennen... keine Ahnung was hier erlaubt ist. Das Surfen in Shops ist z.B. legal, solange dort nicht bestellt wird. Widerwertige Videos, welche im Darknet auch zu finden sind, könnten jedoch auch illegal sein, wenn man auf den Seiten verweilt.

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