Wann den Erklärungsbogen der Fahrtkostenerstattung abgeben und was ist mit Originalbelege gemeint?
Hallo,
(Ich habe eine Einstiegsqualifizierung und werde also vom Arbeitsamtamt bezahlt)
Jetzt habe Post von der Agentur für Arbeit bekommen. Darin geht es um eine Fahrkostenerstattung. Die würde ich sehr gerne annehmen, da ich mit meinem Auto zur Berufsschule und zu eurem Betrieb fahre. Auf dem Erklärungsbogen stehen alle Angaben in der Vergangenheitsform (also z.B. „Es entstanden mir dafür Kosten in Höhe von ...€“ usw).
Heißt das, ich muss diese Kostenerstattung erst am Ende der Einstiegsqualifizierung abgeben? (Die läuft voraussichtlich 9 Monate oder so)
Und ganz unten steht, dass „die jeweiligen entstandenen Kosten durch Originalbelege nachzuweisen sind“.
Ist damit gemeint, dass ich dann die Kassenbons aufheben muss wenn ich tanken gehe, oder gilt das mit den Belegen nur für Zug und Busfahrten, also dass man die Belege von den Ticketmaster aufheben muss? (Ich Pendel aber nur)
Ich wollte eig. dort mal anrufen und nachfragen, aber ich wollte erst mal hier fragen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Hier kannst du Genaueres nachlesen.
Du musst in dem Vordruck bzw. Fragebogen, den du vom Arbeitsamt bekommen hast, die gefahrenen Kilometer angeben.
https://www.helpster.de/fahrtkostenerstattung-beim-arbeitsamt-beantragen-so-geht-s_82273
Frag bei deinem Berater beim Arbeitsamt nach, er soll dir das schriftlich erklären.
Jeder Berater hat hier einen Spielraum.
ich denke, damit sind Tankbelege, etc in Originalform gemeint