Wann darf das Tempolimit überschritten werden?
Am Einfädelungsstreifen auf der Autobahn muss man Gas geben um einen Unfall zu verhindern, stehen bleiben und warten ist ja nicht erlaubt?
4 Antworten
Das Tempolimit darf überschritten werden, wenn man mit Sonderrechten fährt oder ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Aber nicht als "normaler" Verkehrsteilnehmer beim Einfädeln auf die Autobahn.
Autobahn: Hier gilt kein Tempolimit
Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient
Nutz Google. Gibt sehr viele Quellen die des aussagen. Vielleicht ist die StVO auch dabei
Das bedeutet lediglich, dass rechts überholt werden darf, setzt aber nicht ein bestehendes Tempolimit außer Kraft.
Das Tempolimit kann überschritten werden, wenn die Verkehrsbedingungen es erfordern, zum Beispiel bei Überholvorgängen oder auf der Autobahn.
Aber du solltest immer vorsichtig sein und nur so schnell fahren, wie es die Umstände erlauben.
Das Tempolimit kann überschritten werden, wenn die Verkehrsbedingungen es erfordern, zum Beispiel bei Überholvorgängen oder auf der Autobahn.
Da bist du falsch informiert. Einfache Überholvorgänge rechtfertigen kein Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wann darf das Tempolimit überschritten werden?
Wenn du ein Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsfahrzeug fährst, und dabei mindestens dein Blaulicht an ist.
Und wenn du einen Notfall hast (den auch ein Richter als Notfall anerkennen würde), auch als Privatperson.
Sonst gibt es keine einzige Situation, bei der man das Tempolimit überschreiten darf.
Ja, Sonderrechte (also die Befreiung von der Vorschriften der StVO gemäß § 35 StVO) können ohne Blaulicht in Anspruch genommen werden.
Blaulicht allein (§ 38 StVO) dient nur der Warnung an Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten. Zusammen mit dem Martinshorn ergibt sich dann die Pflicht für Andere, freie Bahn zu schaffen.
Die Stelle in der StVO würde mich mal interessieren.